Justitia mit Waage und Schwert vor einem Bücherregal

Strafrechtstheorie

Unabhängige Forschungsgruppe

Die Forschungsgruppe „Strafrechtstheorie“ widmet der Analyse des Straf- und Straf­pro­zess­rechts und seiner Dog­ma­tik mit Blick auf die zugrundeliegenden normativen Strukturen und Prinzipien, um diese auf ihre Kohärenz, Be­gründbarkeit und Überzeugungskraft hin zu überprüfen. Ziel ist es, hierauf aufbauend normative Theoriebildung zu betreiben, die Lösungsvorschläge für strafrechtliche Probleme auch jenseits positivrechtlicher Vorgaben unter­brei­tet. Hierzu bedarf gleichermaßen der Rückbindung an die Dogmatik und Praxis des Strafrechts wie auch der Einbindung anderer Wissenschaften, insb. der praktischen Philosophie.

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Forschungsthemen

Die Forschungsgruppe ist offen für Forschungsprojekte zu allen „klassischen“ Fragen der Strafrechtstheorie, wie etwa nach der Rechtfertigung staatlicher Strafe, nach dem Wesen strafrechtlichen Unrechts, den Grenzen staat­li­cher Straf­befugnis oder nach den Anforderungen an strafrechtliche Verantwortlichkeit. Im Schwerpunkt widmet sich die Arbeit der Forschungsgruppe jedoch folgenden drei Forschungsthemen:

Theorie subjektiver Zurechnung

Was eine Straftat von anderen Normverstößen in erster Linie unterscheidet, ist die subjektive Zurechnung, denn Verant­wortungszuschreibungen im Strafrecht beruhen auf bestimmten inneren Einstellungen und Zuständen des Täters. Wie wir diese jedoch zu konzeptualisieren haben, ist unklar. Nicht nur gerät in der deutschen strafrechtswissenschaftlichen Diskussion das traditionelle Verständnis von Vorsatz und Fahrlässigkeit zunehmend ins Wanken. Auch finden wir außer­halb der deutschen Strafrechtsdogmatik alternative Beschreibungsmodelle der subjektiven Tatseite. Die Forschungs­grup­pe untersucht jenseits nationaler Dogmatik die faktischen sowie normativen Grundannahmen der subjektiven Zu­rech­nung. Dabei werden zum einen Erkenntnisse anderer Wissenschaften, insb. der praktischen Philosophie, ein­be­zo­gen. Zum anderen wird der Austausch mit der anglo-amerikanischen strafrechtstheoretischen Diskussion zur mens rea gesucht, um diskursive Ähnlichkeiten und Unterschiede zu identifizieren und Ansätze für eine transnationale Theorie subjektiver Zurechnung zu entwickeln.

Relationalität des Verbrechens

Traditionell betrachtet die Strafrechtstheorie das Verbrechen als Un­recht, das sich normativ allein im Verhältnis von Tä­ter und Staat voll­zieht, der durch Strafvorschriften bestimmte Güter vor Verletzung schützen möchte. Demgegenüber wird die Forschungsgruppe ein alternatives theoretisches Beschreibungsmodell entwickeln, nach dem Kriminalunrecht sich nicht in der Schädigung eines staatlich geschützten Rechtsguts erschöpft, sondern primär relational zu konzipieren ist, d.h. ausgehend von der Verletzung der Ansprüche anderer auf Ausbleiben solcher Schädigungen. Diese neue Theorie des Verbrechens soll es zum einen ermöglichen, Verbrechen als Ver­letzung individueller Rechte und zugleich der Rechts­gemein­schaft zu beschreiben. Zum anderen sollen hierdurch neue Kriterien für die Kriminalisierung von Verhaltens­wei­sen, die subjektive Zurechnung sowie die Opferbeteiligung im Strafverfahren entwickelt werden.

Strafrecht im Zeitalter der Vernunft

Wie kaum ein anderes Jahrhundert prägte die Zeit von 1730–1830 unser heutiges Verständnis vom Strafrecht: Zum ei­nen entwickelten sich im Zuge der Aufklärung das moderne deutsche Strafrecht und die Strafrechtslehre als eigen­stän­dige wissenschaftliche Disziplin. Zum anderen fanden wichtige „theoretische Weichenstellungen“ statt, die nicht nur in der heutigen Strafrechtsdogmatik latent fortwirken, sondern auch bis heute Referenzpunkt für die strafrechts­theore­ti­sche Debatte (sei es etwa in Fragen der Kriminalisierung oder der Straf­begrün­dung) sind. In der Forschungsgruppe wol­len wir zum einen die „weißen Flecken“ auf der Landkarte der Strafrechtstheorie des 18. Jahr­hunderts beseitigen. Zum anderen loten wir kritisch das Potential aus, das Autoren und Ideen dieser Zeit für die gegenwärtige Strafrechtstheorie zukommen kann.

 

 

The Sportsmen by Kazimir Severinovich Malevich. Benois wing the State Russian museum in St. Petersburg, Russia.

Projektleitung: Simon Gansinger, Antonia Hofstätter
Theodor W. Adornos „Sexualtabus und Recht heute“, publiziert 1963, war eine treffende Inter­ven­tion in der öffent­li­chen Debatte über den Wandel der Sexualmoral in den 1960ern. Vor dem Hintergrund einer Kritik repressiver bürgerlicher Sitten wie auch fortschrittlicher Auffas­sun­gen von Sex… mehr

Elegant golden mobius strip on a dark blue background showcasing its smooth surface and infinite loop concept with soft lighting and a modern style

Projektleitung: Simon Gansinger, Andrew Cooper
Amalia Holsts Buch Über die Bestimmung des Weibes zur höhern Geistesbildung (1802) forderte die Leserwelt in vielerlei Hinsicht heraus. Holst schrieb nicht nur, dass die „Bildung des Weibes […] erstlich völlig frei seyn [muß]“, sondern begründete diese Forderung in einer allgemeinen Pflicht, seine… mehr

Anti-Impunity: Verleihen Menschenrechte dem Opfer subjektive Strafansprüche?

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Patrick Joseph Siegle
Das Projekt untersucht einerseits die Menschenrechtsgarantien der Euro­pä­i­schen Menschenrechtskonvention, der Interamerikanischen Menschen­rechts­kon­ven­tion sowie die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes in der durch die jeweilige Rechtsprechung geformten Gestalt dahingehend… mehr

Stamp printed in Germany shows portrait of Georg Friedrich Hegel

Projektleitung: Simon Gansinger
Trotz der umfangreichen Literatur zu Rechten, Pflichten, Verantwortung und Strafen wird der normative Begriff des Unrechts häufig nur nebenbei behandelt. Dieses Projekt zielt darauf ab, die nonchalante theoretische Einstellung gegenüber Unrecht, normativen Fehlern, Ungerechtigkeiten – all jenem also, was im Englischen… mehr

Altes, verrostetes, Verkehrsschild in Dreiecksform, das in einem herbstlichen Waldstück steht.

Projektleitung: Johannes Weigel
Die Strafbarkeit der unbewussten Fahrlässigkeit wird in der deutschen Straf­rechts­wissen­schaft seit langem hin­ter­fragt, wobei die Debatte in den letzten Jahrzehnten weitestgehend zum Erliegen gekommen scheint. Mehrheitlich wird der status quo der Strafbarkeit mit einem (rein) normativ begründeten Schuld­vorwurf… mehr

Historisches Porträt (Kupferstich) von Ernst Ferdinand Klein.

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Milan Kuhli, Gideon Stiening
Ernst Ferdinand Klein zählt zu den bedeutenden Figuren der deutschen Spät­auf­klä­rung. Als Philosoph, als Straf­rechts­wissenschaftler und als Justizreformer hat er im ausgehenden 18. Jahrhundert nicht nur den wissen­schaft­li­chen Diskurs auf diesen Gebieten prägend… mehr

Ein vom Krieg verwüsteter Wald mit verkohlten Bäumen, geschwärztem Boden und noch immer aufsteigendem Rauch, der die durch bewaffnete Konflikte verursachte Umweltzerstörung verdeutlicht. (Generiert mit KI).

Projektleitung: Simon Gansinger
Max Horkheimer wird als Rechtstheoretiker kaum wahrgenommen, obwohl seine Schriften, ausgehend vom span­nungs­reichen Verhältnis zwischen politischer Gewalt und ihrer juristischen Form, eine innovative Analyse des Rechts bein­hal­ten. Einerseits sei Recht Herrschaftsmittel, eingesetzt zum Zwecke, die Macht mancher… mehr

In einer Küche lodern Flammen aus einer Pfanne, daneben dampft ein Topf. Links steht ein Mann, der in sein Smartphone tippt. (Stilisierte Darstellung).

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Johannes Weigel
Können wir Menschen für Verbrechen bestrafen, von denen sie nicht einmal wussten, dass sie sie begangen haben? Letztlich betrifft die Antwort auf diese Frage den Kern der Strafbarkeit unbewusster Fahrlässigkeit. Aber Straf­rechts­ordnun­gen beantworten diese Frage im internationalen Vergleich… mehr

Text in kräftigen Farben: "LAW AND MORALITY" vertikal am rechten Rand, "KANT" unten. Nachbearbeitetes Portraitbild von Kant in kontrastierenden Farben.

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Martin Brecher
Wie ist das Verhältnis zwischen Recht und Moral? Wendet die Rechtsphilosophie lediglich allgemeine moralische Grundsätze auf bestimmte Umstände an, die die Notwendigkeit des Rechts und seiner Institutionen begründen? Oder hat das Recht eine eigene Art von Normativität, die nicht auf die Moral… mehr

Sonnenuhr-Sternzeichen auf weißem Hintergrund

Projektleitung: Simon Gansinger
Viele LeserInnen der Grundlinien der Philosophie des Rechts halten Hegels Straf­theorie für ein Musterbeispiel des Retributivismus. Es gibt jedoch heterodoxe Stimmen, die Hegels Argument mit konsequentialistischen und in vergangenen Jahren auch mit expressivistischen Rechtfertigungen in Verbindung gebracht haben… mehr

Zwei abstrakte Gesichter in leuchtenden Farben; sie sind einander zugewandt und sind umgeben von geometrischen Mustern und Symbolen, wie (in der Bildmitte) einem Richterhammer und Handschellen.

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Erasmus Mayr
Das Aufkommen von zweit-personalen bzw. relationalen Konzeptionen der Moral ist eine der bedeutendsten Ent­wick­lun­gen der zeitgenössischen Ethik in den letzten 25 Jahren. Obwohl viele verschiedene Theorien unter dieser Bezeichnung zusammengefasst werden, stimmen sie im Allgemeinen darin… mehr

Eine stilisierte Darstellung der Justitia als Silhouette mit Augenbinde. Die Waagschalen werden von zwei Handpaaren in unterschiedlichen Farben gehalten (eine Hand berührt/hält die Waagschale, die andere Hand befindet sich unter halb der Waagschale); links Hände in dunkelgrau, rechts Hände in rötlicher Farbe. Der Hintergrund des Bildes ist beige.

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, George Pavlakos
Sowohl in der Moral- als auch in der Rechtsphilosophie haben in den letzten Jahren Theorien an Bedeutung gewonnen, die sich als „relational“ bezeichnen. Sie alle teilen im Ausgangspunkt die Überzeugung, dass Normen, Ver­pflich­tun­gen, Ansprüche und Befugnisse eher aus unseren Beziehungen als… mehr

Transparente Tachometeranzeige (ungefähr zwischen 160 und 180) vor einer belebten Fahrbahn bei Sonnenuntergang, mit verschwommenen Lichtern von Fahrzeugen und Gebäuden im Hintergrund.

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch
Bewusst hochriskantes Verhalten wird in der deutschen Strafrechtsdogmatik streng dichotom entweder als be­dingt vorsätzliches oder bewusst fahrlässiges Verhalten erfasst, obgleich hiermit Probleme mit Blick auf den Vor­satz­nachweis im Prozess sowie eine unrechts- und schuldangemessene Bestrafung… mehr

Ein Strauß (Vogel), der in einer weitläufigen Graslandschaft steht, mit dem Kopf im Gras. Anspielung auf die Redensart "Den Kopf in den Sand stecken wie der Vogel Strauß".

Projektleitung: Svenja Schwartz
§ 16 I StGB ordnet die vorsatzausschließende Wirkung von Tatsachenirrtümern an. Es gibt insofern keine Mög­lich­keit, Vorsatzunrecht anzunehmen, wenn der Täter den Tatumstand nicht kannte – egal, ob er dies selbst ver­schul­det hat oder nicht. Dies kann kriminalpolitisch unbefriedigend sein. Im angloamerikanischen… mehr

Georges Seurat, Bathers at Asnierés, 1884, oil on canvas, National Gallery, London

Projektleitung: Simon Gansinger, Henrique Carvalho, Daniel Matthews
Die Idee der „bürgerlichen Ordnung“ erzeugt das idealisierte Bild einer wohl­geord­ne­ten Gesellschaft, das die komplexe Realität von Ungleichheit, Gewalt und Re­pres­sion überdeckt und die Grenzen zwischen jenen, die sich an Normen der Zivilität halten, und jenen, die dies nicht… mehr

Ein Mann im Anzug sitzt an einem Schreibtisch, auf dem sich Dokumente befinden, darunter ganz vorne ein Blatt, eine Art Formular, mit der Überschrift "Mens Rea". Der Mann hält einen Stift in der Hand und schreibt; Tageslicht fällt durch ein Sprossenfenster.

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Markus Kneer, Levin Güver
Sowohl die rechtliche als auch die alltägliche Verantwortungszuschreibung beruhen auf einer rationalistischen, naiven Psychologie, die menschliches Handeln als ein durch epistemische und optativische Zustände verursachtes Verhalten interpretiert. Die unterschiedlichen Grade der… mehr

Zwei stilisierte Figuren in Rot und Blau stehen sich gegenüber; die Figur links zeigt mit dem Finger, die Figur rechts hält eine Hand offen. Über den Figuren sind große Augen sichtbar.

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Jonas Vandieken
Verantwortlichkeit ist eines der zentralen Konzepte sowohl der Rechtstheorie als auch der Moralphilosophie und von grundlegender Bedeutung für das Ver­ständ­nis der Autorität des Rechts und der bindenden Kraft moralischer Ver­pflich­tun­gen. Verantwortlich zu sein bedeutet, für die eigenen… mehr

Menschen auf einer belebten Stadtstraße zwischen hohen Gebäuden, ein rotes Auto fährt vorbei; Vögel fliegen zwischen Wolkenkratzern. In der Mitte der Straße, auf einem Zebrastreifen, steht ein Mann, der seine Augen mit beiden Händen verdeckt und somit seine Umgebung nicht wahrnehmen kann. (Stilisierte Darstellung).

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Svenja Schwartz, Alexander Heinze
Aus strafrechtlicher Sicht gibt es das Konzept der „vorsätzlichen Unkenntnis“ (“willful blindness” oder “conscious avoidance”) – in unterschiedlichen Formen und Begriffen – in verschiedenen Rechtsordnungen. In der Regel han­delt es sich dabei um Personen, die absichtlich… mehr

Zeichnung in Schwarz-Weiß: zwei kniende Personen in betender Pose vor übergroßen Büchern, die mit den Namen der Philosophen Hegel und Kant beschriftet sind.

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Markus Abraham, Martin Brecher
Ziel dieses interdisziplinären Forschungsprojekts ist es, den seit dem Ende des 18. Jahrhunderts in Deutschland geführten Streit um eine retributive oder prä­ven­tive Strafbegründung, deren wirkmächtigste Protagonisten Kant, Fichte und Hegel waren, aus heutiger Sicht… mehr

Ein Holzschnitt aus dem Jahr 1508: Eine Magd versucht sich ihres Kindes zu entledigen. Bild: Die Welt der Schweizer Bildchroniken

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch
Das Projekt widmet sich der Frage, ob es im deutschsprachigen Raum im 18. Jahr­hundert eine feministische Auf­klä­rung im Strafrecht gab. Ausgehend von einer Analyse der im Strafrecht und der Strafverfolgung anzutreffenden ge­schlechts­spe­zi­fischen Differenzierungen vor Einzug aufklärerischen… mehr

Zwei Hände halten ein Schild mit der Aufschrift "Know Your Rights".

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Elias Moser
Das Projekt Rights in Criminal Law will aus interdisziplinärer Perspektive neue Antworten auf zwei Zentralfragen der Strafrechtsphilosophie geben: Wem geschieht Unrecht, wenn Straftaten begangen werden? Und warum? – Nach gängiger Auffassung in der deutschsprachigen wie auch anglo-amerikanischen… mehr

Richard Martin Honig

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Matthias Dölling, Jan Rennicke
Richard Martin Honig (1890–1981) ist in der Strafrechtswissenschaft aufgrund seines bahnbrechenden Beitrags „Kausalität und objektive Zurechnung“ in der Festgabe für Frank (1930) vor allem als einer der Wegbereiter der Lehre von der objektiven Zurechnung bekannt, die inzwischen… mehr

Mann steht in einer Werkstatt vor einem großen Fenster im Licht; er blickt nach draußen auf Meer/Himmel und hält eine große Waage, die mit 2 Gegenständen beladen ist; altes Ambiente, wissenschaftliche Instrumente/Gerätschaften etc.

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Hendrik Klinge
Die Wert(urteils)freiheit der Wissenschaft gilt gemeinhin als notwendige Vor­aus­set­zung für die Objektivität und den besonderen Wert wissenschaftlicher Er­kennt­nis. Weder die Werthaltungen der Wissenschaftler:innen selbst noch die gesellschaftlichen Zwecke, für welche Wissenschaft in… mehr

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