Der Unrechtsbegriff in Hegels politischer Philosophie
Trotz der umfangreichen Literatur zu Rechten, Pflichten, Verantwortung und Strafen wird der normative Begriff des Unrechts häufig nur nebenbei behandelt. Dieses Projekt zielt darauf ab, die nonchalante theoretische Einstellung gegenüber Unrecht, normativen Fehlern, Ungerechtigkeiten – all jenem also, was im Englischen als wrong zusammengefasst wird – mit Blick auf Hegels Philosophie zu überwinden, da diese dem Unrecht eine zentrale Rolle im intersubjektiven, institutionellen und politischen Aufbau („objektiver Geist“) der modernen Welt zuspricht.
Eine zweite Motivation bezieht sich auf Hegels Erbe. Die Auffassung, im Verbrechen werde „das Recht als Recht verletzt“ (PR § 97) und in der Strafe gehe es um „das Aufheben des Verbrechens, das sonst gelten würde“ und um die „Wiederherstellung des Rechts“ (PR § 99), hat enormen Einfluss auf die Strafrechtstheorie genommen, in der man seine Position nun wahlweise als „hegelianisch“ oder „anti-hegelianisch“ ausweisen kann. Eine genauere Betrachtung von Unrecht hat das Potential, einige Klischees über Hegels Philosophie zu korrigieren, nicht zuletzt was Hegels Ruf als eindimensionalen Retributivisten angeht.
Die dritte Motivation betrifft die Hegelforschung im engeren Sinn. Bislang gibt es weder Monographie noch Sammelband zum Unrechtsbegriff in Hegels Philosophie, obwohl das „Unrecht“ allein in der Erstausgabe der Grundlinien der Philosophie des Rechts mehr als fünfzigmal zur Sprache kommt und somit konzentrierte exegetische Aufmerksamkeit verdient.
Das Projekt wird in einer Konferenz und einer daraus erwachsenden Publikation enden, die einen Beitrag zu aktuellen Debatten in der Strafrechtstheorie, der Metaethik und der politischen Philosophie leisten.
Forschungsergebnis: | Tagung, Sammelband |
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Projektsprache: | Englisch |
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