Tätigkeitsberichte
Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (ehemals: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht) gibt grundsätzlich alle drei Jahre einen Bericht über seine Tätigkeiten, begonnene und abgeschlossene Projekte, heraus. Einen ähnlichen Bericht gibt die Max-Planck-Gesellschaft jährlich heraus, ebenso wie das Jahrbuch der MPG über die geleistete Forschung aller Institute.