Forschungsstipendien

Wer kann am Stipendienprogramm teilnehmen?

  • Doktorandinnen und Doktoranden von ausländischen Forschungsinstitutionen sowie Doktorandinnen und Dok­to­ran­den von deutschen Forschungsinstitutionen, die nicht bei den Direktor*innen am Institut promovieren
  • Postdocs von ausländischen Forschungsinstitutionen
  • Professorinnen und Professoren sowie erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von ausländischen Forschungsinstitutionen

Es steht eine begrenzte Anzahl von Stipendien zur Verfügung. In der Regel werden die Stipendien für einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten vergeben. 

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • ein bis drei wissenschaftliche Veröffentlichungen in Deutsch oder Englisch (PDF-Format)
  • eine Beschreibung des Forschungsvorhabens (5–10 Seiten)

Von Doktorandinnen und Doktoranden wird nicht zwingend die Einreichung eigener Veröffentlichungen erwartet. Es sollte aber ein ausführlicherer Forschungsplan (ca. 10 Seiten) eingereicht werden.

  • Diplomzeugnisse
  • Promotionsurkunde

Stipendiendauer

In der Regel werden die Stipendien für einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten vergeben. Promotionsstipendien dürfen nach den Regeln der Max-Planck-Gesellschaft die Dauer von sechs Monaten in keinem Fall überschreiten.

Stipendienhöhe

Das Stipendium beträgt

  • bis zu 1.365,00 EUR monatlich (Doktorandinnen und Doktoranden)
  • bis zu 2.500,00 EUR monatlich (Postdocs)

Professorinnen und Professoren sowie erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von ausländischen For­schungs­institutionen können für Aufwendungen, die mit ihrem Forschungsaufenthalt am Institut verbunden sind, eben­falls ein Stipendium bis zu 3.000,00 EUR monatlich erhalten. Bei besonderem Bedarf ist in Ausnahmefällen ein größerer Zuschuss möglich.

Das Institut erstattet in der Regel keine Reisekosten.

Krankenversicherung

Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen krankenversichert sein. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass eine ausrei­chen­de Krankenversicherung vorhanden ist und legen Sie uns den Nachweis vor.

Frist

Anträge auf Stipendien für das folgende Jahr sind bis zum
31. Mai und 31. Oktober des Vorjahres
zu stellen

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