Gutachten

Soweit es seine Forschungsaufgaben zulassen und es in seinem wissenschaftlichen Interesse liegt, erstellt das Institut für Gerichte und Behörden Rechtsgutachten zum ausländischen und internationalen Strafrecht oder zu rechts­ver­glei­chen­den Fragestellungen. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen können auch Rechtsanwälten und Notaren Auskünfte erteilt werden. Alle Rechtsauskünfte sind kostenpflichtig.

Rechtsberatung ist nicht Aufgabe des Instituts. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass Rechtsauskünfte an Privat­personen nicht erteilt werden können.

Das Institut ist zur Erstattung von Rechtsauskünften nicht verpflichtet und entscheidet über die Annahme von Aufträgen entsprechend deren Zusammenhang mit seinen wissenschaftlichen Interessen und den verfügbaren Ressourcen.

Richten Sie Ihre Anfragen bitte schriftlich an Dr. Konstanze Jarvers.

Bei anderen Fragen kontaktieren Sie bitte die Pressereferentin oder schauen Sie in unserer Liste der Ansprech­personen.

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