Forschungsprofil

Forschungsprofil

Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht gehört zur Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftlichen Sektion der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. Es gliedert sich in drei Forschungsabteilungen: Strafrecht, Öffentliches Recht und Kriminologie. Die Forschungsausrichtung des Instituts ist grundlagenorientiert und durch den interdisziplinären rechts- und sozialwissenschaftlichen Forschungsansatz zu­gleich anwendungsorientiert.

Im Zuge der Neubesetzung der Leitungsebene des Instituts im Jahr 2019 wurden die programmatischen Leitlinien der Forschungsagenda umfassend neu ausgerichtet. In der von Prof. Dr. Tatjana Hörnle geleiteten strafrechtlichen Abteilung steht die Grundlagenforschung im Mittelpunkt. Wir untersuchen die normativen Prämissen sowie empirischen Grund­la­gen geltenden Rechts und vergleichen Prinzipien, Regeln und Praktiken in unterschiedlichen Rechtsordnungen. Neben der Grundlagenforschung erarbeiten die Wissenschaftler*innen der Abteilung Vorschläge für eine Verbesserung des Strafrechts und für Anpassungen an die Bedingungen in fragmentierten, digitalisierten und globalisierten Gesell­schaf­ten. Die Forschungsagenda der Abteilung Öffentliches Recht – unter der Leitung von Prof. Dr. Ralf Poscher – adressiert die präventiven Aspekte sicherheitsrelevanter Sachverhalte. Neben theoretischen und dogmatischen Grundlagenfragen, die sich im Sicherheitsrecht oft zugespitzt stellen, werden die aktuellen rechtlichen, technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen – Internationalisierung, Digitalisierung und Fragmentierung – aufgegriffen und die damit verbundenen normativen Herausforderungen der Gefahrenprävention im Hinblick auf Grundrechtsschutz, Rechtsstaats- und Demo­kra­tie­prinzip analysiert. Das For­schungs­programm der kriminolo­gi­schen Abtei­lung – unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Jean-Louis van Gelder – ist auf die theoretische und empirische Erklärung normkonformen und -abweichenden Verhaltens fokussiert. Auf der Grundlage vor allem psychologischer Theorien soll mit innovativen For­schungs­methoden, die auch computer­ge­stütz­te Experimente mittels virtual reality-Programmen einschließen, erforscht werden, wie sich individuelle Verhaltens­abläu­fe ad hoc darstellen, längerfristig (weiter-) entwickeln oder verändern, und wie diese erklärt werden können.

Mit diesen sich ergänzenden Forschungsansätzen können aktuelle sicherheitsrelevante Themen grundlagenorientiert, analytisch und mit rechtspolitischen Folgerungen bearbeitet werden.

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