Fachbeirat und Kuratorium

Jedes Institut der Max-Planck-Gesellschaft verfügt über einen Fachbeirat, der sich aus international anerkannten Wissenschaftlerinnen und Wissen­schaftlern zusammensetzt. Seine Hauptaufgabe besteht in der regelmäßigen be­glei­ten­den Evaluation des wissenschaftlichen Profils und der wissenschaftlichen Leistung des Instituts und einer darauf basierenden Berichtspflicht an den Präsidenten der MPG. Die kontinuierliche Evaluation ist ein Hauptpfeiler in dem Selbst­steu­erungssystem auf der Basis der wissenschaftlichen Unabhängigkeit der Institute und zugleich Ausweis der Rechenschaft über den sinnvollen und effektiven Einsatz der ihr zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel. Die Fach­bei­rä­te haben darüber hinaus die Funktion eines unabhängigen externen Beratungsgremiums für die Organe der MPG zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben im Hinblick auf die Weiterentwicklung der einzelnen Institute und der Max-Planck-Gesellschaft insgesamt. Die Evaluation findet turnusgemäß alle drei Jahre statt, alle sechs Jahre als er­wei­ter­te Evaluation. Der oder die Vorsitzende sowie die weiteren Mitglieder der Fachbeiräte werden auf der Grundlage von Vorschlägen der jeweiligen Institutsleitungen vom Präsidenten der MPG ernannt. Die Amtszeit eines Fachbeirats­mit­glieds beträgt in der Regel sechs Jahre und kann einmalig um drei Jahre verlängert werden.

Das Kuratorium hat die Aufgabe, die Verbindung zwischen dem Institut und der Öffentlichkeit, insbesondere den an der Forschung des Instituts interessierten Personen und Institutionen zu fördern. Es hat aber auch die Aufgabe, das Ver­trau­en der breiten Öffentlichkeit in die Arbeit der autonom handelnden Forschung insgesamt zu stärken. Es nimmt eine Ver­mitt­lerfunktion für die Anliegen des Instituts wahr. Das Kuratorium setzt sich daher aus hochrangigen Ver­tre­terin­nen und Vertretern aus der Justiz, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien sowie aus weiteren Persön­lich­kei­ten zu­sam­men, die einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des Instituts leisten können. Die Amtsperiode des Kuratoriums beträgt sechs Jahre. Die Mitglieder des Kuratoriums werden auf Vorschlag der Institutsleitung vom Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft berufen.


Fachbeirat

Die Mitglieder des Fachbeirats am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht sind inter­na­tional herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an deutschen, europäischen und zum Teil auch an außereuropäischen Universitäten und Forschungseinrichtungen tätig sind. Sie repräsentieren die Straf­rechts­wissen­schaften, das Öffentliche Recht und die Kriminologie. Der Fachbeirat setzt sich derzeit wie folgt zusammen:

  • Prof. Dr. Susanne Karstedt (Vorsitzende)
    Griffith University, Brisbane/Australien
  • Prof. Dr. Susanne Beck
    Leibniz Universität Hannover/Deutschland
  • Prof. Dr. Timothy Endicott
    University of Oxford/Großbritannien
  • Prof. Dr. Armin Engländer
    Ludwig-Maximilians-Universität München/Deutschland
  • Prof. Dr. Christoph Gusy
    Universität Bielefeld/Deutschland
  • Prof. Dr. Tilo Hartmann
    Vrije Universiteit Amsterdam/Niederlande
  • Prof. Dr. Jørn Jacobsen
    Universität Bergen/Norwegen
  • Prof. Dr. Shane Johnson
    University College London/Großbritannien
  • Prof. Dr. Greg Pogarsky
    State University of New York, Albany/USA
  • Prof. Dr. Kim Lane Scheppele
    Princeton University/USA
  • Prof. Dr. Francesco Viganò
    Università commerciale Luigi Bocconi, Mailand/Italien
  • Prof. Dr. Bettina Weißer
    Universität zu Köln/Deutschland

Kuratorium

Das Kuratorium ist derzeit wie folgt zusammengesetzt:

  • Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas von Danwitz (Vorsitzender)
    Richter am Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg
  • Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr, LL.M. (Stellv. Vorsitzende)
    Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Strasbourg
  • Achim Brauneisen
    Generalstaatsanwalt, Stuttgart
  • Nancy Faeser
    Ministerin des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, Berlin
  • Marion Gentges
    Ministerin der Justiz und für Migration des Landes Baden-Württemberg, Stuttgart
  • Peter Häberle
    Generalstaatsanwalt, Karlsruhe
  • Dr. Arnd Haller
    Syndikusrechtsanwalt Google Germany GmbH, Hamburg
  • Martin Horn
    Oberbürgermeister der Stadt Freiburg i. Br.
  • Bettina Limperg
    Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe
  • Holger Münch
    Präsident des Bundeskriminalamts, Wiesbaden
  • Dr. Yvonne Ott
    Richterin am Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
  • Dr. Angela Reitmaier
    Transparency International Deutschland e. V., Berlin
  • Franz Semling
    Präsident des Polizeipräsidiums, Freiburg i. Br.
  • Dr. Ronen Steinke
    Redakteur Innenpolitik für Sicherheit und Recht der Süddeutschen Zeitung, Berlin
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