Die Strafbarkeit der unbewussten Fahrlässigkeit aus deutscher und anglo-amerikanischer Perspektive

Die Strafbarkeit der unbewussten Fahrlässigkeit aus deutscher und anglo-amerikanischer Perspektive

Die Strafbarkeit der unbewussten Fahrlässigkeit wird in der deutschen Strafrechts­wissen­schaft seit langem hin­ter­fragt, wobei die Debatte in den letzten Jahrzehnten weitestgehend zum Erliegen gekommen scheint. Mehrheitlich wird der status quo der Strafbarkeit mit einem (rein) normativ begründeten Schuldvorwurf verteidigt. Bei genau­e­rem Blick zeigen sich indes zahlreiche offene Fragen, die Zweifel an der dogmatischen Begründungsfähigkeit, dem Nach­weis individueller Vermeidbarkeit und damit letztlich der Legitimität der Bestrafung de lege lata aufwerfen.
Während die deutsche Auseinandersetzung allerdings insofern an einem „Geburtsfehler“ lei­det, als durch die ge­setz­lich angelegte (heute § 16 StGB) Vorsatz–Fahrlässigkeit-Dichotomie der Unterscheidung zwischen be­wuss­ter und unbewusster Fahrlässigkeit von Beginn an kaum rechtspraktische Bedeutung zugemessen wurde, sind die Vor­aus­setzungen im anglo-ameri­ka­ni­schen Strafrecht andere. Die Abgrenzung von bewusster und unbewusster Gefährdung ist hier durch die Differenzierung von recklessness und negligence bereits strukturell angelegt. Davon ausgehend hat auch die dortige Debatte um die Strafbarkeit der negligence eine er­heb­liche und weiter zuneh­men­de Dynamik gewonnen.
Die Aufarbeitung der einschlägigen Literatur bietet die Möglichkeit, die deutsche Diskussion zu bereichern und sogar eine Neubewertung der Problematik anzustoßen.

 

Forschungsergebnis: Dissertation
Projektsprache: Deutsch
Foto: © Hundankbar/Pixabay

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