Die Strafbarkeit der unbewussten Fahrlässigkeit aus deutscher und anglo-amerikanischer Perspektive
Die Strafbarkeit der unbewussten Fahrlässigkeit wird in der deutschen Strafrechtswissenschaft seit langem hinterfragt, wobei die Debatte in den letzten Jahrzehnten weitestgehend zum Erliegen gekommen scheint. Mehrheitlich wird der status quo der Strafbarkeit mit einem (rein) normativ begründeten Schuldvorwurf verteidigt. Bei genauerem Blick zeigen sich indes zahlreiche offene Fragen, die Zweifel an der dogmatischen Begründungsfähigkeit, dem Nachweis individueller Vermeidbarkeit und damit letztlich der Legitimität der Bestrafung de lege lata aufwerfen.
Während die deutsche Auseinandersetzung allerdings insofern an einem „Geburtsfehler“ leidet, als durch die gesetzlich angelegte (heute § 16 StGB) Vorsatz–Fahrlässigkeit-Dichotomie der Unterscheidung zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit von Beginn an kaum rechtspraktische Bedeutung zugemessen wurde, sind die Voraussetzungen im anglo-amerikanischen Strafrecht andere. Die Abgrenzung von bewusster und unbewusster Gefährdung ist hier durch die Differenzierung von recklessness und negligence bereits strukturell angelegt. Davon ausgehend hat auch die dortige Debatte um die Strafbarkeit der negligence eine erhebliche und weiter zunehmende Dynamik gewonnen.
Die Aufarbeitung der einschlägigen Literatur bietet die Möglichkeit, die deutsche Diskussion zu bereichern und sogar eine Neubewertung der Problematik anzustoßen.
Forschungsergebnis: | Dissertation |
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Projektsprache: | Deutsch |
Foto: | © Hundankbar/Pixabay |