Forschungsaufenthalt
Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg bietet die Möglichkeit, in einem zeitlich befristeten Rahmen Forschungsvorhaben auf den Gebieten des Strafrechts, der Kriminologie, des öffentlichen Rechts, der Rechtstheorie und der Rechtsphilosophie zu realisieren. Die Zahl der Forschungsplätze ist beschränkt. Wir können nicht alle Bewerbungen berücksichtigen. Die Auswahl erfolgt anhand der Qualität des eingereichten Forschungsplans (innovative Forschungsfragen; präzise Erfassung des bisherigen Stands der Forschung). Bitte beachten Sie, wenn Sie planen, sich für ein Stipendium des DAAD, der AvH-Stiftung oder einer anderen Fördereinrichtung zu bewerben: Sie sollten sich zuerst um einen der wenigen Forschungsplätze am Institut bewerben.
Gemäß den Vorgaben der Max-Planck-Gesellschaft schließt das Institut mit allen anreisenden Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern einen Gast- bzw. Gestattungsvertrag für die Dauer des geplanten Aufenthaltes.
Das Max-Planck-Institut bietet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (vom Doktoranden bis zur Professorin) die Möglichkeit, für ihre eigenen Forschungen Recherchen in der hervorragend ausgestatteten Bibliothek des Instituts für einen Zeitraum von einer Woche bis zu einem Monat auf eigene Kosten durchzuführen. Eine finanzielle Förderung von Bibliotheksbesucherinnen und -besucher ist nicht möglich.
Wir freuen uns über Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, deren Forschungsthema und methodischer Ansatz zur Forschung in den Abteilungen des MPI-CSL besonders gut passen. Ihnen eröffnet das Institut die Möglichkeit längere Forschungsaufenthalte am Institut durchzuführen. Informationen über mögliche finanzielle Förderungen finden Sie unter „Forschungsstipendien.“
Das Stipendienprogramm der Max-Planck-Gesellschaft bietet Doktorandinnen und Doktoranden sowie ausländischen Postdocs und Professorinnen und Professoren die Möglichkeit einer finanziellen Förderung ihrer persönlichen Forschungsvorhaben, sofern diese thematisch in einer der Forschungsschwerpunkte des MPI-CSL passen. In der Regel werden die Stipendien für einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten vergeben. Über Stipendien entscheidet eine Stipendienkommission.
Das Barbara-Huber-Forschungsstipendium des Max-Planck-Instituts fördert exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausländischer Forschungsinstitutionen. Die Stipendien werden für besonders innovative Forschungsprojekte, die mit neuen Perspektiven, Fragen und Erkenntnissen signifikant zu wissenschaftlichem Fortschritt im Themenfeld der Abteilung Kriminologie, Öffentliches Recht oder Strafrecht beitragen, vergeben. Sie werden für einen Forschungsaufenthalt am Institut in Freiburg für einen Zeitraum von zwei bis sechs Monaten gewährt. Über Stipendien entscheidet eine Stipendienkommission. Neben dem monatlichen Stipendienbetrag kann zusätzlich ein Zuschuss für Ausgaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung oder mit weiteren Forschungstätigkeiten in Deutschland oder dem (europäischen) Ausland gewährt werden. Jede wissenschaftliche Abteilung kann ein Barbara-Huber-Forschungsstipendium pro Jahr vergeben.