Horkheimers kritische Theorie des Rechts
Max Horkheimer wird als Rechtstheoretiker kaum wahrgenommen, obwohl seine Schriften, ausgehend vom spannungsreichen Verhältnis zwischen politischer Gewalt und ihrer juristischen Form, eine innovative Analyse des Rechts beinhalten. Einerseits sei Recht Herrschaftsmittel, eingesetzt zum Zwecke, die Macht mancher Menschen über andere zu stärken. Andererseits könne Recht sich von dieser gesellschaftlichen Funktion loslösen und die Ausübung von Macht stören, wodurch sich ein Schutzraum für individuelle Freiheit öffnet.
Horkheimer sieht die zentrale Aufgabe der Rechtstheorie darin, diese dem Recht begrifflich innewohnende Spannung zu entfalten. Die Details einer solchen Theorie hat er jedoch nicht systematisch ausformuliert: Seine Kommentare zum Recht sind in etlichen Notizen und Essays verstreut, von denen manche erst posthum veröffentlicht wurden. Vor diesem Hintergrund versucht das Projekt, sowohl ein metatheoretisches Problem zu erhellen – Was sind die Desiderata einer kritischen Theorie des Rechts? – als auch einige Implikationen für die Strafrechtstheorie darzulegen.
Das Ziel ist, die kritische Theorie des Rechts im Sinne der frühen Frankfurter Schule in Grundzügen zu rekonstruieren, indem die betreffenden Primärquellen sorgfältig bearbeitet und kommentiert werden. Während einige Parallelen zwischen Horkheimers Rechtsdenken und jenem seiner Kollegen am Institut für Sozialforschung bestehen, ergibt sich ein interessierter Kontrast zu jener Gegenwartsliteratur, die sich selbst in der Tradition der Frankfurter Schule sieht.
Forschungsergebnis: | 2 Zeitschriftenartikel |
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Projektsprache: | Englisch |
Grafik: | © KingmaPhotos/AdobeStock.com (generiert mit KI) |