Nach Ihrer Ankunft
Einwohnermeldeamt, Bankkonto, Krankenkasse und Aufenthaltsgenehmigung
Wenn Sie in Freiburg angekommen sind, gibt es viele administrative und rechtliche Aufgaben zu erledigen. Hier listen wir die dringendsten auf wie eine Krankenversicherung abzuschließen, die Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und ein Bankkonto zu eröffnen. Hier ist eine Orientierungshilfe für Sie:
1. Unterschreiben Sie Ihren Arbeitsvertrag (falls nicht schon vor oder während des Visumsverfahrens geschehen)
2. Anmeldung des Wohnsitzes
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in Freiburg beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos und auch für EU-Bürgerinnen und -Bürger verpflichtend. Ohne diese offizielle Anmeldung in Freiburg können Sie kein Bankkonto eröffnen.
Rathaus im Stühlinger
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Buchen Sie Ihren Termin online. Wählen Sie „...einen Termin vereinbaren“, „Umzug und Wohnen“ und „Wohnung anmelden“.
Checkliste
Für die Anmeldung sind folgende Dokumente erforderlich
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Ihr Visum, falls für die Einreise nach Deutschland erforderlich
- Bestätigung des Wohnungsgebers (Bescheinigung des Wohnungsgebers oder Wohnungsgeberbestätigung)
Dies ist eine Bestätigung der Vermieterin bzw. des Vermieters, dem die Wohnung gehört, in der Sie wohnen. Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, das Mietverhältnis zu bestätigen. Jedes Mal, wenn Sie in eine neue Wohnung mit einer neuen Adresse umziehen, müssen Sie das Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen erneut informieren! Bitte informieren Sie auch das MPI-CSL über Ihre neue Adresse.
Nach der Anmeldung bei der Stadt erhalten Sie automatisch Ihre deutsche Steueridentifikationsnummer („Steuer-ID“).
3. Bankverbindung
Um Ihr Gehalt zu erhalten, sollten Sie innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ihrem Dienstantritt Ihre deutsche IBAN und BIC beim Institut angeben.
In der Regel erheben deutsche Banken Kontoführungsgebühren in Höhe von 5 bis 15 Euro pro Monat. Für unter 25- oder 28-Jährige gibt es einige Banken, die ein kostenloses Konto anbieten.
Einige Banken weigern sich, Bankkonten für bestimmte Nationalitäten zu eröffnen, wenn Sie keine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können. Die Max-Planck-Gesellschaft hat einen Rahmenvertrag mit der Deutschen Bank abgeschlossen, der es Ihnen ermöglicht, ein Bankkonto zu eröffnen, auch wenn Sie noch keine Aufenthaltsgenehmigung haben.
Wenn Sie gerne mobiles bzw. Online-Banking nutzen, können Sie in den meisten Fällen ein Bankkonto eröffnen, auch wenn Sie noch keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben.
Für Details kontaktieren Sie bitte a.hampel@csl.mpg.de.
4. Krankenversicherung
Der Abschluss einer Krankenversicherung ist für alle Arbeitnehmenden während ihres Aufenthalts in Deutschland obligatorisch. Bei längerfristigen Aufenthalten, die eine Aufenthaltserlaubnis erfordern, benötigen Sie einen vollständigen Krankenversicherungsschutz, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Bei der Krankenkasse Ihrer Wahl erhalten Sie zudem Ihre deutsche Rentenversicherungsnummer („Sozialversicherungsnummer“).
TIPP: Wenn Sie eine englischsprachige (oder anderssprachige) Ärztin bzw. einen englischsprachigen (oder anderssprachigen) Arzt suchen, können Sie hier fündig werden: arztsuche-bw.de. Klicken Sie auf „Erweiterte Suche“, um die Sprachen auszuwählen, nach denen Sie suchen.
Für Details kontaktieren Sie bitte a.hampel@csl.mpg.de.
5. Aufenthaltsgenehmigung
Wenn Sie sich länger in Deutschland aufhalten als Ihr Visum gültig ist, müssen Sie sich beim Amt für Migration und Integration anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sobald Sie mit Ihrer neuen Adresse beim Bürgeramt gemeldet sind (siehe oben) und damit Ihren ständigen Wohnsitz offiziell nach Deutschland verlegt haben, übernimmt die Ausländerbehörde in Freiburg das Visum- und Aufenthaltsverfahren von der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland und stellt Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis oder ein befristetes Äquivalent aus.
Ausländerbehörde
Berliner Allee 1 | 79114 Freiburg
Tel.: +49 (0) 761 201 6470
E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de
Checkliste
Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis sind folgende Dokumente erforderlich:
- Gültiger Reisepass
- Bestätigung der Anmeldung bei der Stadt
- Ihr Arbeitsvertrag vom MPI-CSL (wird Ihnen bei der Beantragung des Einreisevisums zugesandt oder am ersten Tag Ihres Aufenthalts im Institut von der Personalstelle ausgehändigt)
- Mietvertragsbestätigung (mit der Angabe, dass Sie eine Unterkunft haben)
- Bestätigung des Krankenversicherungsschutzes (Die Bestätigung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. In der Regel reicht jedoch Ihre Krankenversicherungskarte aus.)
- Kopie Ihrer letzten Gehaltsabrechnungen (falls vorhanden)
- Ein biometrisches Passfoto
(Hier finden Sie die offiziellen Vorgaben für biometrische Fotos in Deutschland.) - Heiratsurkunde und entsprechende Apostille (Original und ggf. Übersetzung)
- Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille/Legalisierung (falls zutreffend)
- Zahlung einer Bearbeitungsgebühr (zahlbar per Bargeld, Lastschrift, Visa oder MasterCard; gültig bis zu einem Jahr: 100 € / gültig über ein Jahr: 110 € / Verlängerung bis zu drei Monaten: 65 € / Verlängerung um mehr als drei Monate: 80 €)
- Antragsformular für die Erteilung eines Aufenthaltstitels
(Hier finden Sie die offiziellen Antragsformulare für die Erteilung eines Aufenthaltstitels.)
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums einen Termin bei der Ausländerbehörde in Freiburg.
Wenn Sie Staatsangehörige eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaates sind, benötigen Sie in der Regel keine Aufenthaltsgenehmigung.
Gut zu wissen: Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wohnen, müssen Sie Ihren Antrag bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Freiburg stellen. Das Landratsamt befindet sich an einem anderen Ort in Freiburg und hat andere Öffnungszeiten.
TIPP: Für diejenigen, die ihren Antrag verlängern müssen, empfehlen wir, dies 6 Monate im Voraus zu tun, da die Wartezeiten sehr lang sein können. Wenn das Amt nicht in der Lage ist, den Antrag rechtzeitig zu bearbeiten, kann es Ihnen eine „Fiktionsbescheinigung“ ausstellen, mit der die aktuelle Gültigkeitsdauer der Genehmigung verlängert wird.
Einwanderungsbehörde des Landkreises
Stadtstraße 2 | 79104 Freiburg
Tel.: +49 (0) 761 2187
E-Mail: auslaenderwesen@lkbh.de