Wissenschaftliche Mitglieder und Emeriti
Die Berufung zum Wissenschaftlichen Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft erfolgt durch den Senat der Max-Planck-Gesellschaft in einem strengen Auswahlverfahren unter Beteiligung der besten internen (MPG) und externen Expertinnen und Experten auf dem jeweiligen Fachgebiet. Wissenschaftliche Mitglieder werden mit Erreichen der Altersgrenze Emeritierte Wissenschaftliche Mitglieder.
Mit der Berufung renommierter in- und ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu Auswärtigen Wissenschaftlichen Mitgliedern optimieren und stärken Max-Planck-Institute ihre wissenschaftlichen Kontakte und Kooperationsmöglichkeiten nachhaltig. Grundbedingung für die Berufung zum Auswärtigen Mitglied ist die wissenschaftliche Exzellenz der Kandidatinnen und Kandidaten: Unter dieser Voraussetzung kann berufen werden, wer mit dem jeweiligen Max-Planck-Institut in enger wissenschaftlicher Zusammenarbeit steht bzw. gestanden hat. Berufung und Ernennung erfolgen auf demselben Wege wie bei den Wissenschaftlichen Mitgliedern der Institute.