Referendariate & Praktika
& Studentische Hilfskräfte
Das Max-Planck-Institut bietet herausragenden Studierenden sowie Rechtsreferendarinnen und -referendaren die Möglichkeit, die Arbeit an einem Forschungsinstitut im Rahmen ihrer Ausbildung näher kennenzulernen. Bewerbungen sind jederzeit möglich für eine Tätigkeit als Studentische Hilfskraft, für die Ableistung der Wahlstation am Institut sowie für Praktika im Rahmen des Studiums. Bitte beachten Sie, dass Praktika am Institut regelmäßig nur im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses (d.h. Studium oder Referendariat) erfolgen können.
Von allen Bewerberinnen und Bewerbern wird eine besondere Begabung und ein besonderes Interesse für die wissenschaftliche Beschäftigung mit Strafrecht, Öffentlichem Recht und/oder Kriminologie erwartet, welches in der Bewerbung durch exzellente Noten nachgewiesen werden sollte. Sie sollten den 10% besten Studierenden Ihres Jahrgangs angehören. Gute deutsche und englische Sprachkenntnisse sowie zumindest grundlegende Computerkenntnisse sind außerdem hilfreich für die Bewerbung.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an career@csl.mpg.de.
Bitte fügen Sie jeder Bewerbung die folgenden Unterlagen bei:
- Aussagekräftiges Anschreiben, aus dem hervorgeht, ob Sie sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder allgemein um einen Platz am Institut als Studentische Hilfskraft, Referendarin/Referendar oder Praktikantin/Praktikant bewerben. In dem Anschreiben sollten Sie auch angeben, ob es sich bei dem Praktikum um ein Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum handelt.
● Tabellarischer Lebenslauf,
● Bestätigung des zuständigen Prüfungsamtes, dass das angestrebte Praktikum ein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihrer Ausbildung ist und eine Tätigkeit am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht anerkannt wird (s. Dokument rechts),
● Staatsexamenszeugnis in Kopie,
● Abiturzeugnis in Kopie,
● Kopien der bisher erworbenen Scheine und Praktika (Studierende) bzw. Kopien der bisherigen Stationszeugnisse (Referendarinnen/Referendare),
● Kurzfragebogen für Bewerberinnen und Bewerber (s. Dokument rechts).
- Bitte geben Sie weiterhin an, für welchen Zeitraum Sie am Institut tätig sein möchten. In der Regel ist ein Einsatz nur dann sinnvoll, wenn Sie mindestens vier Wochen am Institut arbeiten. Da Praktikumsplätze am Max-Planck-Institut äußerst nachgefragt sind, sollte Ihre Bewerbung zudem ca. sechs Monate vor Beginn des angestrebten Praktikumbeginns bei uns eingehen. Die Tätigkeit einer Studentischen Hilfskraft wird in der Regel auf ein Semester festgesetzt.