Analytische Rekonstruktion der juristischen Hermeneutik
Dieses langfristig angelegte Projekt, das bereits vor ca. zehn Jahren begonnen wurde, zielt auf eine philosophisch fundierte Darstellung der Rechtshermeneutik. Bisher wurde die Rechtshermeneutik zumeist mit kontinentaleuropäischen Ansätzen (etwa mit Gadamer, Ricœur) in Verbindung gebracht. Dieses Projekt will demgegenüber die juristische Hermeneutik mit den Mitteln der analytischen Philosophie rekonstruieren und somit die Lücke zwischen den beiden Ansätzen überbrücken. Methodisch unterteilt es die Rechtsanwendung in verschiedene Phänomene. Die Anwendung des Rechts besteht nicht nur aus „Auslegung“, sondern auch aus Regelbefolgung, Rechtsfortbildung und Ermessensausübung. Viele der durch diese Phänomene aufgeworfenen Fragen werden in der analytischen Philosophie eingehend behandelt. Die Debatten reichen dabei von der Ontologie bis zur Sprachphilosophie und Handlungstheorie. Durch die Rekonstruktion der verschiedenen Phänomene, die mit der Rechtsanwendung einhergehen, und die Untersuchung ihrer Beziehungen untereinander, soll das Projekt zu einem besseren theoretischen Verständnis der Rechtsanwendung als der für Juristen grundlegenden Aktivität beitragen und somit auch das Selbstverständnis der Disziplin erweitern. Das Forschungsprojekt trägt indes nicht nur zum besseren Verständnis der theoretischen Grundlagen bei, sondern hat auch unmittelbare Auswirkungen auf dogmatische Fragen wie etwa die Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit oder die Ermessensausübung der Verwaltung, die jeweils von zentraler Bedeutung für das öffentliche Sicherheitsrecht sind. Bisher wurden im Rahmen des Projekts mehr als ein halbes Dutzend Beiträge in Sammelwerken veröffentlicht.
Forschungsschwerpunkt: | 1. Grundlagen: Rechtstheoretische Fragen und dogmatische Strukturen |