Das Gesetz zum sexuellen Übergriff: Rechtsreform aus vergleichender Perspektive

Das Gesetz zum sexuellen Übergriff: Rechtsreform aus vergleichender Perspektive

Herkömmliche Strafvorschriften definierten den sexuellen Übergriff als ein Verbrechen, das die Anwendung oder Androhung von Gewalt verlangt. Die Paradigmen haben sich jedoch verändert: Im Fokus heutiger Rechtsreformen steht in verschiedenen Ländern die fehlende Einwilligung (sexual acts without consent). Allerdings gibt es unter­schied­li­che Ansätze zur Umsetzung dieses Begriffs in die Tatbestände. Ziel des Projekts ist zu untersuchen, ob die neue Generation strafrechtlicher Verbote überzeugende Konzepte von sexueller Autonomie und Einwilligung wider­spie­gelt. Dabei werden sowohl Methoden der Strafrechtstheorie als auch des Rechtsvergleichs angewandt. Der erste Projektteil analysiert den Begriff der Einwilligung (consent); die Frage, ob zur Vermeidung straf­recht­li­cher Verantwortlichkeit die Einwilligung ausdrücklich sein muss („nur Ja ist Ja“) oder ob die Opfer ihre Ablehnung („Nein ist Nein“) zum Ausdruck gebracht haben müssen; sowie die Bedingungen, die zum Schluss führen können, dass die Einwilligung trotz der tatsächlichen Billigung der sexuellen Handlung ungültig war. Der zweite Teil des Projekts untersucht die auf Einwilligung basierenden Gesetze, die in England/Wales, Schweden und Deutschland verabschiedet wurden, sowie die laufenden Reformvorschläge in der Schweiz, Spanien, den USA und in Kanada. Letztendlich besteht das Ziel darin, die besten Modelle und optimalen Vorgehensweisen für laufende und zukünftige Rechtsreformen zu identifizieren.

 

Forschungsergebnis: zwei Workshops im Jahr 2021; Buch (Oxford University Press), 2023
Projektsprache: Englisch
Projektstatus: abgeschlossen
Bild: © Oxford University Press


Publikation

Hörnle, T. (Hrsg.). (2023). Sexual Assault: Law Reform in a Comparative Perspective. Oxford: Oxford University Press.

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