Die Einziehung im Strafrecht
Weltweit gewinnt die Einziehung als Rechtsfolge einer Straftat zunehmend an Bedeutung, insbesondere bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Diese zunehmende Relevanz geht einher mit einer Flexibilisierung herkömmlicher strafrechtlicher Grundprinzipien, was sich z. B. deutlich in der heute im Strafrecht mehrerer Länder vorgesehenen non-conviction-based confiscation zeigt – also der Möglichkeit, die Einziehung von Vermögenswerten anzuordnen, ohne dass dies auf einer Verurteilung beruht. Von zentraler Bedeutung sind daher die Fragen, ob die Einziehung eine Strafe darstellt und inwieweit sie dem Strafrecht zuzuordnen ist. Im Hinblick auf diese komplexen Herausforderungen wurden mehrere Modelle der Vermögensabschöpfung entwickelt, die jeweils eher dem zivilrechtlichen, dem verwaltungsrechtlichen oder dem strafrechtlichen Rahmen zuzuordnen sind, mit weitreichenden Folgen für die konkrete Anwendung dieser Maßnahme.
Ziel des Projekts ist es zum einen, die Grundlagen der Einziehung zu untersuchen, wobei nicht nur die Angemessenheit der verschiedenen Modelle geprüft wird, sondern auch die Institutionen der Strafe und des Eigentums in ihren moralphilosophischen und rechtstheoretischen Voraussetzungen berücksichtigt werden sollen. Zum anderen sollen aus dieser Grunduntersuchung konkrete Maßstäbe für die strafrechtliche und strafprozessuale Regelung und Auslegung entwickelt werden. Dies zielt z. B. auf schwer zu beantwortende und umstrittene Fragen wie die nach der genauen Bestimmung der einzuziehenden Taterträge (Brutto- oder Nettoprinzip?), nach Grund und Folgen einer Differenzierung möglicher Einziehungsgegenstände (Taterträge, Tatprodukte, Tatmittel, Tatobjekte) und nach den Voraussetzungen einer Einziehung ohne Verurteilung ab.
Forschungsergebnis: | Habilitation |
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Forschungsschwerpunkt: | I. Grundlagen |
Projektsprache: | Deutsch |
Foto: | © iStock.com/Yuri_Arcurs |