Confiscation in Criminal Law

Die Einziehung im Strafrecht

Weltweit gewinnt die Einziehung als Rechtsfolge einer Straftat zu­neh­mend an Bedeutung, ins­be­sondere bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Diese zunehmende Relevanz geht einher mit einer Flexibilisierung herkömmlicher strafrechtlicher Grund­prin­zi­pien, was sich z. B. deutlich in der heute im Strafrecht mehrerer Länder vorgesehenen non-conviction-based confiscation zeigt – also der Möglichkeit, die Einziehung von Vermögenswerten anzuordnen, ohne dass dies auf einer Verurteilung beruht. Von zentraler Bedeutung sind daher die Fragen, ob die Einziehung eine Strafe darstellt und inwieweit sie dem Strafrecht zuzuordnen ist. Im Hinblick auf diese komplexen Herausforderungen wurden mehrere Modelle der Vermögens­abschöp­fung entwickelt, die jeweils eher dem zivilrechtlichen, dem verwaltungsrechtlichen oder dem strafrechtlichen Rahmen zuzuordnen sind, mit weitreichenden Folgen für die kon­kre­te Anwendung dieser Maßnahme.
Ziel des Projekts ist es zum einen, die Grundlagen der Einziehung zu untersuchen, wobei nicht nur die Angemessenheit der verschiedenen Modelle geprüft wird, sondern auch die Insti­tu­tionen der Strafe und des Eigentums in ihren moralphilosophischen und rechtstheoretischen Voraussetzungen berücksichtigt werden sollen. Zum anderen sollen aus dieser Grund­unter­su­chung konkrete Maßstäbe für die strafrechtliche und strafprozessuale Regelung und Ausle­gung entwickelt werden. Dies zielt z. B. auf schwer zu beantwortende und umstr­ittene Fragen wie die nach der genauen Bestimmung der einzuziehenden Taterträge (Brutto- oder Netto­prin­zip?), nach Grund und Folgen einer Differenzierung möglicher Einziehungsgegen­stän­de (Taterträge, Tatprodukte, Tatmittel, Tatobjekte) und nach den Voraussetzungen einer Einziehung ohne Verurteilung ab.

 

Forschungsergebnis: Habilitation
Forschungsschwerpunkt: I. Grundlagen
Projektsprache: Deutsch
Foto: © iStock.com/Yuri_Arcurs

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