Projektleitung: Michael Mertes
Das deutsche Strafzumessungsrecht steht im Spannungsfeld zwischen normativer Steuerung und richterlichem Ermessen. Trotz seiner zentralen Bedeutung für das Strafrechtssystem fehlt es an verbindlichen, klar strukturierten Maßstäben, die eine transparente, einheitliche und vorhersehbare Strafzumessung gewährleisten könnten.
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