Studie über sogenannte strafrechtlich relevante Paralleljustiz in Nordrhein-Westfalen
In den letzten Jahren sind außergerichtliche Streitbeilegungen innerhalb von Minderheiten (sogenannte Paralleljustiz) zunehmend zum Gegenstand der öffentlichen Debatte in Deutschland geworden. Von Laien wie von Experten werden derartige Mechanismen kritisch gesehen: Sie werden meist als Behinderung der Justiz und als Bedrohung für den Rechtsstaat wahrgenommen. Das Projekt „Konfliktregulierung in Deutschlands pluraler Gesellschaft“ analysiert außergerichtliche Konfliktregulierungsmechanismen innerhalb ethnischer, kultureller und religiöser Minderheiten in Deutschland vor dem Hintergrund von Theorien der normativen Pluralität und dem Konzept der „semi-autonomous social fields“ (Moore). Die „Studie über sogenannte strafrechtlich relevante Paralleljustiz in Nordrhein-Westfalen“ untersucht als Teil dieses Projekts, wie Institutionen mit diesem Phänomen umgehen. Im ersten Teil werden die Schwierigkeiten identifiziert, denen Richter, Staatsanwälte und Ermittlungsbehörden begegnen, wenn solche Mechanismen in strafrechtsrelevanten Situationen zum Einsatz kommen, und entwirft mögliche Lösungen. Gegenstand des zweiten Teils ist das Verhältnis der außergerichtlichen Streitbeilegung zum Rechtsstaat, insbesondere in Bezug auf die Rechte des Individuums und auf das Gewaltmonopol des Staates. Der dritte Teil sucht dem Begriff Paralleljustiz, wie er von den genannten institutionellen Akteuren verwendet wird, schärfere Konturen zu verleihen. Die Studie fokussiert hauptsächlich auf Nordrhein-Westfalen und verwendet qualitative Forschungsmethoden (Surveys, Aktenanalyse, Interviews und Runde Tische).
Forschungsergebnis: | Forschungsbericht, Artikel |
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Forschungsschwerpunkt: | III. Strafrecht in fragmentierten Gesellschaften |
Projektsprache: | Deutsch |
Projektstatus: | abgeschlossen |
Foto: | © Radachynskyi/iStock-1139899254 |
Podcast
Gibt es eine Paralleljustiz?
Alternative Konfliktregulierung in Deutschlands Einwanderungsgemeinschaften
Manchmal kommt es vor, dass Straftaten nicht bei der Polizei angezeigt werden. In Einwanderungsfamilien werden stattdessen hin und wieder sogenannte Friedensrichter oder Schlichter bestellt. Diese kommen zumeist aus demselben Kulturkreis und haben die Aufgabe, Konflikte unabhängig von der deutschen Polizei und Justiz zu regeln. Die Juristin Dr. Clara Rigoni forscht über solche außergerichtliche Konfliktregulierungen in Deutschland. Gemeinsam mit einem Team aus Ethnologinnen und Ethnologen will sie herausfinden, wie diese Praktiken u.a. in afghanischen, türkisch-libanesischen, türkischen und Roma-Gemeinschaften aber auch im Rocker-Milieu genau aussehen – ein wissenschaftliches Großprojekt, das es bislang in dieser Form noch nicht gab. In der neuen Folge des Podcast erklärt die Juristin, warum es unabdingbar ist, mehr über das Phänomen der alternativen Konfliktregulierung zu erfahren, wie deutsche Behörden damit umgehen und mit welchen Mitteln und Kniffen dagegen angegangen werden sollte.