Grenzen strafrechtlicher Haftung für KI-Systeme

Grenzen strafrechtlicher Haftung für KI-Systeme

Sorgfaltspflichten beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Geldwäscherei­prä­ven­tion

Mit KI-Systemen betreten neue Akteure das Parkett in Unternehmen. Sie bringen viele Vorteile, bergen aber auch neue Risiken. Am Anwendungsbeispiel von KI-Systemen in der Geldwäschereiprävention will das Disser­ta­tions­pro­jekt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Geschäftsführern und Unternehmen beim Einsatz von KI-Systemen analysieren und basierend darauf Sorgfaltspflichten für den Einsatz von KI-Systemen herausarbeiten.
KI-Systeme versprechen diverse Aufgaben in Unternehmen besser und effizienter zu erledigen, als dies bisher von Menschen getan wurde. Dies gilt insbesondere im Bereich der Geldwäschereiprävention: Gegenüber bisher einge­setz­ten regelbasierten Systemen versprechen KI-Systeme signifikante Verbesserungen bei der Erkennung ver­däch­ti­ger Transaktionen und einen markanten Effizienzgewinn. KI-Systeme bergen aber auch neue Risiken: Einerseits sind sie für die Anwendenden meist eine Blackbox, deren maschinelle Entscheidungsfindung weder ex ante noch ex post umfänglich nachvollziehbar ist. Andererseits können auch KI-Systemen Fehler unterlaufen. Be­son­ders schwerwiegend sind Fehler, die strafrechtlich relevant sind: Erkennt etwa das System eine verdächtige Transaktion nicht, kann eine Bank oder ein Wertpapierhaus strafrechtlich verfolgt werden.
Ziel des Dissertationsprojekts ist, erstens die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Geschäftsführern und Unter­neh­men, die KI-Systeme einsetzen, im Schweizer Recht zu analysieren. Zweitens sollen auf Grundlage dieser Analy­se Grenzen definiert werden, indem Sorgfaltspflichten für den Einsatz von KI-Systemen ausgearbeitet werden. Darin soll neben den Erkenntnissen aus der Rechtsanalyse ein Vergleich mit der Herangehensweise in Luxemburg bzgl. des Einsatzes von KI-Systemen zur Geldwäschereiprävention eingehen.
Die Formulierung von Sorgfaltspflichten für den Einsatz von KI-Systemen im Unter­neh­men soll eine Lücke in der strafrechtlichen Haftungsregelung schliessen und trägt zur Klärung rechtswissenschaftlich grundlegender Fragen in Zusammenhang mit dem sozialadäquaten Risiko bei, ebenso wie zur Klärung einer praktisch immens wichtigen Frage, wenn KI-Systeme am Bankenplatz und generell in Unternehmen eine Rolle spielen sollen.

 

Angestrebtes Ergebnis: Dissertation
Projektsprache: Deutsch
Grafik: © Mamak

Weitere interessante Beiträge

Zur Redakteursansicht