Unrecht (mala), Persönlichkeit und bildbasierter sexueller Missbrauch
Einordnung technologiegestützter Gewalt im Rahmen eines gerechtfertigten Strafrechts
Heutzutage hat digitale Technologie Einfluss auf alle Aspekte des täglichen Lebens. Vor diesem Hintergrund haben sich bildbasierter sexueller Missbrauch und technologiegestützte sexualisierte Gewalt als wichtige rechtliche und gesellschaftliche Themen herauskristallisiert. Zwar gibt es nur wenige Statistiken, aber Zahlen aus dem Jahr 2017 legen nahe, dass 15 % aller erwachsenen Frauen und 7 % aller erwachsenen Männer bereits bildbasiertem sexuellem Missbrauch zum Opfer gefallen sind. Es ist wahrscheinlich, dass diese Zahlen seither noch gestiegen sind, nicht zuletzt angesichts des Aufkommens von Deepfake-Technologie. So fanden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 2023 heraus, dass 98 % aller Deepfakes pornografische Inhalte haben, wovon wiederum 99 % Frauen darstellen. Liberale Demokratien passen daher nach und nach ihre Gesetze an, um bildbasiertem sexuellem Missbrauch und anderen Formen von technologiegestützter Gewalt Rechnung zu tragen. Allerdings haben diese Gesetzesänderungen auch gezeigt, dass in diesen Demokratien Rechtslücken bestehen, wenn es darum geht, Unrecht (mala) im Internet als echte Rechtsverletzungen gegenüber Personen anzuerkennen und entsprechend damit umzugehen. Die Folge ist eine eher geringe Kriminalisierung für ausgesprochen nachteilige und unrechtmäßige Taten. In diesem Zusammenhang soll das vorliegende Forschungsprojekt dazu beitragen, die Unrechtmäßigkeit von technologiegestützter Gewalt besser zu verstehen. Dazu werden die theoretischen Grundlagen einer gerechtfertigten Kriminalisierung im digitalen Zeitalter untersucht.
Entsprechend widmet das Forschungsprojekt sich den theoretischen Grundlagen des Strafrechts mit Blick auf eine mögliche, gerechtfertigte Kriminalisierung von technologiegestützter Gewalt. Auf Grundlage einer eingängigen Analyse der Unrechtmäßigkeit von bildbasiertem sexuellem Missbrauch wird eine Persönlichkeitstheorie aufgestellt, die dem digitalen Zeitalter gerecht wird, sowie technologische Entwicklungen aufgezeigt, die juristischer Aufmerksamkeit bedürfen. Die Forschung erfolgt an der Schnittstelle zwischen Kriminalisierungstheorie, Menschenrechtsnormen und geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Ergebnisse werden anschließend in die Ausarbeitung und Analyse einer gerechtfertigten Kriminalisierung von technologiegestützten Unrechtshandlungen durch Gesetzgebung und Wissenschaft einfließen.
Forschungsergebnis: | Monographie und Artikel in Fachzeitschriften |
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Forschungsschwerpunkt: | II. Regulierung der intimen Beziehungen |
Projektsprachen: | Englisch, Niederländisch, Deutsch |
Foto: | © AdobeStock.com/Photocreo Bednarek |