Nach der Istanbul-Konvention: Maßnahmen gegen häusliche und geschlechtsbezogene Gewalt in rechtsvergleichender Perspektive
Das Phänomen der häuslichen und geschlechtsbezogenen Gewalt gegen Frauen geht quer durch alle Gesellschaftsschichten und Länder. So waren 2014 EU-weit 33% aller Frauen zwischen 18 und 74 in ihrem Leben bereits Opfer von körperlichen oder sexuellen Übergriffen. Neben der körperlichen und sexuellen Gewalt haben Frauen aber in besonderem Maße auch unter psychischer, verbaler und wirtschaftlicher Gewalt zu leiden. Das Projekt nimmt sich eines verbreiteten Problems an, das schon seit Längerem Gegenstand öffentlicher Debatten ist und auf dessen Bekämpfung zahlreiche internationale Initiativen gerichtet sind.
Ziel des Forschungsprojekts ist es, die rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit solchen Taten zu untersuchen und zu bewerten. Dabei soll der Schwerpunkt darauf liegen, den Opfern größtmöglichen Schutz zu gewähren. Ergänzend hierzu findet aber auch die Frage, wie weit jeweils die Rechte des Täters reichen, Berücksichtigung. Inhaltlich soll ein interdisziplinärer Ansatz verfolgt und neben den strafrechtlichen auch zivil- und öffentlich-rechtliche Maßnahmen berücksichtigt werden. Was das materielle Strafrecht betrifft, so sind neben allgemeinen oder spezifischen Straftatbeständen und Erschwerungsgründen auch weitere Fragestellungen relevant, wie z.B. das Erfordernis eines Strafantrags, die Verjährung oder die Möglichkeit der Strafaussetzung auf Bewährung.
Im Strafprozessrecht geht es zum einen darum, wie man eine sekundäre Viktimisierung des Opfers verhindern kann. Dies geschieht insbesondere durch Vermeidung des persönlichen Kontakts zwischen Täter und Opfer. Wichtig sind aber auch die Beteiligung und Unterstützung des Opfers im Strafprozess sowie eine ausreichende Kommunikation und die Beschleunigung des Verfahrens. Zum anderen dienen besondere Zwangsmaßnahmen wie die Entfernung aus der Familienwohnung oder Kontaktverbote sowie erleichterte Voraussetzungen für Festnahme und Untersuchungshaft dem vorläufigen Schutz des Opfers im Ermittlungsverfahren.
Dazu, dass das Opfer einfacher zu zivilrechtlichem Schadensersatz gelangen kann, dienen dessen erleichterte Geltendmachung im Strafprozess oder Regelungen, die „belohnende“ Mechanismen wie die Verfahrenseinstellung oder die Aussetzung zur Bewährung von der Leistung von Schadensersatz oder sonstiger Wiedergutmachung abhängig machen. Außerdem sind Schutzanordnungen wie das Verlassen der Wohnung oder Kontaktverbote häufig auch im Zivilrecht verankert.
Die soziale und wirtschaftliche Unterstützung ist ebenfalls ein wichtiger Baustein zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Hier kommen Prozesskostenhilfe, die Finanzierung von Frauenhäusern und Hilfetelefonen, die arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeit sowie die Anordnung von Geldleistungen durch den Täter in Betracht. Migrantinnen kann durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geholfen werden.
Schließlich ist auch der Bereich der Prävention wichtig. Neben allgemeinen und politischen Initiativen zur Sensibilisierung, Fortbildung, Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen, Wiedereingliederung der Täter oder Datenerhebung, sind (verwaltungsrechtliche) Schutzmaßnahmen außerhalb des Strafverfahrens von Bedeutung. Dies sind vor allem Notfallsofortmaßnahmen der Polizei, wie die Entfernung aus der Wohnung oder der Ausspruch einer Verwarnung.
Methodisch verfolgt das Projekt einen rechtsvergleichenden Ansatz. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die italienische Rechtsordnung. Das italienische Strafgesetzbuch von 1930 stammt aus der Zeit des Faschismus und enthielt zahlreiche sexistisch geprägte Regelungen, die erst spät und nach und nach reformiert wurden. Seit der Jahrtausendwende ist das Problem der geschlechtsbezogenen und häuslichen Gewalt – auch aufgrund der internationalen Vorgaben – in besonderem Maße in den Fokus des Gesetzgebers gelangt, der durch vier große und einige kleinere Gesetzespakete tätig geworden ist. Diese sollen als Referenz für die Prüfung dienen, inwieweit Italien hier Vorbild für die deutsche Rechtsordnung sein kann. Ergänzend ist geplant, punktuell dort auch weitere Rechtsordnungen hinzuzuziehen, wo sie Besonderheiten oder interessante Ansätze aufweisen.
Forschungsergebnis: | Buch |
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Forschungsschwerpunkt: | II. Regulierung der intimen Beziehungen |
Projektsprache: | Deutsch |
Foto: | © ozgur_oral/Shutterstock_611179952 |