Head of project: Benjamin Vogel Globalization and digitalization have profoundly changed the relationship between nation states and the private sector in recent decades. Increasingly, private com-panies are creating and controlling the spaces in which economic and social interactions take place – for example, on the Internet or in financial markets.
Projektleitung: Daniel Buchmann Das Geschäftsmodell einiger der aktuell weltweit größten, wertvollsten und gesellschaftlich einflussreichsten Unternehmen wie Google (Alphabet), Facebook (Meta) und Twitter kann als das gezielte Binden menschlicher Aufmerksamkeit und der Verkauf dieser Aufmerksamkeit zu Werbezwecken beschrieben werden.
Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Milan Kuhli, Gideon Stiening Ernst Ferdinand Klein zählt zu den bedeutenden Figuren der deutschen Spätaufklärung. Als Philosoph, als Strafrechtswissenschaftler und als Justizreformer hat er im ausgehenden 18. Jahrhundert nicht nur den wissenschaftlichen Diskurs auf diesen Gebieten prägend mitgestaltet, sondern als Publizist auch die öffentliche Meinungsbildung zu den damit zusammenhängenden gesellschaftspolitischen Fragen nachhaltig bestimmt.
Head of project: Benjamin Rusteberg This project deals with action-oriented measures of personal prevention in police law, which are linked to predictions that a particular person will behave unlawfully in the future. Such measures can be found in almost all areas of the special administrative law, ranging from reliability under commercial law, to the character fitness of a holder of a driving licence, to defence measures against terrorism.
Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Martin Brecher Wie ist das Verhältnis zwischen Recht und Moral? Wendet die Rechtsphilosophie lediglich allgemeine moralische Grundsätze auf bestimmte Umstände an, die die Notwendigkeit des Rechts und seiner Institutionen begründen? Oder hat das Recht eine eigene Art von Normativität, die nicht auf die Moral reduziert werden kann?
Projektleitung: Sophie-Marie Humbert Leihmutterschaft ist eine national wie international kontrovers diskutierte Möglichkeit der assistierten Kinderwunscherfüllung. Nach deutschem Recht ist sowohl die medizinische Unterstützung zur Herbeiführung der Schwangerschaft einer Leihmutter als auch die Vermittlung von Leihmutter und Wunscheltern verboten – insofern kann von einem faktischen Verbot der Leihmutterschaft gesprochen werden.
Projektleitung: Suheib Qaderi Das deutsche Strafrecht enthält eine Reihe von Normmerkmalen, welche (scheinbar) eine moralische Beurteilung voraussetzen. Staatsanwaltschaften und Gerichte haben Fragen der „Verwerflichkeit“, „Sittenwidrigkeit“ oder „niedriger Beweggründe“ zu beurteilen. Wie ist eine solche Bewertung im weltanschaulich neutralen Staat vorzunehmen?
Projektleitung: André Bartsch Im Ausgangspunkt ist im deutschen Verfassungsrecht anerkannt, dass der Staat (gemäß Art. 1 Abs. 3 GG) bei der Gewährung staatlicher Leistungen an die Grundrechte gebunden ist. Praktisch wird diese Schutzgewährleistung aber durch die Grundrechtsdogmatik stark eingeschränkt. So werden nach herkömmlicher Dogmatik staatliche Leistungsgewährungen primär am allgemeinen Gleichheitssatz gemessen – Freiheitsrechte werden dagegen kaum berücksichtigt.
Projektleitung: Tatjana Hörnle, Carina Tetal Für Kinderpornografiedelikte, d. h. Straftaten im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Besitz und der Verbreitung kinderpornografischen Materials (Child Sexual Exploitation Material, CSEM), werden häufig harte Sanktionen gefordert, weil man dadurch zukünftige sexuelle Kindesmissbrauchsdelikte zu verhindern glaubt.
Head of project: Cristina Valega Chipoco During the past two decades, many transnational and domestic statutes that regulate the offence of rape have turned away from considering violence or threats as necessary modalities of the offence and have begun treating non-consent as its essential element. This transition can be seen in recent international human rights treaties and normative documents, judgments of international courts, and domestic legal reforms.
Projektleitung: Federico Lorenzo Ramaioli Ziel dieser rechtsphilosophischen und -vergleichenden Dissertation ist es, die auf Rechtskategorien beruhende islamische Rechtstradition um einen neuen analytischen Ansatz zu ergänzen – ein Konzept, das es ermöglicht, die Bedeutung von Rechtsphänomenen besser zu begreifen und nachzuvollziehen.