Moralische Bewertungen im Strafrecht
Maßstäbe zur Auslegung sozial-ethischer Normmerkmale in einer pluralistischen Gesellschaft
Das deutsche Strafrecht enthält eine Reihe von Normmerkmalen, welche (scheinbar) eine moralische Beurteilung voraussetzen. Staatsanwaltschaften und Gerichte haben Fragen der „Verwerflichkeit“, „Sittenwidrigkeit“ oder „niedriger Beweggründe“ zu beurteilen. Wie ist eine solche Bewertung im weltanschaulich neutralen Staat vorzunehmen?
Die Arbeit geht davon aus, dass sich die gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen derartige Bewertungen vorgenommen werden, in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert haben. Erhebliche Migration, Globalisierung und der allgemeine gesellschaftliche Trend zur Individualisierung dürften u.a. die Pluralisierung der Moralvorstellungen in Deutschland bedingt haben. Dies spiegelt sich nicht zuletzt in der zunehmenden Ausdifferenzierung und Fragmentierung der politischen Lager, der religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen oder etwa der Sexualmoral wider. Angesichts der Auflösung allgemein geteilter Moralvorstellungen stellt sich die Frage nach dem Maßstab für die Beurteilung moralisch aufgeladener Normmerkmale. Unter Berücksichtigung von Verfassungsrecht, strafrechtlichen Grundkonzepten und ggf. Ansätzen aus der englischsprachigen Literatur sollen verschiedene Lösungsmöglichkeiten herausgearbeitet und verglichen werden.
Forschungsergebnis: | Dissertation |
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Forschungsschwerpunkt: | III. Strafrecht in fragmentierten Gesellschaften |
Projektsprache: | Deutsch |
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