Öffentlich-private Partnerschaften gegen Terrorismusfinanzierung

Öffentlich-private Partnerschaften gegen Terrorismusfinanzierung

Angesichts von transnationalen Terrorismus und anderen die territorialen Gren­zen der Nationalstaaten umgehen­den Formen von organisierter Kriminalität ver­lassen sich die Strafverfolgungsbehörden in vielen Ländern zuneh­mend auf den Privatsektor, um illegale Finanzströme zu bekämpfen. Während Banken und andere Finanzinstitute bereits seit einigen Jahrzehnten umfangreichen Präventivpflichten und auch Pflichten zur Meldung verdächtiger Transaktionen unterworfen sind, bestehen mittlerweile Zweifel, ob diese Bemühungen erfolgreich sind oder zu­min­dest den betriebenen Aufwand rechtfertigen. Unzweifelhaft ist jedenfalls, dass das globale Finanzsystem von Terroristen und anderen Akteuren nach wie vor relativ problemlos genutzt werden kann, um kriminelle Vermögens­wer­te zu transferieren, zu verschleiern und zu investieren. Offenbar geworden ist dies in den letzten Jahren nicht zuletzt infolge eine Reihe von Datenlecks (wie etwa den ‚Panama Papers‘) und durch Skandale bei einigen Groß­ban­ken. Die von der Finanzwirtschaft ergriffenen Maßnahmen zur Aufspürung solcher Vermögenswerte lassen sich ersichtlich allzu oft durch komplexe Konzernstrukturen, Briefkastenfirmen, Frontmänner und -frauen und durch den Rückgriff auf anonymitätsfreundliche und unkooperative Jurisdiktionen umgehen. Infolgedessen schlagen eine zunehmende Zahl öffentlicher und privater Institutionen sowie politischer Entscheidungsträger in Europa ebenso wie auf der globalen Ebene einen umfassenderen Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden und Finanzinstituten vor und praktizieren einen solchen teilweise bereits, um die Fähigkeit der Letzteren zu verbessern, kriminelle Vermögenswerte und damit in Verbindung stehende Kriminelle aufzuspüren.
Das Projekt wird zusammen mit dem Tilburg Institute for Law, Technology, and Society durchgeführt und will heraus­fin­den, ob der gegenwärtig diskutierte verstärkte Informationsaustausch zwischen Behörden und Finanz­dienst­leis­tern auf eine Weise gestaltet werden kann, die zugleich operative Effektivität verspricht und ange­mes­se­ne rechtliche Garantien beinhaltet. Ziel ist es letztlich, politische Vorschläge für die EU und vier ihrer Mitglied­staaten zu entwickeln, nämlich für Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien. Zu diesem Zweck kombiniert das Projekt rechtsvergleichende Forschungen zu bestehenden Rahmenbedingungen des Strafprozess- und Anti-Geldwäsche-/Terrorismusfinanzierungs-Rechts in den vier nationalen Zielländern, rechtliche und empirische Analy­sen bestehender Mechanismen des Informationsaustauschs in einigen anderen Ländern, soziologische Erkenntnisse vergangener Erfahrungen mit kriminalpolitisch motivierten Formen der öffentlich-privaten Zusam­men­arbeit außerhalb des Finanzsektors und nicht zuletzt das Datenschutzrecht, einschließlich Analysen zu dem insoweit einschlägigen EU-Rechtsrahmen, zu den Rechtsfolgen der Einsatz künstlicher Intelligenz und anderer moderner analytischer Verfahren bei der automatisierten Aufdeckung illegaler Finanzströme und zu den Grenzen eines trasnnationalen Austauschs von Finanzdaten. Finanziert wird das Projekt aus Mitteln des Fonds für die innere Sicherheit der Europäischen Union – Polizei.

 

Forschungsergebnis: Sammelband und Zeitschriftenbeiträge in deutscher, französischer, italienischer und spanischer Sprache (2022)
Projektsprache: Englisch
Bildnachweis: © StockPhotoAstur

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