
Studie über sogenannte strafrechtlich relevante Paralleljustiz in Nordrhein-Westfalen
In den letzten Jahren sind außergerichtliche Streitbeilegungen innerhalb von Minderheiten (sogenannte Paralleljustiz) zunehmend zum Gegenstand der öffentlichen Debatte in Deutschland geworden. Von Laien wie von Experten werden derartige Mechanismen kritisch gesehen: Sie werden meist als Behinderung der Justiz und als Bedrohung für den Rechtsstaat wahrgenommen. Das Projekt „Konfliktregulierung in Deutschlands pluraler Gesellschaft“ analysiert außergerichtliche Konfliktregulierungsmechanismen innerhalb ethnischer, kultureller und religiöser Minderheiten in Deutschland vor dem Hintergrund von Theorien der normativen Pluralität und dem Konzept der „semi-autonomous social fields“ (Moore). Die „Studie über sogenannte strafrechtlich relevante Paralleljustiz in Nordrhein-Westfalen“ untersucht als Teil dieses Projekts, wie Institutionen mit diesem Phänomen umgehen. Im ersten Teil werden die Schwierigkeiten identifiziert, denen Richter, Staatsanwälte und Ermittlungsbehörden begegnen, wenn solche Mechanismen in strafrechtsrelevanten Situationen zum Einsatz kommen, und entwirft mögliche Lösungen. Gegenstand des zweiten Teils ist das Verhältnis der außergerichtlichen Streitbeilegung zum Rechtsstaat, insbesondere in Bezug auf die Rechte des Individuums und auf das Gewaltmonopol des Staates. Der dritte Teil sucht dem Begriff Paralleljustiz, wie er von den genannten institutionellen Akteuren verwendet wird, schärfere Konturen zu verleihen. Die Studie fokussiert hauptsächlich auf Nordrhein-Westfalen und verwendet qualitative Forschungsmethoden (Surveys, Aktenanalyse, Interviews und Runde Tische).
Forschungsergebnis: | Forschungsbericht, Artikel |
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Forschungsschwerpunkt: | III. Strafrecht in fragmentierten Gesellschaften |
Projektlaufzeit: | 2019–2024 |
Projektsprache: | Deutsch |
Projektstatus: | abgeschlossen |
Foto: | © Radachynskyi/iStock-1139899254 |