Rechtsradikalismus und Strafrecht – am Beispiel des sog. NSU-Prozesses

Rechtsradikalismus und Strafrecht – am Beispiel des sog. NSU-Prozesses

Rechtsradikalismus ist eine ernstzunehmende akute Gefährdung der demo­kra­ti­schen Zivilgesellschaft. Dringend stellt sich die Frage, wie gesellschaftspolitisch und rechtsstaatlich darauf zu reagieren ist, sowohl in präventiver wie auch in pönalisierender Hinsicht. Dabei kommt auch dem Strafrecht eine bedeutende Rolle zu. Am Beispiel des so­ge­nann­ten NSU-Prozesses wird diese Rolle näher untersucht, insbesondere hinsichtlich Reichweite und Grenzen des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts in historischen Prozessen.
Dabei ist der Blick auf solche Aspekte gerichtet, wie die Einzeltäter-Theorie bzw. die Trio-Täter-These, die Funk­ti­on der Nebenklage und die angemessene wie notwendige Berücksichtigung der Opfer und ihrer Hinterbliebenen im Pro­zess, die Urteilsbegründung und die Aufklärung von gesellschaftlichen Ursachen für den NSU, die Verhält­nis­mäßig­keit und die Wirksamkeit der Bestrafung, das Agieren der Verteidigung, die Revisionsfrist im Vergleich mit der Urteilsbegründungsfrist, sowie Schlussfolgerungen, die aus dem Prozess gezogen worden sind und noch ge­zo­gen werden müssen. In diesem Zusammenhang sind auch aktuelle rechtsradikale Gewalttaten, die sich nach dem NSU-Prozess ereigneten, und die Frage, wie darauf reagiert worden ist, mit in die Betrachtungen ein­zu­be­zie­hen, u.a. die Attentate in Halle, Hanau sowie die Ermordung des Regierungspräsidenten von Kassel Walter Lübcke.
Das Projekt wird begleitet von einem längerfristigen Seminar an der Universität Münster, das dort gemeinsam mit Pro­fessor Michael Heghmanns veranstaltet wird. Der erste Teil des Seminars fand im Wintersemester 2019/20 statt, der zweite Teil folgt im Sommersemester 2021. (Vgl. Arnold, Jörg, Bericht über ein besonderes straf­recht­li­ches Schwerpunktseminar an der Universität Münster: „Der NSU-Strafprozess“, Zeitschrift für das juristische Studium – www.zjs-online.com, 3/2020, S. 298–300).

 

Forschungsergebnis: mehrere Publikationen
Forschungsschwerpunkt: IV. Sonstige Projekte
Projektsprache: Deutsch
Foto: © Jörg Arnold

 

Zum Projekt liegen bereits eine Reihe von Einzelveröffentlichungen vor, die das Thema in einen größeren historisch-theoretischen Zusammenhang von Kontinuität und Diskontinuität stellen:

 

Publikationen

Arnold, J. (2020). Rechtsradikalismus und Strafrecht: einige Betrachtungen aus Anlass des Buches von Kai Ambos "Nationalsozialistisches Strafrecht. Kontinuität und Radikalisierung". In E. Hilgendorf, M. D. Lerman, & F. J. Córdoba (Hrsg.), Brücken bauen: Festschrift für Marcelo Sancinetti zum 70. Geburtstag (S. 37–64) Schriften zum Strafrechtsvergleich. Berlin: Duncker & Humblot.
Arnold, J. (2021). Rezension zu: Alexander Hoeppel, NS-Justiz und Rechtsbeugung. Kritische Justiz. Nomos.

 

Diese Betrachtungen sollen um weitere theoretische Überlegungen wie zu dem Neukantianismus erweitert werden.

Weitere interessante Beiträge

Zur Redakteursansicht