Notstand und Gewaltmonopol
Grund und Reichweite des Vorrangs staatlicher Verfahren beim rechtfertigenden Notstand
Wie ist das Verhältnis zwischen privater und staatlicher Konfliktlösung? Ziel dieses Projekts ist es, dieses Verhältnis im Kontext des § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) zu untersuchen. Nach dieser Vorschrift ist eine Tat gerechtfertigt, wenn sie begangen wurde, um ein höherrangiges Rechtsgut zu verteidigen. Um das staatliche Gewaltmonopol nicht zu unterwandern, gilt dies aber nicht, wenn der Staat ein eigenes Verfahren zur Lösung des Konflikts bereit stellt. In einem modernen Staat gibt es solche Verfahren jedoch für alle Konflikte. Nimmt man das Dogma vom Vorrang staatlicher Verfahren also ernst, wäre eine Rechtfertigung nach § 34 StGB immer ausgeschlossen. Weil das nicht der Fall sein kann, muss die Reichweite dieses Vorrangs geklärt werden.
In einem ersten Schritt wird die Dissertation diskutieren, wieso staatlicher Tätigkeit überhaupt ein Vorrang gegenüber privater Tätigkeit zukommen soll. Dazu wird der Hintergrund des staatlichen Gewaltmonopols untersucht. In einem zweiten Schritt wird ein systematischer Ansatz zur Reichweite des Vorrangs staatlicher Verfahren entwickelt. Im Ergebnis wird differenziert zwischen Fällen, in denen allein der Staat verantwortlich ist, und solchen, in denen private Tätigkeit erlaubt wird.
Forschungsergebnis: | Dissertation |
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Forschungsschwerpunkt: | I. Grundlagen |
Projektsprache: | Deutsch |
Projektstatus: | abgeschlossen |
Foto: | © Michael Jin/Unsplash |