Die Ausbürgerung von Terroristen

Die Ausbürgerung von Terroristen

Im Laufe der letzten Jahre hat sich ein beunruhigender Trend im globalen isla­mis­ti­schen Terrorismus heraus­gebil­det. Während die Gefahr für westliche Ge­sell­schaften früher in erster Linie von Personen ausging, die aus dem Aus­land einreisten, um vor Ort Terroranschläge zu begehen, geht die Gefahr heutzutage zunehmend auch von eigenen Staatsangehörigen aus, die zunächst zur Unterstützung terroristischer Bestrebungen ins Ausland gereist sind, spä­ter aber wieder in ihren Heimatstaat zurückkehren. Da sie die Staatsangehörigkeit besitzen, sind die Heimatstaaten, anders als bei Ausländern, verpflichtet, ihre Einreise zu gestatten. Als Reaktion sind viele Staaten daher dazu über­ge­gan­gen, Personen die Staatsangehörigkeit abzuerkennen, die sich für Terrorgruppen enga­gie­ren. Dem Vorbild anderer europäischer Staaten folgend hat auch Deutschland 2019 eine entsprechende Regelung in das Staats­ange­hö­rig­keits­gesetz aufgenommen. Im Rahmen dieses Dissertationsvorhabens soll zum einen das Konzept der Staats­angehörigkeit als solches untersucht werden, zum anderen sollen die rechtlichen Rahmen­bedin­gun­gen für die Ab­erken­nung derselben analysiert werden. Dabei sollen neben dem deutschen Verfas­sungs­recht auch die Ebenen des Völker- und Europarechts untersucht werden. Im Zuge dessen soll die deutsche Rege­lung mit entsprechenden Rege­lun­gen anderer europäischer Staaten verglichen werden.
Ziel der Untersuchung ist, sowohl zu einem besseren Verständnis des Konzepts der Staatsangehörigkeit als auch zu einer umfassenden Darstellung der rechtlichen Rahmen­bedin­gun­gen im Bereich der Aberkennung der Staats­ange­hö­rig­keit beizutragen. Darüber hinaus trägt das Projekt durch die Untersuchung aktueller Trends hinsichtlich der Internationalisierung des Terrorismus und der damit einhergehenden sozio-politischen Konsequenzen mehre­ren Kernaspekten der Forschungsagenda der Abteilung Rechnung.

 

Forschungsergebnis: Dissertation am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (2020–22)
Forschungsschwerpunkt: 2. Tendenzen: Internationalisierung, Digitalisierung, Fragmentierung
Projektsprache: Deutsch
Foto: © Sebastiano Piazzi/Unsplash

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