Der wahre Schmerz der Strafe: die Beseitigung der sozialen Ausgrenzung aus der Strafjustiz

Der wahre Schmerz der Strafe: die Beseitigung der sozialen Ausgrenzung aus der Strafjustiz

Die Suche nach alternativen Herangehensweisen an kriminelles Verhalten zählt zu den vordringlichsten Heraus­forder­un­gen für die überwiegende Mehrheit der Strafrechtssysteme. Immer mehr wächst die Erkenntnis, dass die Zahl der In­haf­tier­ten das gesellschaftliche Versagen an einem effektiven Umgang mit jenen Herausforderungen widerspiegelt, denen sich die vulnerabelsten Mitglieder unserer Gesellschaften gegenübergestellt sehen. Die Rückfallquoten von aus der Haft oder dem Gefängnis in die Gesellschaft zurückkehrenden Personen stellen das Vertrauen der Strafrechtssysteme in die Inhaftierung zum Schutz der Öffentlichkeit in Frage. Diese Erkenntnis hat zu Forderungen nach solchen Ansätzen geführt, die Wiedereingliederung (restoration) und Rehabilitation über Benachteiligung und Strafmaßnahmen stellen.
Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel dieses Projekts, die Rolle der „sozialen Ausgrenzung“ zu untersuchen als der Grundursache für das Versagen von Strafrechtssystemen, Kriminalität angemessen zu begegnen sowie Indi­vi­duen und Gesellschaft Gerechtigkeit und Recht widerfahren zu lassen. Zugegebenermaßen ist der Zusammenhang zwischen Straffälligkeit und sozialer Ausgrenzung weithin bekannt und anerkannt. Zahlreiche Veröffentlichungen in unterschiedlichen Fachbereichen betonen immer wieder den engen statistischen Zusammenhang zwischen Kri­minalität und sozialen Ausgrenzungsfaktoren, etwa der wirtschaftlichen Ungleichheit, der äußersten Armut und dem systemischen Rassismus – um nur einige zu nennen. Obwohl dieser Zusammenhang offenkundig ist, zögern Strafrecht und Justiz beharrlich, den negativen sozialen Faktoren in der Beurteilung von und der Antwort auf Kri­mi­na­li­tät normative Relevanz zu verleihen. Stattdessen scheinen dogmatische Annahmen über das menschliche Verhalten und die Entpersönlichungsmechanismen in Strafrecht und Justiz zu den Faktoren zu zählen, die jene entsozialisierenden Mechanismen beschleunigen oder verstärken, die zur sozialen Ausgrenzung führen.
Indem zahlreiche Fachliteraturen umfänglich erfasst werden, ist es diesem Projekt möglich, die Funktionen, Dimen­si­o­nen und Konsequenzen der sozialen Ausgrenzung in der Strafjustiz quer durch die vorherrschenden Straf­the­o­rien und -praktiken zu untersuchen. Anschließend werden Erkenntnisse aus der Psychologie, kritischen Kri­mi­no­logie und sozialen Neurowissenschaft genutzt, um die Vielfalt an Schäden aufzuzeigen, die die soziale Ausgrenzung für Einzelpersonen und, in der Folge, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedeutet. Schließlich können durch die Kombination dieses Erkenntnisgewinns mit normativen Argumenten im Projekt Möglichkeiten erkundet werden, wie die Strafjustiz zu einem auf Verantwortlichkeit, Selbstermächtigung und (erneuter) Akzep­tanz statt auf sozialer Benachteiligung beruhenden System der Inklusion werden kann.

 

Forschungsergebnis: Monographie; (Projektbeginn: 2021)
Forschungsschwerpunkt: III. Strafrecht in fragmentierten Gesellschaften
Projektsprache: Englisch
Foto: © Marco Chilese/Unsplash

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