Naturalismus in der Rechtswissenschaft

Naturalismus in der Rechtswissenschaft

Interdisziplinäre Zusammenarbeit wird auch für die Rechtswissenschaften immer wichtiger; dessen ungeachtet haben sich insbesondere strafrechtliche Methodenlehre und Dogmatik bislang dem Einfluss der empirischen Wis­sen­schaften entzogen. Das liegt zum einen an der ablehnenden Haltung vieler deutscher Rechts­wissen­schaft­le­r­*in­nen: Da das Recht eine normative Disziplin sei, so wird argumentiert, könnten die „deskriptiven“ Erkenntnisse dieser Wissenschaften darin keine Verwendung finden. Zum anderen fehlt es an einer theoretischen Basis, auf de­ren Grundlage empirische Erkenntnisse in Rechtsdogmatik und -methodologie integriert werden könnten.
Ziel dieses Projekts ist es, ein solches Fundament zu entwickeln. Es soll eine naturalistische Rechtstheorie aus­ge­ar­bei­tet werden, die es ermöglicht, Erkenntnisse der empirischen Wissenschaften – insbesondere der Kognitions­wis­sen­schaf­ten – für die Analyse von Rechtsbegriffen und Begründungsstrukturen zu nutzen. In diesem Zusam­men­hang werden die Grundannahmen des Normativismus kritisch zu hinterfragen sein.
Diese intendierte naturalistische Rechtstheorie wird sich wesentlich von den bisherigen „naturalistischen“ An­sät­zen in den Rechtswissenschaften unterscheiden. In Anlehnung an die Philosophie W.V.O. Quines soll ein Weg skiz­ziert werden, der eine begriffliche und methodische Kontinuität zwischen den Disziplinen herstellt, ohne juris­ti­sche Begriffe und Methoden unreflektiert durch naturwissenschaftliche zu ersetzen.

 

Forschungsergebnis: Dissertation
Forschungsschwerpunkt: I. Grundlagen
Projektsprache: Deutsch
Foto: © Benjamin Bindewald/Unsplash

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