Naturalismus in der Rechtswissenschaft
Interdisziplinäre Zusammenarbeit wird auch für die Rechtswissenschaften immer wichtiger; dessen ungeachtet haben sich insbesondere strafrechtliche Methodenlehre und Dogmatik bislang dem Einfluss der empirischen Wissenschaften entzogen. Das liegt zum einen an der ablehnenden Haltung vieler deutscher Rechtswissenschaftler*innen: Da das Recht eine normative Disziplin sei, so wird argumentiert, könnten die „deskriptiven“ Erkenntnisse dieser Wissenschaften darin keine Verwendung finden. Zum anderen fehlt es an einer theoretischen Basis, auf deren Grundlage empirische Erkenntnisse in Rechtsdogmatik und -methodologie integriert werden könnten.
Ziel dieses Projekts ist es, ein solches Fundament zu entwickeln. Es soll eine naturalistische Rechtstheorie ausgearbeitet werden, die es ermöglicht, Erkenntnisse der empirischen Wissenschaften – insbesondere der Kognitionswissenschaften – für die Analyse von Rechtsbegriffen und Begründungsstrukturen zu nutzen. In diesem Zusammenhang werden die Grundannahmen des Normativismus kritisch zu hinterfragen sein.
Diese intendierte naturalistische Rechtstheorie wird sich wesentlich von den bisherigen „naturalistischen“ Ansätzen in den Rechtswissenschaften unterscheiden. In Anlehnung an die Philosophie W.V.O. Quines soll ein Weg skizziert werden, der eine begriffliche und methodische Kontinuität zwischen den Disziplinen herstellt, ohne juristische Begriffe und Methoden unreflektiert durch naturwissenschaftliche zu ersetzen.
Forschungsergebnis: | Dissertation |
---|---|
Forschungsschwerpunkt: | I. Grundlagen |
Projektsprache: | Deutsch |
Foto: | © Benjamin Bindewald/Unsplash |