Der „Codice Rosso“: Neue Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene und häusliche Gewalt in Italien

Der „Codice Rosso“: Neue Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene und häusliche Gewalt in Italien

Fast jede dritte italienische Frau zwischen 16 und 70 (6.788.000) war in ihrem Leben bereits Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt. Ungefähr die Hälfte dieser Gewalterfahrungen wurde durch den (ehemaligen) Partner ver­ur­sacht. Die Diskussion über das Thema der Gewalt gegen Frauen, das schon seit Längerem Gegenstand öffentlicher Debatten ist, wurde seit 2017 durch die me too-Debatte weiter befeuert. Der 2019 erlassene sogenannte Codice Rosso nimmt sich dieses Themas nochmals an. Die Medien haben diese Bezeichnung gewählt, weil das neue Ge­setz unter anderem eine vorrangige und be­schleu­nigte Bearbeitung von Fällen häuslicher und geschlechts­bezo­ge­ner Gewalt vorschreibt. Hierin wird eine Analogie zum „Roten Kode“ ge­se­hen, der in Triagesituationen in den Not­aufnahmen der Krankenhäuser für die schwersten Fälle vergeben wird.
Das Projekt geht zunächst auf die Besonderheiten des italienischen Strafrechtssystems ein, das lange an seinen überkom­me­nen frauenfeindlichen Vorschriften festhielt und untersucht dann die aktuelle Rechtslage. Nicht zuletzt aufgrund der interna­tio­na­len Vorgaben im Bereich Gewalt gegen Frauen und insbesondere der Istanbul-Konvention hat der italienische Gesetzgeber in vier Gesetzespaketen versucht, dem Problem nicht nur strafrechtlich, sondern auch mit anderen Mitteln zu begegnen. Diese italienischen Reformen werden in einer Art Bestandsaufnahme vor­gestellt, wobei besonders der neue Codice Rosso einer näheren kritischen Betrachtung unterzogen wird.

 

Forschungsergebnis: Aufsatz, 2022
Forschungsschwerpunkt: II. Regulierung der intimen Beziehungen
Projektsprache: Deutsch
Projektstatus: abgeschlossen
Bild: © Konstanze Jarvers; Quelle: Gazzetta Ufficiale


Publikation

Jarvers, K. (2022). Der „Codice Rosso": Neue Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene und häusliche Gewalt in Italien. Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 134(3), 805–851. doi:10.1515/zstw-2022-0026

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