Der „Codice Rosso“: Neue Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene und häusliche Gewalt in Italien
Fast jede dritte italienische Frau zwischen 16 und 70 (6.788.000) war in ihrem Leben bereits Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt. Ungefähr die Hälfte dieser Gewalterfahrungen wurde durch den (ehemaligen) Partner verursacht. Die Diskussion über das Thema der Gewalt gegen Frauen, das schon seit Längerem Gegenstand öffentlicher Debatten ist, wurde seit 2017 durch die me too-Debatte weiter befeuert. Der 2019 erlassene sogenannte Codice Rosso nimmt sich dieses Themas nochmals an. Die Medien haben diese Bezeichnung gewählt, weil das neue Gesetz unter anderem eine vorrangige und beschleunigte Bearbeitung von Fällen häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt vorschreibt. Hierin wird eine Analogie zum „Roten Kode“ gesehen, der in Triagesituationen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser für die schwersten Fälle vergeben wird.
Das Projekt geht zunächst auf die Besonderheiten des italienischen Strafrechtssystems ein, das lange an seinen überkommenen frauenfeindlichen Vorschriften festhielt und untersucht dann die aktuelle Rechtslage. Nicht zuletzt aufgrund der internationalen Vorgaben im Bereich Gewalt gegen Frauen und insbesondere der Istanbul-Konvention hat der italienische Gesetzgeber in vier Gesetzespaketen versucht, dem Problem nicht nur strafrechtlich, sondern auch mit anderen Mitteln zu begegnen. Diese italienischen Reformen werden in einer Art Bestandsaufnahme vorgestellt, wobei besonders der neue Codice Rosso einer näheren kritischen Betrachtung unterzogen wird.
Forschungsergebnis: | Aufsatz, 2022 |
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Forschungsschwerpunkt: | II. Regulierung der intimen Beziehungen |
Projektsprache: | Deutsch |
Projektstatus: | abgeschlossen |
Bild: | © Konstanze Jarvers; Quelle: Gazzetta Ufficiale |