„Wenn der Staat die Meinung vorgibt“

Gastbeitrag von Ralf Poscher in FAZ Einspruch

24. April 2025

In einem Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ analysiert Rechtsprofessor Ralf Poscher die staat­lichen Repressionen der US-Regierung gegenüber den amerikanischen Uni­ver­si­täten. Zugleich zieht er Parallelen mit Deutschland: Auch hierzulande seien finanzielle Zuwendungen an bestimmte Meinungen gekoppelt, etwa durch die „Nie wieder ist jetzt“-Resolution des Deutschen Bundestags vom November 2024. Das sei ein nicht zu rechtfer­ti­gender Eingriff in die Meinungsfreiheit, so der Experte.

Die Trump-Administration konfrontiert die US-Wissen­schaft­seinrich­tungen mit einer Reihe von Forderungen und knüpft diese an die Auszahlung von staatlichen Zuwendungen. Die Universitäten sollen Diversity-Equity-Inclusion-Programme aufgeben, sie sollen Antisemi­tis­mus – oder das, was die US-Regierung als solchen erachtet – bekämpfen, sowie härter gegen protes­tie­ren­de Studierende vorgehen, schreibt Ralf Poscher in einem Gastbeitrag in FAZ Einspruch, dem Rechts­teil der Frank­fur­ter Allgemeinen Zeitung. Betroffen seien u. a. die New Yorker Columbia-Universität, die Universitäten von Princeton, Pennsylvania, Brown und Cornell, aber auch „das Kronjuwel des US-amerikanischen Bildungssystems – die Harvard-Universität“.

„Meinungen genießen den Schutz des Grundrechts“
Ralf Poscher

Deutschland ergreife währenddessen die Chance und wolle US-Wissenschaftlerinnen und -Wissen­schaft­ler abwerben, die Freiheit an deutschen Universitäten als Standortvorteil bewerbend. Doch auch hierzulande sei der Entzug von staatlichen Zuwendungen an bestimmte Meinungen geknüpft. Als Beispiel führt Poscher unter anderem den von der Bundesregierung 2020 beschlossenen „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“ (BDS)-Entschluss und die „Nie wieder ist jetzt“-Resolution des Deutschen Bundestags vom November 2024 auf.

Poscher sieht darin einen „Verstoß gegen die Verfassung“. Er betont, dass sich verfassungsmäßige Grenzen der Äußerungsfreiheit erst dort ergäben, „wo die persönliche Ehre oder der Jugendschutz verletzt werden oder wo durch – auch implizite – Drohung mit Gewalt meinungsfremde Mittel der Einschüchterung genutzt werden.“  Diese Grenzen unterlägen hohen Anforderungen.

 

„Wenn der Staat die Meinung vorgibt“ – Gastbeitrag von Prof. Ralf Poscher in FAZ Einspruch vom 17.04.2025. (Paywall)

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