Wenn Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind

Freiburger Femizid-Projekt in der Presse

22. März 2025

Femizide – das sind Tötungen von Mädchen und Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Während hierzulande der Begriff vor Gericht keine Rolle spielt, haben einige Länder Lateinamerikas den Femizid als eigenen Straftatbestand eingeführt. Ein Forschungsprojekt am Max-Planck-Institut untersucht und vergleicht die rechtliche Situation in elf Ländern in Europa und Amerika. Ziel ist herauszufinden, ob Femizide anders behandelt werden sollten als andere Tö­tungs­delikte und ob die Schaffung eines eigenständigen Tatbestands empfehlenswert wäre. Medien wie der „Spiegel“ griffen das Thema zuletzt auf.

Von Femiziden ist landläufig die Rede, wenn eine Frau getötet wird. Gleichzeitig ist nicht jede Tötung einer Frau ein Femizid, was die Definition des Begriffs schwierig macht. Eine häufige Form des Femizids ist die Tötung einer Frau, weil diese sich nicht an geschlechts­spezifische Stereotypen hält. Ein Beispiel hierfür ist, dass sich eine Frau gegen den Willen ihres Partners trennen oder andere Lebensentscheidungen selbstständig treffen will.

Vor deutschen Gerichten spielt der Begriff des Femizid keine Rolle. Eine Straftat anders zu bestrafen, nur weil das Opfer eine Frau ist, ist nicht zulässig. Juristinnen und Juristen sprechen hier vom „Gleichheits­grund­satz“. In anderen Ländern wird das anders gehandhabt. So haben die meisten Länder Lateinamerikas den Femizid bereits als eigenen Straftatbestand eingeführt. In Italien laufen die Planungen dazu.

Ein Projekt am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht untersucht und vergleicht die rechtliche Situa­tion in elf Ländern in Europa und Amerika. Die drei Max-Planck-Wissenschaftlerinnen Konstanze Jarvers, Emily Silver­man und Cristina Valega Chipoco wollen damit herausfinden, welche Straftatbestände und Straf­zu­mes­sungs­regeln am wirksamsten sind und ob es vorteilhaft sein könnte, einen eigenständigen Straftatbestand des Femizids einzuführen. Unterstützt werden die drei Rechtswissenschaftlerinnen von sogenannten Landesberichterstatterinnen und -erstatter. Die Ergebnisse sollen 2026 vorliegen.

Pressespiegel:

„Unsere Gesetzeslage ist ungerecht“. Interview mit Konstanze Jarvers im „Spiegel“. 08.03.2025 (Paywall)

„Nicht jede Tötung einer Frau ist ein Femizid“. Interview mit Konstanze Jarvers in „Deutschlandfunk Nova“. 18.03.2025

„Femizid in Deutschland: Wenn Schutz versagt“. Interview mit Konstanze Jarvers in der 3Sat-Fernsehsendung „Kulturzeit“. 19.03.2025

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