Soziale Rehabilitation und Strafjustiz
Wieder einmal steht eine Richtungsentscheidung über das Ideal der Rehabilitation in der Strafjustiz an. Im Laufe des 20. Jahrhunderts waren verschiedene normative Modelle zur Rehabilitation theoretisch entwickelt und umgesetzt worden. In letzter Zeit tendieren Rechtswissenschaft und Rechtsprechung vermehrt dazu, unter diesen Modellen die „soziale“ Rehabilitation als wesentliches Ziel der Justiz anzuerkennen, das, im Unterschied zu punitiven Ideologien und entmündigenden Strafpraktiken, den mit dem System der Strafjustiz in Berührung stehenden Personen Schutz gegen potentielle Rechtsverletzungen bietet. Obwohl die soziale Rehabilitation in der internationalen Rechtsszene Aufwind hat, sind ihre normative Bedeutung und Reichweite nach wie vor unklar und nur unvollständig untersucht. Außerdem neigen Strafrechtsexperten und Juristen in der Praxis zu einem fragmentierten Verständnis der vielfältigen Modalitäten, mittels derer die soziale Rehabilitation innerhalb der verschiedenen Strafjustizbereiche operationalisiert und realisiert wird (oder werden könnte). Infolgedessen könnte der juristischen Literatur ein systematischer Überblick über die soziale Rehabilitation in der Strafjustiz, der aktuelle Positionen in der Rechts- und Strafvollzugwissenschaft, den nationalen Gesetzgebungen und der internationalen Rechtsprechung innerhalb eines einheitlichen Rahmens thematisiert und zusammenführt, von Nutzen sein.
Auf diesem Hintergrund zielt das Projekt darauf ab, die aktuellen Trends in Wissenschaft und Forschung zur sozialen Rehabilitation umfassend zu analysieren. Mittels einer vergleichenden, internationalen und interdisziplinären Herangehensweise werden hierzu die Meinungen von Rechtswissenschaftlern, Experten der Strafrechtspflege, (Sozial)Wissenschaftlern und denjenigen Personen zusammengeführt, die unmittelbar von der Strafjustiz betroffen sind. Konkret hat sich das Projekt zum Ziel gesetzt, ein recht umfassendes Narrativ zu erstellen über die rechtliche Bedeutung, den normativen Geltungsbereich, die Positionen in der Rechtsprechung und den verschiedenen Disziplinen der sozialen Rehabilitation in strafrechtlichen Kontexten in Bezug auf fünf zentrale Sachgebiete: 1. normative Theorie; 2. Rechtsvergleich; 3. Menschenrechte; 4. (Sozial)Wissenschaft und 5. Politik.
Um dieses Ziel zu erreichen, beinhaltet das Projekt einen breit angelegten theoretischen und vergleichenden Überblick über die wichtigsten internationalen Trends im Bereich des Rechts. Dieser übergreifende juristische Ansatz wird ergänzt durch ausgewählte Perspektiven aus der sozialen Rehabilitationsforschung, der Sozialpsychologie, der kritischen Kriminologie, der Pönologie und der Neurowissenschaft. Die Auswahl dieser Perspektiven richtet sich nach ihrer Relevanz für die Diskussionen unter Juristen und Richtern über die Qualifikation der sozialen Rehabilitation als einem wesentlichen Ziel der Justiz über nationale und internationale Rechtssysteme hinweg.
Forschungsergebnis: | Sammelband (Oxford: Routledge, 2022); (Projektbeginn: 2020) |
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Forschungsschwerpunkt: | I. Grundlagen |
Projektsprache: | Englisch |
Projektstatus: | abgeschlossen |
Foto: | © Susanne Jutzeler/Pexels |