Das Strafrecht in fragmentierten Gesellschaften

Das Strafrecht in fragmentierten Gesellschaften

Immer häufiger beschreiben Soziologen und Kultursoziologen plurale, multi­kul­tu­relle und fragmentierte Gesell­schaf­ten. Die Migration ist einer der Faktoren, die zu diesen Phänomenen beitragen. Dieses Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, den Einfluss der oben erwähnten gesellschaftlichen Entwicklungen auf das materielle Strafrecht zu beschreiben und zu beurteilen: auf die Verbote in den Strafgesetzen, auf die Bewertung strafrechtlichen Fehl­ver­hal­tens und auf die Strafzumessung. Das primäre Forschungsinteresse ist normativ: Soll das Strafrecht den Be­din­gungen in fragmentierten Gesellschaften entsprechend angepasst werden? Der erste Teil untersucht aus der Sicht des Gesetzgebers vor allem die Verbote in den Strafgesetzen. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der Frage, welche Rolle Strafrechtsverbote spielen können und sollen, wenn vorgesetzliche Verhaltensnormen zunehmend angefoch­ten werden. Der zweite Teil beleuchtet die normativen Urteile über Fehlverhalten und Schuld, die der Straf­rechtsdoktrin und den Gerichtsurteilen zugrunde liegen. In fragmentierten Gesellschaften entscheiden und handeln Täter nicht selten nach deutlich anderen kulturellen und sozialen Normen als jenen, auf denen die Straf­gesetze gründen. Sollte dies in der Verteidigung (Rechtsfertigungs- und Entschuldigungsgründe) oder durch Straf­milderung berücksichtigt werden? Ein dritter Teil widmet sich der Frage, wie Strafen und die Höhe der Straf­zu­mes­sung mit dem Grad der Fragmentierung der Gesellschaft zusammenhängen und welche Strafen zu bevorzugen sind.

 

Forschungsergebnis: Buch (2025)
Forschungsschwerpunkt: III. Strafrecht in fragmentierten Gesellschaften
Projektsprache: Deutsch
Foto: © Nol Hennissen

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