Die Bestrafung des Femizid in rechtsvergleichender Perspektive
Das Phänomen der Tötung von Frauen als schwerste Form geschlechtsspezifischer Gewalt gibt es weltweit schon seit Menschengedenken. Und doch ist es erst in jüngster Zeit in den Mittelpunkt der kulturellen und rechtlichen Debatte gerückt. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich das rechtsvergleichende Forschungsprojekt damit, wie im 21. Jahrhundert Femizid, gemeinhin verstanden als die (hauptsächlich durch Männer begangene) Tötung von Frauen oder Mädchen aufgrund ihres Geschlechts, in den verschiedenen Rechtssystemen behandelt wird. Die Verwendung des Begriffs „Femizid“ in der heutigen Zeit lässt sich zwar auf das Internationale Tribunal über Gewalt gegen Frauen (Brüssel 1976) zurückführen, doch hat sich die Begriffsbestimmung im Laufe der Jahre weiterentwickelt, und bislang hat sich noch keine einheitliche Definition durchgesetzt. In der Wiener Erklärung über Femizid von 2012 wurden beispielsweise 11 verschiedene Femizidformen benannt. In dem vorliegenden Projekt werden Tötungen von Frauen insbesondere in den folgenden fünf Bereichen untersucht.
- Tötung des Intimpartners, also im Rahmen einer verweigerten, bestehenden oder beendeten Partnerschaft
- Tötung in der Familie, einschließlich Ehrenmord, Geschlechterselektion (vor oder nach der Geburt), Mitgifttötung oder Witwenverbrennung
- Tötung im Zusammenhang mit anderen geschlechtsbezogenen Straftaten (z. B. Sexualdelikte, Misshandlung oder Stalking)
- Tötung von Frauen im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität (z. B. Frauenhandel)
- Tötung als eine Ausprägung von Hasskriminalität oder andere geschlechtsbezogene Tötungen (z. B., durch sog. Incels) oder im Zusammenhang mit intersektioneller Diskriminierung.
Ziel des Projekts ist, Aufschluss zu gewinnen, wie und warum die ausgewählten Rechtssysteme den Femizid behandeln. Dabei geht es insbesondere darum, ob und in welchen Fällen die (oben) genannten Femizidformen schwerer bestraft werden als die einfache vorsätzliche Tötung, ob und wann sie gleich bestraft werden und ob und wann sogar eine mildere Bestrafung erfolgt. Zudem soll erforscht werden, auf welche Weise die entsprechende Strafbarkeit gesetzestechnisch bestimmt wird (eigenständiger Tatbestand bzw. Erschwerungsgrund, allgemein formulierte Erschwerungs- bzw. Milderungsgründe oder allgemeine Strafzumessung). Ferner findet die Frage Berücksichtigung, inwieweit verfassungsrechtliche Gesichtspunkte (insbesondere der Gleichheitsgrundsatz) für die Frage der Einführung eines spezifischen Tatbestands oder Erschwerungsgrundes eine Rolle spielen. Über die Untersuchung der aktuellen Rechtslage hinaus soll im Rahmen des Projekts schließlich auch nach einer Grundlage für eine gemeinsame Definition des Begriffs „Femizid“ gesucht werden, und es soll geprüft werden, ob es für die Strafrechtsordnung wünschenswert ist, Femizide anders zu behandeln als andere Tötungsdelikte, und wenn ja, wie sie behandelt werden sollten (best practices).
Gemäß der Forschungsmethode der funktionalen Rechtsvergleichung ist nicht entscheidend, wie in den verschiedenen Ländern der Begriff Femizid verstanden wird. Vielmehr dienen möglichst weit gefasste verschiedene Lebenssachverhalte als Vergleichsgegenstand, denen die Tatsache gemeinsam ist, dass die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts erfolgt und damit ihre Ursachen in patriarchalischen Gesellschaftsstrukturen hat. Das Projekt verfolgt dabei einen klassischen rechtsvergleichenden Ansatz mit Landesberichten, die anhand eines einheitlichen Fragenkatalogs erstellt werden. Dabei wurden elf europäische und amerikanische Rechtsordnungen ausgewählt, die jeweils unterschiedliche Lösungen aufweisen. Schwerpunkt der Untersuchung bildet die materiellrechtliche Frage, nach welchem Tatbestand die verschiedenen Femizidformen in den jeweiligen Ländern wie hoch bestraft werden. Daneben werden aber auch Hintergrundinformationen, wie die (mediale) Aufmerksamkeit für das Thema, Statistiken oder Reformdiskussionen abgefragt.
Forschungsergebnis: | Zwei Workshops, Sammelband |
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Forschungsschwerpunkt: | II. Regulierung der intimen Beziehungen |
Projektsprache: | Deutsch und Englisch |
Foto: | © Konstanze Jarvers |