Anti-Impunity: Verleihen Menschenrechte dem Opfer subjektive Strafansprüche?
Das Projekt untersucht einerseits die Menschenrechtsgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Interamerikanischen Menschenrechtskonvention sowie die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes in der durch die jeweilige Rechtsprechung geformten Gestalt dahingehend, inwieweit durch sie Opfern von Straftaten subjektive Rechte auf Bestrafung des Täters eingeräumt werden. Dabei sollen die unterschiedlichen Begründungsmodelle in ihrer Motivation und Reichweite gegenübergestellt werden, um Ausmaß und Ausgestaltung subjektiver-rechtlicher Ansprüche der Verbrechensopfer zu umreißen. Andererseits widmet sich das Projekt der Frage, inwieweit in der Straftheorie entgegenkommende Tendenzen zu beobachten sind, die ein solches subjektives Recht des Opfers auf Bestrafung untermauen. Hierauf aufbauend wird der Versuch unternommen, eine auf subjektive Rechte gestützte Strafbegründung, die der Staat durch seine hoheitlichen Befugnisse lediglich vermittelt, zu skizzieren. Dem Potential solcher Erwägungen für die Rechte des Opfers stehen dann politische und rechtspraktische Grenzen gegenüber, wie am Beispiel des Internationalen Strafgerichtshofs aufgezeigt werden soll.