Philipp-Alexander Hirsch ist Rechtswissenschaftler und Philosoph. Nach Studium und Promotionen in Rechtswissenschaften sowie in Philosophie an den Universitäten Göttingen, Wien und Toronto ist er seit 2022 Leiter einer unabhängigen Forschungsgruppe zur Strafrechtstheorie am Freiburger Max-Planck-Institut. Zugleich habilitiert er sich an der Universität Göttingen im Strafrecht und ist dort außerdem Lehrbeauftragter am Philosophischen Seminar. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Strafrecht und Strafverfahrensrecht, in der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie sowie in der Strafrechtsgeschichte und -philosophie der Aufklärung.
Forschungsinteressen
In seiner Forschung widmet sich Philipp-Alexander Hirsch insbesondere den Grundlagen des Strafrechts. Ein Schwerpunkt bildet die Strafrechtstheorie, verstanden als Analyse des Strafrechts und seiner Dogmatik mit Blick auf die zugrundeliegenden normativen Strukturen und Prinzipien, um diese auf ihre Kohärenz, Begründbarkeit und Überzeugungskraft hin zu überprüfen. Daneben widmet er sich dogmatischen und methodischen Fragestellungen ebenso wie den dogmengeschichtlichen und philosophischen Bezügen des Strafrechts. Aktuelle Themenbereiche seiner Forschung sind:
- Stellung des Opfers im Strafrecht und im Strafverfahren
- Theorie subjektiver Rechte
- Fragen der subjektiven Zurechnung
- Kriminalisierungstheorien
- Straftheorien
- Strafrechtsentwicklung im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhundert
- Rechtstheorievergleich (insb. deutscher und anglo-amerikanischer Rechtskreis)
Vita
- seit 2022: Leiter einer unabhängigen Forschungsgruppe zur Strafrechtstheorie
Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg i. Br.
- 2018–2022: Wissenschaftlicher Mitarbeiter, dann akademischer Rat a.Z.
Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Göttingen (Lehrstuhl Prof. Dr. Uwe Murmann)
- 2017–2020: Promotion in Rechtswissenschaften
Georg-August-Universität Göttingen
Betreuer: Prof. Dr. Uwe Murmann
Auszeichnung mit dem Appelhagen-Stifterpreis der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen für die beste Dissertation des Jahres 2020
- 2015–2018: Juristischer Vorbereitungsdienst
OLG Braunschweig mit Ausbildung u.a. beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
- 2011–2016: Promotion in Philosophie
Georg-August-Universität Göttingen
Betreuer: Prof. Dr. Bernd Ludwig und – im Rahmen eines Forschungsaufenthaltes – Prof. Dr. Arthur Ripstein (Toronto)
Gefördert durch ein Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes
- 2006–2011: Studium der Philosophie
Georg-August-Universität Göttingen sowie Universität Wien
Gefördert durch ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes
- 2003–2010: Studium der Rechtswissenschaften
Georg-August-Universität Göttingen sowie Universität Wien
Gefördert durch ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes
Auszeichnung des zweiten Rangplatzes im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung des Landes Niedersachsen im Kalenderjahr 2010
Projekte
Das Projekt Rights in Criminal Law will aus interdisziplinärer Perspektive neue Antworten auf zwei Zentralfragen der Strafrechtsphilosophie geben: Wem geschieht Unrecht, wenn Straftaten begangen werden? Und warum? – Nach gängiger Auffassung in der deutschsprachigen wie auch anglo-amerikanischen Wissenschaft spielt sich Kriminalunrecht im Verhältnis…
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Ernst Ferdinand Klein zählt zu den bedeutenden Figuren der deutschen Spätaufklärung. Als Philosoph, als Strafrechtswissenschaftler und als Justizreformer hat er im ausgehenden 18. Jahrhundert nicht nur den wissenschaftlichen Diskurs auf diesen Gebieten prägend mitgestaltet, sondern als Publizist auch die öffentliche Meinungsbildung zu…
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Ziel dieses interdisziplinären Forschungsprojekts ist es, den seit dem Ende des 18. Jahrhunderts in Deutschland geführten Streit um eine retributive oder präventive Strafbegründung, deren wirkmächtigste Protagonisten Kant, Fichte und Hegel waren, aus heutiger Sicht aufzuarbeiten und dabei kritisch das Potential auszuloten, das diesen Autoren für…
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Das Projekt widmet sich den Konsequenzen zweit-personaler bzw. relationaler Moralkonzeptionen für das materielle Strafrecht und das Strafprozessrecht. Denn trotz der großen Bedeutung, die diese Konzeptionen in den letzten Jahren in der zeitgenössischen Ethik erlangt haben, sind ihre möglichen Implikationen für das Strafrecht (insbesondere…
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Bewusst hochriskantes Verhalten wird in der deutschen Strafrechtsdogmatik streng dichotom entweder als bedingt vorsätzliches oder bewusst fahrlässiges Verhalten erfasst, obgleich hiermit Probleme mit Blick auf den Vorsatznachweis im Prozess sowie eine unrechts- und schuldangemessene Bestrafung einhergehen. Zwar fehlt es nicht an Kritik an der…
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Publikationen
Hirsch, P.-A. (2021).
Das Verbrechen als Rechtsverletzung: subjektive Rechte im Strafrecht (Bd. Neue Folge, Band 299) Strafrechtliche Abhandlungen. Berlin: Duncker & Humblot.
Hirsch, P.-A. (2017).
Freiheit und Staatlichkeit bei Kant: die autonomietheoretische Begründung von Recht und Staat und das Widerstandsproblem (Bd. 194) Kant-Studien / Ergänzungshefte. Berlin: De Gruyter.
Hirsch, P.-A. (2012).
Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784. Immanuel Kants Rechtsbegriff in den Vorlesungen „Moral-Mrongovius II“ und „Naturrecht-Feyerabend“ von 1784 und in der „Metaphysik der Sitten“ von 1797. Göttingen: Universitätsverlag Göttingen. doi:10.17875/gup2012-459
Brecher, M., &
Hirsch, P.-A. (Hrsg.). (in press).
Law and Morality in Kant. Cambridge: Cambridge University Press.
Fritsche, R.,
Gisbertz, P.,
Hirsch, P.-A.,
Bantlin, F.,
Cadore, R.,
Freudenberg, D., …
Wallenfels , L. (Hrsg.). (2020).
Unsicherheiten des Rechts: von den sicherheitspolitischen Herausforderungen für die freiheitliche Gesellschaft bis zu den Fehlern und Irrtümern in Recht und Rechtswissenschaft: Tagungen des Jungen Forums Rechtsphilosophie (JFR) in der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) im April 2018 in Göttingen und im September 2018 in Freiburg (Bd. 162) Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie. Stuttgart: Franz Steiner.
Hirsch, P.-A. (2023). Neu über Recht und Unrecht nachdenken: Nationalsozialistisches Strafrecht in der juristischen Ausbildung und die Novelle des § 5a DRiG.
Nationalsozialistisches Strafrecht, 1–10.
Hirsch, P.-A., &
Weigel, S. (2022). Fortgeschrittenenklausur: Geldabheben mit Hindernissen.
Zeitschrift für das juristische Studium,
15(4), 587–597.
Hirsch, P.-A., &
Dölling, M. (2022). Verbales Verwenden? Zur Auslegung der Drohungsalternative des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB – Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 8.4.2020 – 3 StR 5/20.
Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft,
17(1), 68–76.
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Hirsch, P.-A. (in press). Legal Coercion as a Moral Problem? Kant on the Enforcement of Rights and the Limits of Autonomy. In
M. Brecher &
P.-A. Hirsch (Hrsg.),
Law and Morality in Kant. Cambridge: Cambridge University Press.
Hirsch, P.-A. (2023). Künstliche Intelligenz, normative Ansprechbarkeit und die normentheoretische Beschreibung des Strafrechts. In
M. Kuhli &
F. Rostalski (Hrsg.),
Normentheorie im digitalen Zeitalter (S. 151–176) Schriften zu Recht und Ethik der digitalen Transformation. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft. doi:10.5771/9783748937647-151
Hirsch, P.-A. (2022). Gerechte Strafe für gerechte Selbstjustiz: Strafgerechtigkeit und Rechtsgefühl in Kleists Michael Kohlhaas. In
E. Achermann &
G. Stiening (Hrsg.),
Vom „Theater des Schreckens“ zum „peinlichen Rechte nach der Vernunft“ – Literatur und Strafrecht im 18. Jahrhundert (S. 327–363). Stuttgart: J.B. Metzler. doi:10.1007/978-3-662-64092-0_14
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Hirsch, P.-A. (Hrsg.). (2023).
Nationalsozialistisches Strafrecht.
Göttinger Rechtszeitschrift (Bd. 6).
Brecher, M.,
Hirsch, P.-A., &
Klingner, S. (Hrsg.). (2020).
Göttinger Naturrecht - 300 Jahre Gottfried Achenwall.
Rechtsphilosophie (Bd. 6). doi:10.5771/2364-1355-2020-4
Hirsch, P.-A. (2020). Rezension zu: Luna Rösinger, Die Freiheit des Beschuldigten vom Zwang zur Selbstbelastung.
Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik.
Hirsch, P.-A. (2015). Rezension zu: B. Sharon Byrd und Joachim Hruschka, Kant’s Doctrine of Right. A Commentary.
Kant-Studien. doi:10.1515/kant-2015-0029