„Wenn Intensivstationen überlastet sind“
Rechtswissenschaftler fordert gesetzliche Regeln bei Triage
Der Freiburger Rechtswissenschaftler Jörg Arnold fordert, die Triage gesetzlich zu regeln. Der Begriff „Triage“ wird in der Intensivmedizin verwendet, wenn vorhandene Kapazitäten und Hilfskräfte nicht ausreichen, um alle Betroffenen gleichzeitig optimal zu versorgen. Dann wird jener Patient als erstes versorgt, dessen Überlebenschancen höher eingeschätzt werden. In einem Vortrag der Universität Freiburg widmete sich Arnold dem Thema Triage insbesondere in Verbindung mit Menschen mit Behinderung. Wenn das maßgebliche Kriterium im Rahmen einer Triage die klinische Erfolgsaussicht sei, hätten es Patientinnen und Patienten, die einer Risikogruppe angehören, immer schwerer als andere, sagte Arnold. Auch bei zu knappen Ressourcen müsse der Schutz von Menschen mit Behinderung rechtssicher und benachteiligungsfrei gestaltet sein.

„Corona-Pandemie: Rechtswissenschaftler fordert gesetzliche Regeln bei Triage" – SWR-Bericht vom 22. April 2021
Jörg Arnold ist Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg sowie Honorarprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.