Staatstrojaner jetzt auch für Geheimdienste
Ralf Poscher im Podcast von Deutschlandfunk Kultur
Der Bundestag hat das „Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ verabschiedet. Verfassungsschutz und Bundespolizei dürfen danach eine sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung durchführen. Das bedeutet, dass die Behörden die digitale Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern – unter bestimmten Voraussetzungen – belauschen dürfen. Im Podcast von Deutschlandfunk Kultur erklärt Rechtsexperte Ralf Poscher, warum dieses Vorgehen aus juristischer Sicht nicht ganz unproblematisch ist.