„Wenn Intensivstationen überlastet sind“

Rechtswissenschaftler fordert gesetzliche Regeln bei Triage

23. April 2021

Der Freiburger Rechtswissenschaftler Jörg Arnold fordert, die Triage gesetz­lich zu regeln. Der Begriff „Triage“ wird in der Intensivmedizin verwendet, wenn vorhandene Kapazitäten und Hilfs­kräfte nicht ausreichen, um alle Betroffenen gleichzeitig optimal zu versorgen. Dann wird jener Patient als erstes versorgt, dessen Überlebens­chancen höher eingeschätzt werden. In einem Vortrag der Universität Freiburg widmete sich Arnold dem Thema Triage insbesondere in Verbin­dung mit Menschen mit Behinderung. Wenn das maßgebliche Kriterium im Rahmen einer Triage die klinische Erfolgsaussicht sei, hätten es Patientinnen und Patienten, die einer Risiko­grup­pe an­ge­hö­ren, immer schwerer als andere, sagte Arnold. Auch bei zu knappen Ressourcen müsse der Schutz von Menschen mit Behinderung rechtssicher und benachteiligungsfrei gestaltet sein.

„Corona-Pandemie: Rechtswissenschaftler fordert gesetzliche Regeln bei Triage" – SWR-Bericht vom 22. April 2021 


Jörg Arnold ist Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg sowie Ho­no­rar­pro­fes­sor an der West­fä­li­schen Wil­helms-Uni­ver­si­tät Müns­ter.

Weitere interessante Beiträge

Zur Redakteursansicht