Staatstrojaner für Nachrichtendienste
Blogbeitrag von Ralf Poscher und Katrin Kappler
Der Bundestag hat das „Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ verabschiedet. Es erlaubt künftig allen Nachrichtendiensten den Einsatz der reinen und der erweiterten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Bei der erweiterten Quellen-TKÜ nach dem Artikel 10-Gesetz sollen die Nachrichtendienste nicht nur auf laufende Kommunikation zugreifen können, sondern auch auf ruhende, also insbesondere auf gespeicherte Chats und Textnachrichten. Aus Sicht von Ralf Poscher und Katrin Kappler ist das Gesetz aus juristischer Sicht problematisch.
Bei der Neuregelung zur Einführung der erweiterten Quellen-TKÜ habe der Gesetzgeber verkannt, dass die neu geschaffenen Eingriffsmöglichkeiten einen intensiven Grundrechtseingriff nicht nur in Art. 10 GG, sondern auch in das IT-Grundrecht bedeuten, schreiben die Wissenschaftler in einem Beitrag im Verfassungsblog. Um eine genaue Abgrenzung zur Online-Durchsuchung zu ermöglichen, müsse der Gesetzgeber zunächst eine klarere Regelung der neuartigen Form der Quellen-TKÜ vornehmen, aus der hervorgeht, welche Informationen überhaupt erhoben werden dürfen, heißt es in darin. Sollte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben werden, schätzen Poscher und Kappler die Erfolgschancen vor dem Bundesverfassungsgericht – in der aktuellen Fassung des Gesetzes – als gering ein.