Staatstrojaner für Nachrichtendienste

Blogbeitrag von Ralf Poscher und Katrin Kappler

Der Bundestag hat das „Gesetz zur Anpassung des Verfassungs­schutz­rechts“ verabschiedet. Es erlaubt künftig allen Nachrichtendiensten den Einsatz der reinen und der erweiterten Quellen-Telekommunika­tions­über­wachung (Quellen-TKÜ). Bei der erweiterten Quellen-TKÜ nach dem Artikel 10-Gesetz sollen die Nachrichtendienste nicht nur auf laufende Kommunikation zugreifen können, sondern auch auf ruhende, also insbesondere auf gespeicherte Chats und Text­nach­rich­ten. Aus Sicht von Ralf Poscher und Katrin Kappler ist das Gesetz aus juristischer Sicht problematisch.

Bei der Neuregelung zur Einführung der erweiterten Quellen-TKÜ habe der Gesetzgeber verkannt, dass die neu geschaf­fen­en Eingriffsmöglichkeiten einen intensiven Grundrechtseingriff nicht nur in Art. 10 GG, sondern auch in das IT-Grund­recht bedeuten, schreiben die Wissenschaftler in einem Beitrag im Verfassungsblog. Um eine genaue Abgrenzung zur Online-Durchsuchung zu ermöglichen, müsse der Gesetzgeber zunächst eine klarere Regelung der neuartigen Form der Quellen-TKÜ vornehmen, aus der hervorgeht, welche Informationen überhaupt erhoben werden dürfen, heißt es in darin. Sollte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben werden, schätzen Poscher und Kappler die Erfolgs­chancen vor dem Bundesverfassungsgericht – in der aktuel­len Fassung des Gesetzes – als gering ein.

Vollständiger Beitrag
Poscher, Ralf; Kappler, Katrin: Staatstrojaner für Nachrichtendienste: Zur Einführung der Quellen-Telekommunika­tions­über­wachung im Artikel 10-Gesetz, VerfBlog, 2021/7/06, https://verfassungsblog.de/staatstrojaner-nachrichtendienste/. mehr

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