Philipp-Alexander Hirsch ist Rechtswissenschaftler und Philosoph. Nach Studium und Promotionen in Rechtswissenschaften sowie in Philosophie an den Universitäten Göttingen, Wien und Toronto ist er seit 2022 Leiter einer unabhängigen Forschungsgruppe zur Strafrechtstheorie am Freiburger Max-Planck-Institut. Zugleich habilitiert er sich an der Universität Göttingen im Strafrecht und ist dort außerdem Lehrbeauftragter am Philosophischen Seminar. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Strafrecht und Strafverfahrensrecht, in der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie sowie in der Strafrechtsgeschichte und -philosophie der Aufklärung.
Forschungsinteressen
In seiner Forschung widmet sich Philipp-Alexander Hirsch insbesondere den Grundlagen des Strafrechts. Ein Schwerpunkt bildet die Strafrechtstheorie, verstanden als Analyse des Strafrechts und seiner Dogmatik mit Blick auf die zugrundeliegenden normativen Strukturen und Prinzipien, um diese auf ihre Kohärenz, Begründbarkeit und Überzeugungskraft hin zu überprüfen. Daneben widmet er sich dogmatischen und methodischen Fragestellungen ebenso wie den dogmengeschichtlichen und philosophischen Bezügen des Strafrechts. Aktuelle Themenbereiche seiner Forschung sind:
- Stellung des Opfers im Strafrecht und im Strafverfahren
- Theorie subjektiver Rechte
- Fragen der subjektiven Zurechnung
- Kriminalisierungstheorien
- Straftheorien
- Strafrechtsentwicklung im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhundert
- Rechtstheorievergleich (insb. deutscher und anglo-amerikanischer Rechtskreis)
Vita
- seit 2022: Leiter einer unabhängigen Forschungsgruppe zur Strafrechtstheorie
Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg i. Br.
- 2018–2022: Wissenschaftlicher Mitarbeiter, dann akademischer Rat a.Z.
Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Göttingen (Lehrstuhl Prof. Dr. Uwe Murmann)
- 2017–2020: Promotion in Rechtswissenschaften
Georg-August-Universität Göttingen
Betreuer: Prof. Dr. Uwe Murmann
Auszeichnung mit dem Appelhagen-Stifterpreis der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen für die beste Dissertation des Jahres 2020
- 2015–2018: Juristischer Vorbereitungsdienst
OLG Braunschweig mit Ausbildung u.a. beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
- 2011–2016: Promotion in Philosophie
Georg-August-Universität Göttingen
Betreuer: Prof. Dr. Bernd Ludwig und – im Rahmen eines Forschungsaufenthaltes – Prof. Dr. Arthur Ripstein (Toronto)
Gefördert durch ein Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes
- 2006–2011: Studium der Philosophie
Georg-August-Universität Göttingen sowie Universität Wien
Gefördert durch ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes
- 2003–2010: Studium der Rechtswissenschaften
Georg-August-Universität Göttingen sowie Universität Wien
Gefördert durch ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes
Auszeichnung des zweiten Rangplatzes im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung des Landes Niedersachsen im Kalenderjahr 2010
Projekte
Das Projekt untersucht einerseits die Menschenrechtsgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Interamerikanischen Menschenrechtskonvention sowie die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes in der durch die jeweilige Rechtsprechung geformten Gestalt dahingehend, inwieweit durch sie Opfern von Straftaten subjektive Rechte auf…
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Ernst Ferdinand Klein zählt zu den bedeutenden Figuren der deutschen Spätaufklärung. Als Philosoph, als Strafrechtswissenschaftler und als Justizreformer hat er im ausgehenden 18. Jahrhundert nicht nur den wissenschaftlichen Diskurs auf diesen Gebieten prägend mitgestaltet, sondern als Publizist auch die öffentliche Meinungsbildung zu…
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Vergleichende und interdisziplinäre Perspektiven auf die strafrechtliche Haftung für unbewusste Fahrlässigkeit
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Wie ist das Verhältnis zwischen Recht und Moral? Wendet die Rechtsphilosophie lediglich allgemeine moralische Grundsätze auf bestimmte Umstände an, die die Notwendigkeit des Rechts und seiner Institutionen begründen? Oder hat das Recht eine eigene Art von Normativität, die nicht auf die Moral reduziert werden kann?
In der gegenwärtigen Forschung…
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Das Projekt Rights in Criminal Law will aus interdisziplinärer Perspektive neue Antworten auf zwei Zentralfragen der Strafrechtsphilosophie geben: Wem geschieht Unrecht, wenn Straftaten begangen werden? Und warum? – Nach gängiger Auffassung in der deutschsprachigen wie auch anglo-amerikanischen Wissenschaft spielt sich Kriminalunrecht im Verhältnis…
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Das Aufkommen von zweit-personalen bzw. relationalen Konzeptionen der Moral ist eine der bedeutendsten Entwicklungen der zeitgenössischen Ethik in den letzten 25 Jahren. Obwohl viele verschiedene Theorien unter dieser Bezeichnung zusammengefasst werden, stimmen sie im Allgemeinen darin überein, dass Moral das betrifft, „was wir einander…
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Bewusst hochriskantes Verhalten wird in der deutschen Strafrechtsdogmatik streng dichotom entweder als bedingt vorsätzliches oder bewusst fahrlässiges Verhalten erfasst, obgleich hiermit Probleme mit Blick auf den Vorsatznachweis im Prozess sowie eine unrechts- und schuldangemessene Bestrafung einhergehen. Zwar fehlt es nicht an Kritik an der…
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Sowohl die rechtliche als auch die alltägliche Verantwortungszuschreibung beruhen auf einer rationalistischen, naiven Psychologie, die menschliches Handeln als ein durch epistemische und optativische Zustände verursachtes Verhalten interpretiert. Die unterschiedlichen Grade der rechtlichen wie alltäglichen Zurechnung von Verantwortung entsprechen…
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Aus strafrechtlicher Sicht gibt es das Konzept der „vorsätzlichen Unkenntnis“ (“willful blindness” oder “conscious avoidance”) – in unterschiedlichen Formen und Begriffen – in verschiedenen Rechtsordnungen. In der Regel handelt es sich dabei um Personen, die absichtlich Informationen ignorieren oder vermeiden, die ihnen normalerweise hätten klar…
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Ziel dieses interdisziplinären Forschungsprojekts ist es, den seit dem Ende des 18. Jahrhunderts in Deutschland geführten Streit um eine retributive oder präventive Strafbegründung, deren wirkmächtigste Protagonisten Kant, Fichte und Hegel waren, aus heutiger Sicht aufzuarbeiten und dabei kritisch das Potential auszuloten, das diesen Autoren für…
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Gegenwärtige Berechtigung und Bedeutung des Postulats einer wertfreien Wissenschaft
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Die Behandlung des Kindsmords im strafrechtspolitischen Aufklärungsdiskurs sowie im Preußischen Allgemeinen Landrecht
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Richard Martin Honig (1890–1981) ist in der Strafrechtswissenschaft aufgrund seines bahnbrechenden Beitrags „Kausalität und objektive Zurechnung“ in der Festgabe für Frank (1930) vor allem als einer der Wegbereiter der Lehre von der objektiven Zurechnung bekannt, die inzwischen zum strafrechtsdogmatischen Allgemeingut geworden ist. Der…
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Publikationen
Hirsch, P.-A. (2021).
Das Verbrechen als Rechtsverletzung: subjektive Rechte im Strafrecht (Bd. Neue Folge, Band 299) Strafrechtliche Abhandlungen. Berlin: Duncker & Humblot.
Hirsch, P.-A. (2017).
Freiheit und Staatlichkeit bei Kant: die autonomietheoretische Begründung von Recht und Staat und das Widerstandsproblem (Bd. 194) Kant-Studien / Ergänzungshefte. Berlin: De Gruyter.
Hirsch, P.-A. (2012).
Kants Einleitung in die Rechtslehre von 1784. Immanuel Kants Rechtsbegriff in den Vorlesungen „Moral-Mrongovius II“ und „Naturrecht-Feyerabend“ von 1784 und in der „Metaphysik der Sitten“ von 1797. Göttingen: Universitätsverlag Göttingen. doi:10.17875/gup2012-459
Dölling, M.,
Hirsch, P.-A., &
Rennicke, J. (Hrsg.). (2024).
Richard Martin Honig: Prägender Göttinger (Straf-)Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts? (Bd. 45) Göttinger Studien zu den Kriminalwissenschaften. Göttingen: Universitätsverlag Göttingen. doi:10.17875/gup2024-2527
Hirsch, P.-A., &
Moser, E. (Hrsg.). (in press).
Rights in criminal law: studies on a new paradigm in criminal law and procedure. Oxford: Hart Publishing.
Hirsch, P.-A., &
Brecher, M. (Hrsg.). (in press).
Law and Morality in Kant. Cambridge: Cambridge University Press.
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Hirsch, P.-A. (2024). Eine relationale Theorie vom Verbrechen? Zur Bedeutung relationaler Theorien der Verpflichtung für das Strafrecht.
Goltdammer's Archiv für Strafrecht, (10), 544–562.
Hirsch, P.-A. (2024). Eine relationale Theorie vom Verbrechen! Erwiderung auf die Kommentare Abrahams und Stuckenbergs.
Goltdammer's Archiv für Strafrecht, (10), 584–587.
Hirsch, P.-A. (in press). Crimes as Status Violations.
Criminal Law and Philosophy.
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Hirsch, P.-A. (2024). Feministische Aufklärung im Strafrecht? – Die Behandlung des Kindsmords im strafrechtspolitischen Aufklärungsdiskurs sowie im Preußischen Allgemeinen Landrecht. In
I. Karremann &
G. Stiening (Hrsg.),
Vom Recht der Frauen zu den Frauenrechten (S. 219–247). Stuttgart: J.B. Metzler.
Hirsch, P.-A. (2024). Sozial-ethische Pflichten und strafbares Unterlassen. Honig über Garantenpflichten und das Sittengesetz. In
M. Dölling,
P.-A. Hirsch, &
J. Rennicke (Hrsg.),
Richard Martin Honig: Prägender Göttinger (Straf-)Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts? (S. 153–168). Göttingen: Universitätsverlag Göttingen. doi:10.17875/gup2024-2527
Hirsch, P.-A. (2024). Klimastrafrecht und materieller Verbrechensbegriff. Probleme einer liberalen Strafrechtsbegründung angesichts der Herausforderungen des Klimawandels. In
H. Satzger &
N. von Maltitz (Hrsg.),
Klimastrafrecht (S. 111–136). Baden-Baden: Nomos.
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Hirsch, P.-A., &
Mayr, E. (Hrsg.). (in press).
Relational Morality and the Criminal Law.
Criminal Law and Philosophy.
Hirsch, P.-A. (Hrsg.). (2023).
Nationalsozialistisches Strafrecht.
Göttinger Rechtszeitschrift (Bd. 6).
Brecher, M.,
Hirsch, P.-A., &
Klingner, S. (Hrsg.). (2020).
Göttinger Naturrecht - 300 Jahre Gottfried Achenwall.
Rechtsphilosophie (Bd. 6). doi:10.5771/2364-1355-2020-4
Hirsch, P.-A. (2020). Rezension zu: Luna Rösinger, Die Freiheit des Beschuldigten vom Zwang zur Selbstbelastung.
Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik.
Hirsch, P.-A. (2015). Rezension zu: B. Sharon Byrd und Joachim Hruschka, Kant’s Doctrine of Right. A Commentary.
Kant-Studien. doi:10.1515/kant-2015-0029