Abteilung Strafrecht

Forschungsprogramm

 

1. Methoden

Das Forschungsprogramm in der Abteilung für Strafrecht orientiert sich am Motto der Max-Planck-Gesellschaft: „Dem Anwenden muss das Erkennen vorausgehen“. Wir nehmen nicht die Anwenderperspektive ein, die geltendes nationales, europäisches oder internationales Recht erfasst, systematisiert und auf Fälle anwendet, sondern die distanziertere Per­s­pektive der Grundlagenforschung, die Normen analysiert und bewertet. Außerdem befassen wir uns, ebenfalls aus ana­ly­ti­scher und normativer Perspektive, mit den Akteuren und Praktiken bei der Schaffung von Strafrechtsnormen, in Straf­verfahren und bei der Verhängung von Strafen.

Grundlagenforschung im Strafrecht muss interdisziplinären Charakter haben. Sie setzt neben rechtstheoretischen und erkenntnistheoretischen Überlegungen vor allem Erkenntnisse aus Psychologie und Soziologie dazu voraus, wie sich Menschen verhalten und wie sich die sozialen und kulturellen Kontexte rechtlicher Regulierung entwickeln. Für die nor­ma­ti­ve Komponente, d.h. die Bewertung von Normen und Praktiken, sind politische Philosophie und Moralphilosophie von zentraler Bedeutung.

Die analytische und normative Herangehensweise jenseits der Anwenderperspektive ermöglicht eine transnationale Strafrechtstheorie. Transnationale Strafrechtstheorie konzentriert sich im Unterschied zum internationalen Strafrecht nicht auf die Anwendung geltenden internationalen Rechts oder den Umgang mit grenzüberschreitenden Taten und Tätern. Vielmehr geht es um den wissenschaftlichen Austausch zu Problemen und möglichen Lösungen, die sich in ähnlicher Weise in unterschiedlichen Rechtsordnungen stellen.

2. Themen

Das Forschungsprogramm der Abteilung Strafrecht definiert sich in erster Linie über die methodischen Annahmen, die uns von der stärker anwendungsorientierten Forschung an vielen Juristischen Fakultäten unterscheiden. Wissenschaft­lerin­nen und Wissenschaftler der Abteilung beschäftigen sich mit allen wesentliche Grundlagenfragen des Fachs:

  • Straftheorie (Wie sind Strafnormen, Strafjustiz und Freiheitseingriffe gegenüber Individuen zu rechtfertigen?);
  • Kriminalisierungstheorie (Wie entstehen Strafnormen? Welches Verhalten sollte unter Strafe gestellt werden? Sind alternative Formen der Verhaltensregulierung möglich?);
  • Unrechtsbewertung (Was macht strafrechtliches Unrecht aus?);
  • Theorie der Strafzumessung (Welche Sanktionen sind angemessen? Wie ist das Strafniveau moderat zu halten?); und
  • Strafprozesstheorie (Was sind die Anforderungen an effektive und faire Strafverfahren?).

Gleichzeitig streben wir an, mit unseren Forschungsfragen auf aktuelle Entwicklungen und neue Probleme zu reagieren. Erstens wirken sich technische und ökonomische Änderungen, die z.B. mit den Stichworten Globalisierung und Digita­li­sie­rung beschrieben werden, auf die Notwendigkeit und die Effektivität strafrechtlicher Verhaltenskontrolle aus. Zwei­tens ist zu fragen, ob, wann und wie Rechtssysteme auf Verschiebungen reagieren und reagieren sollten, die als zuneh­men­de soziale und kulturelle Fragmentierung beschrieben werden können.

3. Rechtsgestaltung

Grundlagenforschung hat Eigenwert. Sie kann darüber hinaus Basis für rechtspolitische Vorschläge werden, die eine Verbesserung strafrechtlicher Regeln und Praktiken und ihre Anpassung an geänderte Prämissen und Rahmenbedin­gun­gen anstreben. Wir erarbeiten auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Rechts, der Strafrechtsdogmatik und der Verfahrenspraxis.

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