Forschung

Max Planck Center for Democracy, Security and Human Rights

Die Arbeit der Kernforschungsgruppe des Zentrums stützt sich auf ausgewählte Projekte am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (Abteilung Öffentliches Recht) sowie am Minerva Center for Human Rights und an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hebrew University of Jerusalem. Sie unterstützen den Leitgedanken, ein umfassendes und tieferes Verständnis für die sich verändernden Zusammenhänge zwischen Demokratie, Sicherheit und Menschenrechten zu fördern.

Demokratie

Aktuelle Projekte zum Themenbereich Demokratie befassen sich mit den rechtlichen, politischen und materiellen Voraussetzungen wirksamer Governance. Die Forschenden untersuchen, was liberale Demokratie im 21. Jahrhundert bedeutet und wie sie gestärkt und bewahrt werden kann. Manche Fragen sind eher konzeptionell und theoretisch angelegt, andere adressieren konkrete Herausforderungen wie Notstandsgesetze, infrastrukturelle Fragen und Dynamiken der Rechenschaftspflicht.

Schutz der Demokratie und des öffentlichen Raums. Die Entschärfung „systemischer Risiken“ in der Plattform­regulierung
Marc Bovermann

Online-Plattformen sind die „new governors“ unserer digitalen Öffentlichkeit. Diese Fest­stel­lung steht im Mittelpunkt des Digital Services Acts (DSA), der am 17. Februar 2024 vollständig in Kraft getreten ist und darauf abzielt, ein sichereres, vorhersehbares und vertrau­ens­wür­di­ges Online-Umfeld für alle EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. Artikel 34 und 35 dieser auch „Verfassung des Internets“ genannten Verordnung verpflichten besonders große Anbieter von Vermittlungsdiensten (z. B. Meta [ehemals Facebook], X [ehemals Twitter]), ihre „syste­mi­schen Risiken“ für die gesellschaftliche Debatte und Wahlprozesse zu ermitteln und zu mindern. Doch trotz seiner ehrenhaften Ziele schweigt sich der DSA darüber aus, was „systemische Risiken“ sind und wie sie reguliert werden sollten.

Das Promotionsprojekt adressiert diese definitorischen und operativen Unsicherheiten. Eine dogmatische Analyse des DSA und wo nötig, der ihm zugrunde liegenden Werte soll die nor­ma­tiven Konflikte zwischen Meinungsfreiheit, privatisierter Macht und unternehmerischer Verantwortung, die das Regelwerk zu lösen sucht, aufschlüsseln. Die Vorstellung zurück­wei­send, dass die Risikominderungspflichten lediglich als Gesprächsgrundlage gedacht sind, wird eruiert, wie mithilfe des DSA die großen Akteure der digitalen Sphäre zur Rechenschaft gezo­gen werden können. Im Ergebnis werden Leitlinien für eine grundrechts- und demokra­tie­konforme Plattformregulierung aufgezeigt.

Zwar hat das Projekt Schnittpunkte mit jeder Achse der dreiteiligen Forschungsagenda der Abteilung, doch liegt der Schwerpunkt auf der zweiten Achse, die für die Erforschung der Auswirkungen der drei großen Trends des öffentlichen Sicherheitsrechts – Inter­na­tio­na­li­sierung, Digitalisierung und Fragmentierung – steht.

Die digitale Aufmerksamkeitsökonomie unter dem Grundgesetz und dem internationalen öffent­li­chen Recht
Daniel Buchmann

Das Geschäftsmodell einiger der aktuell weltweit größten, wertvollsten und gesellschaftlich einflussreichsten Un­ter­nehmen wie Google (Alphabet), Facebook (Meta) und Twitter kann als das gezielte Binden menschlicher Auf­merk­sam­keit und der Verkauf dieser Aufmerksamkeit zu Werbezwecken beschrieben werden. Ihre Services sind – unter dem Einsatz enormer Geldmittel, leistungsstarker KI und hochspezialisierter Expertinnen und Experten – auf die Maximierung der von Nutzenden aufgewendeten Aufmerksamkeit optimiert. Diese systematische und in ihrer Effektivität und ihrem Umfang historisch beispiellose Inanspruchnahme menschlicher Aufmerksamkeit hat, auch angesichts der erheblichen Bedeutung der Services für Kommunikation, Information, Unterhaltung, Selbst­dar­stel­lung, kulturelle Entwicklungen, öffentliche Debatten und den demokratischen Prozess, weitreichende Aus­wirkungen, von denen einige problematisch erscheinen. Dazu gehören auf individueller Ebene Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit und die Gefährdung der Bedingungen personaler Autonomie und freier Persönlich­keits­ent­fal­tung. Auf gesellschaftlicher Ebene ist die aufmerksamkeitsoptimierte Funktionsweise der Services eine wesentliche Ursache für die im Zusammenhang mit Social Media beschriebene zunehmende gesellschaftliche Polarisierung und das Erstarken von Fake News, Verschwörungstheorien und Hate Speech. Das Projekt untersucht die juristische Relevanz der digitalen Aufmerksamkeitsökonomie unter dem Grundgesetz und dem internationalen öffentlichen Recht.

Hierbei ergeben sich zwei zentrale Problemfelder. Einerseits ist zu klären, ob und inwieweit der Staat zu Inter­ven­tio­nen in der digitalen Aufmerksamkeitsökonomie befugt ist, wie sie zum Teil aus rechtspolitischer Perspektive vorgeschlagen werden. Hiermit verbunden sind grundlegendere Fragen wie die nach der Legitimität pater­na­lis­ti­scher Inter­ven­tio­nen durch den Staat, nach dem Verhältnis öffentlicher und privater Sphären zueinander und nach Bestehen und Umfang einer staatlichen Pflicht zum Wahren ethischer Neutralität. Andererseits soll erörtert wer­den, ob durch die gezielte, systematische und hocheffektive Inanspruchnahme der Aufmerksamkeit der Nutzenden Grundrechte des Grundgesetzes oder internationaler Grundrechtskataloge betroffen sind und, falls dem so ist, ob hieraus eine mittelbare Drittwirkung dieser Grundrechte oder staatliche Schutzpflichten resultieren. Zu klären ist in diesem Zusammenhang insbesondere, welche Bedeutung nachbarwissenschaftlichen Erkenntnissen über die conditio humana bei der Interpretation rechtlicher Normen zukommt und, damit verbunden, welche Konzeption menschlicher Autonomie bei der Anwendung der Grund- und Menschenrechte zugrunde zu legen ist.

Während in der breiten Debatte über problematische Auswirkungen von Social Media Aspekte wie Datenschutz, In­for­mationszugang und Rechtsverletzungen durch Beiträge bereits eingehend thematisiert werden, wird die Be­deu­tung der gezielten Beeinflussung der Aufmerksamkeitsausrichtung und der Folgen dieser Beeinflussung oft noch nicht adäquat erfasst. Unter Rezeption rechtswissenschaftlicher wie auch philosophischer, psychologischer und verhaltenswissenschaftlicher Literatur soll durch das vorliegende Projekt, das Bezüge zu allen drei Achsen der For­schungsmatrix der Abteilung Öffentliches Recht aufweist, die deutschsprachige öffentlich-rechtliche Debatte über das Phänomen digitale Aufmerksamkeitsökonomie angestoßen werden, dessen bereits jetzt enorme ge­sell­schaftliche Relevanz aller Voraussicht nach in Zukunft weiter zunehmen wird.

Auf der Suche nach einem realistisch-liberalen Rahmen. Israel als Fallstudie für Liberalismus unter Druck
Roni Elon

Wie kann liberale Souveränität unter dauerhafter Besatzung, Gewaltkonflikten und massiven Sicherheitsrisiken gedacht und gelebt werden? Am Beispiel Israels skizziert Roni Elon einen normativen Übergangsrahmen, der das Primat von der Souveränität hin zur Verantwortung verschiebt.

Wirklichkeitsnah statt idealtypisch

Statt von idealen Zielbildern – wie einem liberal‑demokratischen Einheitsstaat oder zwei vollständig souveränen Staaten – auszugehen, setzt Roni Elon mit ihrem Promotionsprojekt bei der Wirklichkeit an: anhaltende Besatzung, Gewalt, gravierende Sicherheitsrisiken und nicht‑liberale politische wie kulturelle Kontexte. Unter diesen Umständen können traditionelle Ansätze vorerst nicht greifen. Sie stellt die Frage, ob sich ein dritter, normativer Übergangsrahmen entwickeln lässt, der effektive Souveränität in effektive Verantwortung überführt.

Den „Shekel-Block“ als gemeinsamen Raum verstehen

Im Zentrum steht der „Shekel‑Block“ – ein de facto geteilter institutioneller, wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Raum, der israelische Staatsangehörige sowie in den Palästinensischen Autonomiegebieten im Westjordanland lebende Personen miteinander verbindet. In dieser Konstellation liegt die Sicherheits- und wirtschaftliche Kontrolle effektiv bei Israel, während der bürgerrechtliche Status der palästinensischen Bevölkerung in den maßgeblichen Institutionen unbestimmt bleibt. Methodisch verknüpft Elon eine institutionelle Analyse der De‑facto‑Kontrolle mit normativer politischer Theorie. Sie stützt sich auf politischen Realismus und nicht‑idealtheoretische Ansätze und greift Debatten über Staatsbürgerschaft, Repräsentation, Legitimität und Schutz vor Willkür auf.

Eine institutionelle Mindestbasis schaffen und geteilte Governance ermöglichen

Die zentrale These lautet: Wo effektive Kontrolle dauerhaft besteht, braucht es ein liberales Minimum – eine institutionelle Mindestbasis aus bürgerlichem Status, Rechten, Schutz vor Willkür und Möglichkeiten politischer Repräsentation, unabhängig von der Frage der End‑Souveränität. Das soll nicht den Endstatus regeln und kein Ersatz für palästinensische Selbstbestimmung sein, sondern ein realistisch‑liberaler Mindeststandard für nicht‑ideale Bedingungen. Wer anerkennt, dass zwei Gemeinschaften wesentliche infrastrukturelle und politische Räume teilen, löst die Souveränitätsdebatte aus der Nullsummenfalle und eröffnet Perspektiven auf transformative Formen geteilter Governance.

Infrastrukturen demokratisch denken. Über Planung, Trägerschaft und Schutz der Lebensadern unserer Gesellschaft
Sebastian Schwab

Ob Eisenbahn-, Wasser-, Abwasser- oder Stromnetz: Die Gerüste, in denen sich unser Alltag bewegt, wurden häufig im 19. Jahrhundert errichtet. Was bedeutet das für die Art und Weise, wie wir Infrastrukturen heute nutzen, steuern und schützen? Wie werden Infrastrukturen in der Demokratie tatsächlich zu Infrastrukturen für die Demokratie? In diesem Projekt untersucht Sebastian Schwab, wie Vorstellungen von Demokratie regulierungsrechtliche Arrangements beeinflussen – und wie wir uns in ihnen selbst begreifen.

Begleitung durch den Alltag

Solange Züge fahren, Wasser fließt und das Licht brennt, machen wir uns meist nicht bewusst, wie voraussetzungsreich die Welt, die uns ständig umgibt, eigentlich ist. Diese Gleichgültigkeit können wir uns nicht länger leisten. Mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine ist die Schlüsselrolle von Infrastrukturen für die Resilienz demokratischer Staaten unübersehbar geworden. Doch bleibt konzeptionell einstweilen unklar, wie Resilienz und Demokratie zusammengedacht werden können. Viele jener Netze, die uns durch den Alltag begleiten, wurden im 19. Jahrhundert errichtet und werden weiterhin genutzt: Wir sind umgeben von Relikten einer Welt, die längst der Vergangenheit angehört. Doch auch wenn sich in der Substanz nicht selten wenig geändert, hat sich ihre Einkleidung doch massiv gewandelt.

Paradigmen – heruntergebrochen

In seinem Habilitationsprojekt rekonstruiert Schwab Infrastrukturen in ihrer Bedeutung für  eine funktionierende partizipative und soziale Demokratie. Indem er nachzeichnet, wie veränderte verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen die Gestalt des Regulierungsrechts geprägt haben, wirft er unter anderem folgende Fragen auf: 

  • Wem gehören kritische Infrastrukturen in einer Demokratie – und wem sollten sie gehören?
  • Wie können Infrastrukturen geschützt werden und dabei gleichzeitig zugänglich bleiben?
  • Wann, wenn überhaupt, dürfen Akteure ausgeschlossen werden, um die Demokratie zu schützen?
  • Wessen Bedürfnisse bilden Infrastrukturen ab?
  • Wer wird in Planungsprozessen gehört, und wer bleibt – absichtlich oder unabsichtlich – unberücksichtigt?


Infrastrukturen als gebaute Interpretation

Schwab zielt mit seiner rechtshistorischen und rechtsdogmatischen Forschung darauf, die demokratische Kernfrage von Ausschluss und Teilhabe am konkreten Fall neu zu verhandeln. Unter Rückgriff auf urbangeographische Forschung reformuliert er dabei Probleme, die oft schlicht ökonomisch betrachtet werden, als solche des Verfassungsrechts. Die Studie ist in der dreiteiligen Forschungsmatrix der Abteilung an der Schnittstelle von „Grundlagen“ und „Herausforderungen: Demokratie“ verortet und soll nicht zuletzt die Reflexivität körperlicher Hermeneutik veranschaulichen: Dass das Verständnis eines Begriffs nicht nur seine Erscheinungen prägt, sondern diese zugleich, wie wir ihn denken.

Doppelumstellung der Parlamentsarbeit in Notlagen. Ein Modell zur Neuausrichtung von Prioritäten und Verfahren für wirksame Kontrolle
Daniel Shtauber

In Notlagen weiten sich Exekutivbefugnisse häufig aus, während Parlamente nur schwer nachziehen. Daniel Shtauber entwickelt einen Mechanismus der Doppelumstellung, der Kontrolle stärkt und evidenzbasierte Entscheidungen absichert.

Kontrolle der Exekutive in Notlagen

Gegenstand des Postdoc‑Projekts von Daniel Shtauber ist der Zielkonflikt zwischen der Wahrung parlamentarischer Kontrolle der Exekutive in Notlagen und den strukturellen wie organisatorischen Defiziten, die diese Kontrolle gerade dann einschränken, wenn sie am dringendsten gebraucht würde. Es geht um die Ausgestaltung eines institutionellen Mechanismus, der das Parlament in die Lage versetzt, Ressourcen planvoll und sofort auf die Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion in Notlagen zu konzentrieren. Während sich die Forschung bislang vor allem auf Grundlage und Umfang von Notstandsbefugnissen konzentrierte, hat die Literatur nach COVID‑19 den Blick erweitert und dokumentiert, wie Parlamente tatsächlich reagierten – reich an Ad‑hoc‑Erklärungen, aber ohne Werkzeug, um zu antizipieren, wann und wie Anpassung gelingt.

Verfassungs‑ und Organisationsperspektiven auf Krisensteuerung

Verfassungs‑ und parlamentsrechtlich fundiert und im Diskurs über demokratische Resilienz in Krisenzeiten eingebettet, schließt das Projekt an die Forschungsagenda des Zentrums zu Demokratie, Sicherheit und Menschenrechten an. Es beleuchtet die Rolle des Parlaments beim Rechteschutz in Notlagen – ein Themenfeld, das bisher stark von der Justiz geprägt ist. Methodisch verknüpft Shtauber eine normative Analyse der Exekutive‑Legislative‑Beziehungen in Krisen mit vergleichenden Auswertungen aus der COVID‑19‑Phase und organisationstheoretischen Ansätzen, um die Vielfalt parlamentarischer Reaktionen zu erklären.

Vom Befund zum Bauplan

Die Analysen weisen auf zwei notwendige Verschiebungen in Notlagen hin: (1) eine inhaltlich‑strukturelle Neugewichtung der parlamentarischen Prioritäten (etwa eine Verschiebung von Gesetzgebung hin zu Kontrolle) und (2) eine verfahrensbezogene Anpassung der Entscheidungspraktiken (z. B. die Implementierung punktueller Verfahrensregeln zur evidenzbasierten Entscheidungsfindung und Begründungspflicht). Inhaltliche Beiträge sind ein neues konzeptionelles Rahmenwerk zur Funktionsweise von Parlamenten in Notlagen und praxisnahe Faustregeln für die institutionelle Gestaltung, die in einer Vielzahl parlamentarischer Demokratien anwendbar sind.

Demokratie und Staatsgeheimnisse. Die Kalibrierung von Public Accountability vor dem Hintergrund moderner nachrichtendienstlicher Informationsgewinnung
Randall Stephenson

Am Beispiel von Deutschland, den USA, Großbritannien und Kanada untersucht dieses rechtsvergleichende Projekt den Einfluss des Internets und digitaler Kommunikation auf vernetzte Accountability-Mechanismen. Vor dem Hintergrund moderner Trends im Bereich nachrichtendienstlicher Informationsgewinnung soll die grundsätzliche Frage behandelt werden, inwieweit Massenüberwachung unter Erhebung sämtlicher Inhalte und Metadaten (sog. Full-Take-Erhebung) sowie deren rechtliche Ermächtigung mit anerkannten Prinzipien der Self-Governance – hier insbesondere Gewaltenteilung, gerichtliche Überprüfbarkeit und demokratische Accountability-Mechanismen – in Einklang zu bringen ist. Die wenigen Forschungsarbeiten, die sich bislang mit diesem Gebiet befasst haben, zeigen auf, dass eine integrativere methodologische Vorgehensweise und synthetisches Denken gefragt sind. Angesichts nur langsamer Fortschritte im Bereich der Public-Accountability-Theorie bedarf es dringend neuer Ideen und innovativer Forschung. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass unsere weltweiten Verbriefungen der Meinungsfreiheit, konzeptionelle Modelle und jahrhundertealte Accountability-Mechanismen und verfassungsrechtliche Strukturen vom rasanten technologischen Fortschritt überholt werden. An der Schnittstelle von Digitalisierung, nationaler Gesetzgebung bezüglich nachrichtendienstlicher Informationsgewinnung und der Effektivität von ineinandergreifenden Accountability-Mechanismen befasst sich das Projekt mit kontextuellen, rechtlichen und normativen Fragen, die sich in das Forschungsprogramm der Abteilung einreihen. Um die akademische Diskussion in einen hinreichend ausdif­feren­zier­ten Rahmen einzupassen, wird methodologisch auf rechtsverglei­chen­de, interdisziplinäre, demokratietheoretische und gesetzesauslegende Ansätze zurückgegriffen. Erste Ergebnisse zeigen, dass tiefgreifende Veränderungen in unserer digitalen Medienlandschaft dazu geführt haben, dass es sowohl der institutionellen Presse als auch der Justiz in hohem Maße an theoretischem Hintergrund zur Verankerung von Accountability-Mechanismen fehlt. Indem technologische Ex-ante-Strategien im Verborgenen bleiben, die als juristische „Voreinschränkungen“ dienen und an die Stelle gerichtlicher Überprüfung treten, besteht ein immer größeres Risiko privatisierter Regierungszensur und einer Vereinnahmung der Regulierungsbehörden. Das wiederum stellt eine neuartige, weniger auffällige Gefahr für unsere Demokratien dar. Als wesentliche Forschungsergebnisse strebt das Projekt die Erarbeitung eines neuen, tiefergehenden Verständnisses der Accountability-Dynamiken in der modernen nachrichtendienstlichen Informationsgewinnung, ein verbessertes, systembasiertes Modell zur Evaluierung demokratischer „Funktionsstörungen“ im Bereich Public Accountability sowie Empfehlungen für wichtige politische und gesetzliche Reformen (sowohl für Common-Law-Rechtskreise als auch im kontinentaleuropäischen Rechtssystem) an.

Sicherheit

Unsere Sicherheitsforschung richtet den Blick sowohl auf staatliche Verantwortlichkeiten als auch auf deren Grenzen. Sicherheit ist ein zentraler Legitimationsgrund staatlicher Autorität und zählt zu den wichtigsten Staatsaufgaben. Gerade weil sie eine Daseinsberechtigung des Staates ist, muss gewährleistet sein, dass staatliches Handeln Sicherheit nicht selbst untergräbt. Die Bandbreite unserer Projekte zeigt, dass die Aufgabe staatlicher Sicherheitsinstitutionen in einer liberalen Demokratie deshalb darin besteht, die Öffentlichkeit sowohl vor nichtstaatlichen Bedrohungen als auch vor Übergriffen des Staates zu schützen.

Polizei und Minderheiten: Beziehungen und Konfliktmediation in ethnisch gemischten und homogenen Gemeinden
Shadi Akariya

Wie prägen soziale und räumliche Kontexte das Vertrauen in die Polizei und die Konfliktlösung auf Gemeindeebene unter palästinensisch-arabischen Bürgerinnen und Bürgern in Israel? Shadi Akariya vergleicht ethnisch gemischte (jüdisch–arabische) und homogene arabische Gemeinden, um Unterschiede in der wahrgenommenen Polizeilegitimität, in der Kooperationsbereitschaft gegenüber der Polizei und in der Rolle von Gemeinwesenmediation zu verstehen. 

Jenseits der Mehrheits–Minderheitslinse 

Die meisten Studien zu Einstellungen gegenüber der Polizei vergleichen Mehrheits- und Minderheitsbevölkerungen und behandeln Minderheiten als sozial homogen. Zwar ist gut belegt, dass Minderheitenstatus kritischere Sichtweisen auf die Polizei begünstigt, jedoch wurden intragruppale Unterschiede und ihre sozialräumlichen Ursachen bislang kaum beleuchtet. Aufbauend auf Ansätzen aus der räumlichen Kriminologie (Environmental Criminology) und Forschung zu Polizeilegitimität untersucht Akariya, wie ortsspezifische Dynamiken die Wahrnehmung polizeilicher Legitimität, die Kooperation mit der Polizei in der Kriminalprävention und gemeindebasierte Konfliktlösung in gespaltenen Gesellschaften prägen.

Von Zahlen zu Narrativen

Die Forschung erfolgt in zwei Schritten. Schritt eins, in einer peer-reviewten Fachzeitschrift publiziert, vergleicht die jüdische Mehrheitsbevölkerung und palästinensisch-arabische Bürgerinnen und Bürger in gemischten und homogenen Gemeinden anhand quantitativer Daten. Das Ergebnis: Arabische Bürgerinnen und Bürger in nicht homogenen Gemeinden erkennen die Legitimität der Polizei weniger an und sind auch weniger kooperationsbereit. In Schritt zwei kommen qualitative, leitfadengestützte Tiefeninterviews mit Schlüsselpersonen sowie Community-Vertreterinnen und -Vertretern aus homogenen und nicht homogenen Gemeinden zum Einsatz, um die zugrunde liegenden Mechanismen herauszuarbeiten. Erste Auswertungen zeigen die Relevanz von sozialem Zusammenhalt, informeller sozialer Kontrolle, relativer Deprivation sowie polizeilichen Einsatzmustern und Kontrollpraktiken. Darüber hinaus werden Gemeinwesenmediation und alternative Streitbeilegung in der arabischen Gesellschaft in Israel empirisch untersucht. Mit einem Mixed-Methods-Ansatz wird eruiert, in welchem Maß diese Mechanismen den Erfolg von Mediations- und Dialogzentren bei der Verhinderung von Gewalteskalation beeinflussen – und wie sie die Bereitschaft zur Teilnahme an Mediationen unter Beteiligung der Polizei steuern.

Implikationen für Polizeilegitimität, Mediation und Governance

Die Studie trägt zur Forschung über Polizeilegitimität, Minderheiten–Polizei-Beziehungen, Gemeinwesenmediation und Gewaltprävention in gespaltenen Gesellschaften bei. Darüber hinaus liefert sie praxisnahe Hinweise für sozial kalibrierte Ansätze zur Gewaltprävention und für tragfähige Beziehungen zwischen Polizei und Bevölkerung in ethnisch nicht homogenen Städten sowie in marginalisierten Minderheiten.

Überwachungstechnologien und digitale Menschenrechte. Drei Generationen von Rechten auf dem Prüfstand
Amir Cahane

Der dynamische Ausbau digitaler Überwachung offenbart Lücken im Rechtsrahmen sowie bei der Rechenschaftspflicht. Mit drei Fallstudien – von OSINT zu SOCMINT, zur Verschlüsselung und zum Social Scoring – testet und präzisiert Amir Cahane ein Drei‑Generationen‑Modell digitaler Menschenrechte.

Wachsende Überwachung und der Bedarf an digitalen Rechten

Überwachungstechnologien haben im physischen wie im digitalen Raum stark an Reichweite gewonnen. Offline werden Videoüberwachungssysteme (CCTV) durch KI ergänzt und ermöglichen es Behörden, Personen zu identifizieren, Muster zu erkennen und Datenpunkte zu verknüpfen, um Verhaltensprofile zu erstellen oder vorherzusagen. Online verlagerte sich die Überwachung vom Abhören von Kupferleitungen zu Spyware, die aus Smartphones erheblich mehr Informationen gewinnt, als analoge Anrufe je preisgaben. Je invasiver die Methoden, desto fraglicher ist es, ob herkömmliche Rechte und Gesetze das Schadensspektrum ausreichend abbilden. Shany und Dror‑Shpoliansky plädieren angesichts spezifischer digitaler Gefährdungen daher für drei Generationen digitaler Rechte, die Offline und Online nicht gleichsetzen: die Anpassung bestehender Rechte, die Ergänzung um neue digitale Rechte sowie die Ausweitung des Schutzes auf Online‑Identitäten – einschließlich direkter Unternehmenspflichten.

Drei Fallstudien zu OSINT und SOCMINT, Verschlüsselung und Social Scoring

Im Rahmen seines Promotionsprojekts identifiziert Cahane vor diesem Hintergrund Online‑Überwachungstechnologien, deren Entwicklung verborgene Facetten digitaler Menschenrechte sichtbar werden lässt und Schwächen im Zusammenspiel von Theorie und Rechtsdogmatik offenlegt. Untersucht werden drei Fälle, die jeweils eine Generation digitaler Rechte adressieren: 

  • Von OSINT (Open‑Source‑Intelligence) zu SOCMINT (Social‑Media‑Intelligence) – Analyse, wie sich Datenschutzrechte an neue soziotechnische Bedingungen anpassen;
  • Verschlüsselung von der Entwicklung über den Einsatz bis zum Schutz – Untersuchung privater Technologieunternehmen als Pflichtenträger beim Schutz digitaler Menschenrechte;
  • Social Scoring – die begriffliche Fassung in westlichen Vorstellungswelten und die chinesischen Realitäten im Vergleich, zur Auseinandersetzung mit Rechten der zweiten Generation (digital und KI).

Fallübergreifend erfasst Cahane die technische Entwicklung, die Antworten von Recht und Politik sowie die Anwendung in der Praxis, um zu prüfen, wo Schutzmechanismen greifen und wo sie versagen.

Vom individuellen zum kollektiven Schutz

Erste Erkenntnisse sprechen dafür, digitale Menschenrechte nicht nur individuell, sondern auch in ihren sozialen und kollektiven Schadens‑ und Abhilfedimensionen zu denken. Die Fälle sollen aufzeigen, in welchen Konstellationen die Anpassung bestehender Rechte trägt und in welchen neue digitale oder KI‑Rechte erforderlich sind. Außerdem sollen sie klären, wie direkte Unternehmenspflichten die Pflichten des Staates ergänzen und Maßstäbe für die Bewertung von SOCMINT, Verschlüsselung und Social Scoring im Lichte digitaler Menschenrechte liefern.

Aktuelle Herausforderungen trans­na­tionaler Sicher­heits­kooperation. Eine deutsch-französische Perspektive
Johanna Fink

In den letzten dreißig Jahren hat sich die Kooperation zwischen nationalen Polizeikräften in der EU intensiviert und diversifiziert. Neben hergebrachten Formen der Zusammenarbeit, wie dem Informationsaustausch im Rahmen von Rechtshilfeersuchen, etablieren sich neue. Beispielsweise werden Polizeibeamte für operative Maßnahmen in an­dere Länder entsandt und es entstehen ständige gemeinsame Einsatzeinheiten, die in einem begrenzten Bereich oder auf dem ganzen Staatsgebiet der beteiligten Mitgliedstaaten agieren dürfen. Dieser Wandel lässt die Frage aufkommen, ob eine immer stärkere Integration der Polizeikräfte in Richtung einer europäischen Polizei unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen möglich ist oder bestimmte verfassungsrechtliche Grundsätze der operativen Sicherheitskooperation Grenzen setzen.

Diese und damit in Zusammenhang stehende Problematiken untersucht das Projekt mithilfe eines deutsch-fran­zö­si­schen Vergleichs. Dazu erfolgt zunächst eine rechtliche und empi­ri­sche Bestandsaufnahme der aktuellen Sicher­heits­zusam­men­arbeit beider Länder. Für den empirischen Teil wird auf Feldstudien zurückgegriffen, die im Rahmen der Fußball-Euro­pa­meis­ter­schaft 2024 in Deutschland und der Olympischen Spiele 2024 in Frankreich durch­ge­führt wurden. Anschließend werden Antworten auf verfassungs- und verwal­tungs­rechtliche Fragen gesucht, die sich aus dieser transnationalen Sicherheitskooperation ergeben: Wie ist die Einbindung ausländischer Polizeikräfte in Deutschland und Frankreich derzeit verwal­tungs­recht­lich ausgestaltet und welche Defizite sind hier zu beobachten? Welche unveränderbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze lassen sich – trotz fort­schrei­ten­der EU-Integration – mit Blick auf die Wahrnehmung polizeilicher Befugnisse durch ausländische Polizisten ausmachen?

Mit seinem Hauptaugenmerk auf der zunehmenden Internationalisierung der Sicher­heits­kooperation und hieraus resultierender Spannungen ist das Projekt der zweiten Achse der dreiteiligen Forschungsagenda der Abteilung zuzuordnen.

Germany’s ‘Separation Principle’: Police and Secret Service Reconnaissance Tasks in a Changing Security Landscape
Jakob Mutter

This project addresses the growing convergence between modern police work and security intelligence directives. Besides softening the ‘iron limits’ of concrete danger and initial suspicion as vital law enforcement intervention thresholds, state responses to terrorism and international organised crime have expanded police powers and their technical surveillance capabilities to record and evaluate complex threat scenarios. At the same time, Germany’s intelligence services have exploited this changing security landscape to react more strongly to individual efforts aimed at endangering the state, and to enhance their vital role as an effective ‘early warning system’ within the nation’s overall security framework. As a result, both law enforcement authorities increasingly converge and overlap in the field of intelligence activity, leading to growing confusion about their constitutionally separated functions, powers, and competencies.

In response, this doctoral project examines the nature and implications of the constitutionally provided order of competence and (above all) Germany’s so-called ‘separation principle’, which since enactment of the Grundgesetz in 1949, has aimed to rigidly partition the nation’s police forces and secret services. This enquiry therefore seeks answers to the following inter-related questions: What limits to changes in law enforcement functions and aptitudes can be found in the constitution? How are these boundaries to be determined and where can a dividing line be drawn in the reconnaissance activities of the police and security intelligence services? Are these boundaries respected in current legal doctrine and where and how do they become blurred? And lastly, are scholarly theses describing an ‘intelligence serviceization of the police’ and a ‘policeization of the intelligence services’ ultimately correct?

Besides engaging in a rigorous doctrinal study of German constitutional and public security law, answers will be facilitated by employing comparative law methods to improve our understanding of the roles and inter-relationships between criminal, preventive-police, and intelligence law. While touching on issues of digitalisation and contributing to a more doctrinally coherent understanding of German law enforcement realities, the project’s principal aim is to assess how the threat of convergence of modern police work and intelligence activities affects pu­blic se­cu­ri­ty law’s ability to pro­tect the fun­da­men­tal rights of in­di­vi­du­als and the func­tio­ning of our le­gal in­sti­tu­ti­ons and de­mo­cra­tic pro­ces­ses.

Wie die Privatisierung der Sicherheit das Recht fragmentiert
Simon Palmer

Darf der Staat Sicherheitsaufgaben legitimerweise an private Auftragnehmer auslagern – und woran ließe sich Illegitimität festmachen? In diesem Projekt entwickelt Simon Palmer eine republikanische Konzeption legitimer staatlicher Privatisierung. Er vertritt die Auffassung, dass die Delegation zahlreicher öffentlicher Aufgaben rechtmäßig sein könne, nicht jedoch die von Sicherheitsfunktionen: Sie verrate die Rechtsunterworfenen, indem sie die staatliche Zwangsbefugnis in ihrem Namen fragmentiere.

Die Auslagerung öffentlicher Sicherheitsaufgaben und die Frage der Legitimität

Palmer bewertet die Legitimität der zunehmenden Auslagerung staatlicher Sicherheitsaufgaben an private Dienstleister. Solange weder allgemeine Privatisierung noch Sicherheitsprivatisierung nachlassen, ist eine normative Klärung ihrer Legitimität geboten – nicht lediglich ein Effizienznachweis (auch wenn die Dimensionen letztlich zusammenhängen).

Eine republikanische Konzeption legitimer Privatisierung

Palmer bearbeitet zwei Leitfragen: Ist die Privatisierung öffentlicher Aufgaben als solche illegitim? Und gilt dies in besonderer Weise für die Privatisierung von Sicherheitsaufgaben – also aus Gründen, die sich nicht auf andere Aufgabenbereiche übertragen lassen? In einer Reihe von Fachbeiträgen begründet er aus republikanischer Perspektive die Bedingungen legitimer staatlicher Privatisierung, getragen von einer entsprechend verankerten Theorie des Wesens und der Normativität des Rechts. Anders als aktuelle Positionen fragt Palmer, ob ein republikanischer Rahmen sowohl die Legitimität von Privatisierungen jenseits der Sicherheit begründen als auch die Illegitimität der Sicherheitsprivatisierung ausweisen kann – bis hin zum Verrat an den Rechtsunterworfenen. Seine Arbeitshypothese: Die Privatisierung von Sicherheitsaufgaben fragmentiert und untergräbt die Grundlage staatlicher Autorität, Zwang ausschließlich im Namen der Rechtsunterworfenen auszuüben.

Zwang, Normativität und zeitgenössische Praxis

Das theoretische, interdisziplinäre Projekt ist an der Schnittstelle der Achsen „Grundlagen“ und „Trends: Fragmentierung“ der Forschungsagenda der Abteilung für Öffentliches Recht angesiedelt. Es verbindet zeitgenössische analytische politische Philosophie und Rechtsphilosophie und stützt sich ergänzend auf sozialwissenschaftliche Studien zu staatlichen Privatisierungspraktiken – insbesondere in Rechtsordnungen, die bislang davon abgesehen haben, die Privatisierung auf Sicherheitsfunktionen auszuweiten. Damit sollen u.a. folgende Beiträge geleistet werden: (1) eine präzisere Bestimmung des Verhältnisses von Zwang zu Wesen und Normativität des Rechts; (2) eine Klärung der Legitimität staatlicher Privatisierung im Allgemeinen; sowie (3) die Anwendung einer republikanischen Theorie legitimer staatlicher Privatisierung auf aktuelle Entwicklungen, etwa die Beauftragung privater Unternehmen im Vereinigten Königreich mit dem Betrieb von Gefängnissen und Abschiebezentren.

 

Menschenrechte

Menschenrechte sind der verbindende Bezugspunkt der beiden anderen Themenfelder. Die Achtung individueller Rechte ist ein Kernanliegen liberaler Demokratien. Zugleich ist Sicherheit Voraussetzung dafür, Rechte wahrnehmen und ausüben zu können. Unsere Forschung verfolgt unterschiedliche Zugänge: Einige Projekte widmen sich spezifischen Problemlagen – etwa Minderheiten in Konfliktgebieten –, andere arbeiten zu grundsätzlichen Fragen des Menschenrechtsschutzes und der Rechtsprechung.

Grundrechtspositionen bei sicherheitsbezogenen Beschränkungen staatlicher Leistungen
André Bartsch

Im Ausgangspunkt ist im deutschen Verfassungsrecht anerkannt, dass der Staat (gemäß Art. 1 Abs. 3 GG) bei der Gewährung staatlicher Leistungen an die Grundrechte gebunden ist. Praktisch wird diese Schutzgewährleistung aber durch die Grundrechtsdogmatik stark eingeschränkt. So werden nach herkömmlicher Dogmatik staatliche Leistungsgewährungen primär am allgemeinen Gleichheitssatz gemessen – Freiheitsrechte werden dagegen kaum berücksichtigt. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Grundrechtsträgerinnen und -träger allgemein keinen An­spruch auf staatliche Leistungen haben und daher eine Leistungsbeschränkung mangels eines Nachteils für die Grundrechtsträgerinnen und -träger keinen Eingriff in Freiheitsrechte darstellt. Durch die damit einhergehende Fo­kussierung auf Gleichheitsrechte entstehen aber Lücken in der Grundrechtsdogmatik. So ist es über Gleich­heits­rechte nicht möglich, Leistungsbeschränkungen, die alle (potenziellen) Leistungsempfängerinnen und -emp­fänger treffen, grundrechtlich zu überprüfen. Auch gewähren Freiheitsrechte durch qualifizierte Gesetzes­vorbe­hal­te (wie z.B. Art. 5 Abs. 2 GG) einen besonderen Schutz, der nicht über Gleichheitsrechte erreicht werden kann. Das Thema rückt dabei durch jüngere Diskussionen, etwa um die Zulässigkeit von Antisemitismusklauseln bei der Vergabe staatlicher Förderungen, immer mehr in den Fokus. Auch haben kürzliche Entscheidungen des Bundes­verwal­tungs­gerichts zu diesem Themenkomplex mehr Fragen als Antworten aufgeworfen.

Vor diesem Hintergrund wird in diesem Dissertationsprojekt untersucht, unter welchen Umständen Ein­schrän­kun­gen öffentlicher Leistungen als Grundrechtseingriffe qualifiziert werden können – eine wichtige, aber bis zuletzt nicht geklärte Frage der deutschen Grundrechtsdogmatik, deren Relevanz sich in einem zunehmend sensiblen gesellschaftlichen Kontext weiter erhöht.

Das Projekt geht dabei grundrechtsdogmatisch vor und berücksichtigt rechtstheoretische Erkenntnisse. Es steht in engem Zusammenhang mit der ersten Achse der Forschungsmatrix der Abteilung, die auf eine weitere Schärfung des Verständnisses von Grundrechten und rechtsdogmatischen Strukturen abzielt. Die Arbeitshypothese des Projekts lautet, dass grundrechtliche Teilhaberechte, die bei jeder staatlichen Leistungsgewährung entstehen, als materielle Rechte zu verstehen sind, die wiederum grundrechtlich geschützt sind. Demnach stellen Leistungsbeschränkungen eine Beschränkung des Teilhaberechts dar, wodurch auch ein Eingriff in Freiheitsrechte vorliegt. Diese These wird zunächst im Bereich der allgemeinen Grundrechtslehre entwickelt und sodann auf relevante Referenzgebiete angewendet, wie insbesondere das Zuwendungsrecht und das Recht der öffentlichen Sachen.

Ausnahmeregelungen und andauernde Aus­nah­me­zustände nach der EMRK
Johanna Bücker

Artikel 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ermächtigt die Mitgliedstaaten zur Aussetzung der Menschenrechte im Falle eines Krieges oder eines anderen öffentlichen Notstands. Von dieser Ausnahme­rege­lung wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach Gebrauch gemacht, wobei die Gründe sehr unterschiedlich wa­ren: Seit 2015 wurde die Notstandsklausel angewendet in Reaktion auf Terrorismus, militärische Aggression, ei­nen versuchten Staatsstreich, eine globale Pandemie, eine Energiekrise und eine Naturkatastrophe. Es gibt zwei Merkmale, die viele dieser Krisen und Notstände gemeinsam haben. Erstens: Sie sind langanhaltend. Bereits bei Inkrafttreten der EMRK 1953 gab es Krisen, die das Merkmal der Permanenz aufwiesen, ein Beispiel dafür ist Ter­ro­rismus. Eine zukünftige Krise, die langanhaltend sein könnte, ist der Klimawandel. Zweitens: Die Krisen sind zu­neh­mend vernetzt, das heißt, es handelt sich um Phänomene, die durch die Globalisierung entstanden und geför­dert wurden und meist mehrere Staaten involvieren, was es erheblich erschwert, die Entwicklung vorherzusehen. Beispiele hierfür sind Migration und globale Pandemien.

Bei modernen Krisen besteht aufgrund ihrer Permanenz und Vernetztheit die Gefahr, dass der Schutz der Men­schen­rech­te immer länger ausgesetzt wird. In diesem Dissertationsprojekt wird daher untersucht, ob Artikel 15 EMRK auch ein Konzept für langanhaltende und vernetzte Krisen ist und ob er gegebenenfalls angepasst werden kann. Dabei wird zum einen beleuchtet, wie in der Vergangenheit mit Dauerkrisen in nationalen Kontexten um­ge­gan­gen wurde, zum anderen, wie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die einschlägige wissenschaftliche Literatur diese Fragen behandeln. Durch die Anwendung der hermeneutischen Standards auf die Auslegung der EMRK versucht das Projekt eine Doktrin für Artikel 15 EMRK zu entwickeln und das Verständnis für die komplexen Überschneidungen der Rechtsprechung in den Bereichen Menschenrechte und öffentliches Sicherheitsrecht zu erweitern.

Das Projekt steht insbesondere im Einklang mit der ersten und der dritten Achse der Forschungsmatrix der Ab­tei­lung, die sich mit den rechtstheoretischen und dogmatischen Grundlagen wie auch den Herausforderungen für Demokratie und Menschenrechte beschäftigen. Das Projekt wird nicht nur die Eignung von Artikel 15 EMRK für langfristige und vernetzte Krisen, sondern auch die Umsetzbarkeit konkurrierender dogmatischer Auslegungen und die Zweckmäßigkeit weiterer Kontrollmechanismen zur Regelung künftiger Ausnahmen von der Konvention evaluieren.

Minderheitenlehrkräfte in Ostjerusalem. Berufseinstieg in einem konfliktbehafteten Schulsystem
Safaa Debs

Wenn palästinensische Lehrkräfte in Ostjerusalems Klassenzimmern ihren Schuldienst antreten, finden sie sich in einem politisch umkämpften Bildungsumfeld wieder. Vor diesem Hintergrund untersucht Safaa Debs, wie sich die Einarbeitung auf Identität, Zugehörigkeit, Handlungsfähigkeit und Karriereentscheidungen auswirkt.

Berufseinstieg unter erschwerten Umständen

Die ersten Berufsjahre prägen Identität, Zugehörigkeitsgefühl, die Wahrnehmung der eigenen Handlungsfähigkeit und sogar langfristige berufliche Entscheidungen. Für palästinensische Lehrkräfte in Ostjerusalem vollzieht sich diese Prägung innerhalb des israelischen Bildungssystems – vor dem Hintergrund politischer Spannungen, einer ungleichen Bildungsinfrastruktur und komplexer nationaler wie professioneller Selbstverortungen. Denn Schulen in Konfliktregionen sind nicht nur Lernorte, sondern Alltagsinstitutionen, in denen staatliche Autorität, soziales Vertrauen, Sicherheitsbedenken und Rechte fortwährend ausgehandelt werden. Das Projekt vereint Forschung zur Einarbeitung von Lehrkräften, zu Minderheiten im Lehrberuf und zum Unterrichten in konfliktbetroffenen Kontexten und verortet den Einstieg in den Beruf sowohl in organisationalen Routinen als auch in übergreifenden Dynamiken von Macht, Ungleichheit, Sprachpolitik, Anerkennung und umstrittener Zugehörigkeit.

Analyse mehrerer Fallbeispiele

Safaa Debs untersucht, wie neue palästinensische Lehrkräfte den Einstieg in den Beruf in Ostjerusalem bewältigen, welchen Herausforderungen sie gegenüberstehen, welche Bedeutung sie ihrer Arbeit beimessen und welche beruflichen Strategien sie entwickeln. Sie wendet ein vertiefendes qualitatives Mehrfalldesign mit etwa fünfzehn Lehrkräften im ersten bis fünften Jahr ihrer Lehrtätigkeit an. Die Daten werden durch halbstrukturierte Interviews, Unterrichtsbeobachtungen und die Analyse pädagogischer Texte und Artefakte wie Unterrichtspläne und Schülerarbeiten erhoben. Mithilfe einer thematischen Analyse, die sich an den Prinzipien der Grounded Theory orientiert und von postkolonialen sowie intersektionalen Perspektiven geleitet wird, sollen Muster über die einzelnen Fälle hinweg identifiziert und verdeutlicht werden, wie die Einarbeitung sowohl durch berufliche Prozesse als auch durch institutionelle Zwänge geprägt wird.

Leitfaden für Vorbereitung und Mentoring

Durch eine empirisch fundierte Darstellung der Einarbeitung von Lehrkräften aus Minderheiten in einem konfliktgeprägten Umfeld trägt die Studie zur Weiterentwicklung der Theorie über die Sozialisation zu Beginn der beruflichen Laufbahn sowie Identität und Verbleib unter Bedingungen umstrittener Zugehörigkeit bei. Die Ergebnisse sollen in kontextsensiblere Modelle der Lehrerausbildung, des Mentorings und der beruflichen Unterstützung einfließen, die organisatorische Realitäten und übergeordnete Machtverhältnisse berücksichtigen. Über den Bildungsbereich hinaus leisten die Erkenntnisse einen Beitrag zu Debatten über Demokratie, Menschenrechte, öffentliche Institutionen und die Inklusion von Minderheiten in fragilen Kontexten. Politische Entscheidungsträger, Schulleiter und Lehrerausbilder können die Ergebnisse nutzen, um unterstützende Umgebungen für angehende Lehrkräfte zu stärken und letztlich gerechtere Bedingungen für Schülerinnen und Schüler zu fördern.

Minderheiten unter Loyalitätsverdacht. Kin‑State‑Beziehungen, Sicherheitslogiken und Menschenrechte im weltweiten Vergleich
Yehezkel Lein
Der Vorwurf, eine “fünfte Kolonne” zu sein, kann für Minderheiten gravierende Folgen haben. Yehezkel Lein ergründet, warum diese Narrative in manchen Fällen in Menschenrechtsverletzungen umschlagen, andernorts aber auf der rhetorischen Ebene verbleiben.

Narrative der „fünften Kolonne“ und ihre Wirkungen

Der Begriff „fünfte Kolonne“ stellt Minderheiten als Verbündete feindlicher Staaten dar. Yehezkel Lein untersucht, wie ein solches Framing Stigmatisierung, Versicherheitlichung und Menschenrechtsverletzungen begünstigt. Im Fokus stehen ethnische Minderheiten, denen eine Bindung an einen Kin‑State (ethnisch verwandten Staat) zugeschrieben wird – nicht pauschale Illoyalitätsvorwürfe gegenüber dem eigenen Staat. Regimeunabhängig nähren diese Anschuldigungen Sorgen um die Souveränität des Staates und die territoriale Integrität. Rechtspopulistische Kampagnen verstärken diesen Effekt. Die Folgen reichen von ausgrenzender Rhetorik bis hin zu Repression, Gewalt und ethnischer Säuberung. So wurden etwa im Zweiten Weltkrieg US-Staatsangehörige japanischer Herkunft interniert. Deutschstämmige, die ebenfalls mit einem Feindstaat in Verbindung gebracht wurden, erfuhren hingegen eine mildere Behandlung. Obwohl diese Phänomene verbreitet sind und teils schwer wiegen, sind sie empirisch wie theoretisch noch nicht systematisch aufgearbeitet.

Wann Eskalation einsetzt – qualitative Vergleichsanalyse

Die zentrale Frage lautet, unter welchen Bedingungen die Stigmatisierung als „fünfte Kolonne“ zu schweren Menschenrechtsverletzungen eskaliert – und wann sie rhetorisch bleibt. Methodisch nutzt Lein die Qualitative Vergleichsanalyse (QCA), die kausale Konfigurationen in Vergleichen mittlerer Fallzahl (15–20 Fälle) identifiziert, statt auf Einzelfaktoren zu setzen. Indem das oft übersehene „Fünfte‑Kolonne“-Narrativ als eigenständige Analyseeinheit behandelt wird, arbeitet das Projekt mit regimeübergreifenden Fallbeispielen, um Unterschiede in den Beziehungen zu Kin-States und zum eigenen Staat, in Sicherheitspraktiken und in den Folgen für Rechte zu erfassen.

Wissen für Prävention und Schutz

Auf konzeptioneller Ebene entwickelt die Studie ein Ordnungsgerüst für das „Fünfte‑Kolonne“-Narrativ und legt offen, unter welchen Kombinationen von Bedingungen Eskalation einsetzt bzw. ausbleibt – ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Literatur zu ethnischen Konflikten und Minderheitenrechten. Politisch-praktisch bietet die Forschung evidenzbasierte Handlungsempfehlungen zum Schutz gefährdeter Minderheiten – mit Relevanz für den hypothetischen Fall einer jüdischen Minderheit in einem künftigen palästinensischen Staat.
 
Politische Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz. Erarbeitung eines ausgewogenen Rechtsrahmens für Israel 
Moran Svorai
Dürfen israelische Bürger am Arbeitsplatz über Politik sprechen, und was verlangt die Demokratie in diesem Zusammenhang? Moran Svorai lotet die Grenzen politischer Meinungsäußerung an öffentlichen und privaten Arbeitsplätzen in Israel aus. Gestützt auf verfassungsrechtliche Analyse und normative Theorie entwickelt sie einen praktischen Rechtsrahmen, der den Schutz differenziert justiert und zugleich die Rechte von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Öffentlichkeit in ein tragfähiges Gleichgewicht bringt.

Rechtlicher Flickenteppich und Risiken für die demokratische Integrität

Politische Meinungsäußerung ist von zentraler Bedeutung für das demokratische Leben. Gleichwohl fehlt es in Israel trotz der weltweiten Bedeutung dieses Rechts an einem kohärenten dogmatischen wie rechtsvergleichenden Rahmen zu seinem Schutz am Arbeitsplatz. Die einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften sind weiterhin fragmentiert und uneinheitlich, und internationale und rechtsvergleichende Rahmenwerke bieten nur begrenzte Orientierung. Da der Arbeitsplatz den Alltag maßgeblich prägt, hat diese Lücke erhebliche Auswirkungen auf die individuelle Selbstverwirklichung und die demokratische Integrität.

Ein kohärenter Rahmen für multikulturelle und mehrsprachige Kontexte

Svorai setzt hier an und entwickelt eine stimmigen normativen wie praktischen Rahmen, der den Schutz politischer Meinungsäußerung am Arbeitsplatz stärkt – mit besonderem Augenmerk auf multikulturelle und mehrsprachige Umgebungen. Sie plädiert dafür, die Ausdrucksrechte der Beschäftigten durch rechtliche Regulierung abzusichern, statt sie den Marktkräften zu überlassen. Ein solcher Ansatz ist für die Wahrung der Menschenrechte und den Erhalt der Demokratie unerlässlich ist. Das mag Arbeitgebern zwar gewisse Lasten auferlegen, da sie unerwünschte oder kontroverse Ansichten zumindest tolerieren müssen; diese Verpflichtungen sind jedoch mit bestehenden rechtlichen Pflichten vergleichbar. Ohne klaren dogmatischen Rahmen läuft das israelische Recht Gefahr, Unsicherheit, Chilling-Effekte und undemokratische Praktiken zu begünstigen – oder umgekehrt eine schrankenlose Meinungsäußerung zuzulassen, die die Rechte und Interessen anderer beeinträchtigt.

Abwägung zwischen Meinungsäußerung und Verpflichtungen 

Im Spannungsfeld der Rechte und Interessen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Dritten und der breiten Öffentlichkeit beinhaltet die Studie drei zentrale methodische Bausteine: (1) eine verfassungsrechtliche Analyse, die Modelle des Verfassungsrechts auf den Arbeitsplatz überträgt; (2) einen integrativen, interdisziplinären Rahmen, der in juristischer und philosophischer Theorie verankert ist und auf Habermas’ Konzeptionen des kommunikativen Handelns und der Autonomie aufbaut; sowie (3) einen neuen Abwägungstest, der die im israelischen Verfassungsrecht etablierte Schwelle der „nahen Gewissheit“ (Near-Certainty-Test) für staatliche Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten an arbeitsplatzspezifische Kontexte anpasst. Darüber hinaus prüft Svorai die Anwendbarkeit in Kriegszeiten und bei umfassenderen politischen und gesellschaftlichen Krisen. Das vorgeschlagene Reformmodell definiert klare Maßstäbe für die Abwägung und justiert sie kontextspezifisch für unterschiedliche Arbeitsstätten, Berufe, Rollen und Ausdrucksformen.
 
Nach dem 7. Oktober. Politische und emotionale Entwicklungen von Überlebenden in Israel
Shay Yoos

Wie prägen die Gewalterfahrungen des 7. Oktober Hoffnung, Vertrauen und politisches Verhalten in Israel? Eine Mixed-Methods-Studie begleitet betroffene Gemeinschaften und entwickelt Ansatzpunkte für Vertrauensaufbau und gesellschaftliche Erholung.

Leben mit kollektiver Traumatisierung in einem langwierigen Konflikt

Krieg, Terror und Massaker, die ganze Gesellschaften betreffen, können den Blick auf die soziale und politische Ordnung grundlegend verschieben. Seit dem 7. Oktober geraten für viele Überlebende zentrale Gewissheiten ins Wanken – die Verlässlichkeit staatlicher Institutionen, die Möglichkeit von Frieden oder das Wohlwollen gegenüber anderen. Die Reaktionen sind dabei nicht einheitlich: Manche ziehen sich zurück oder radikalisieren sich, andere halten an Engagement und Hoffnung fest. Ausgehend von den am 7. Oktober betroffenen Gemeinschaften untersucht Shay Yoos, wie wahrgenommener Verrat und die Fragmentierung politischer Weltbilder bürgerschaftliches Engagement und politische Einstellungen beeinflussen. Im Zentrum steht die Frage, wie unterschiedliche Grade der Konfrontation mit extremer Gewalt die Hoffnung auf Versöhnung und die Erholung der Gemeinschaft, das Vertrauen in Regierung und Armee sowie nachfolgende Muster politischen Verhaltens prägen.

Mixed-Methods-Design zur Erfassung von Veränderungen 

Das Projekt folgt einem Mixed-Methods-Design. Im Sommer 2024 führte Yoos mit 51 Teilnehmenden halbstrukturierte Interviews, in denen sie traumatische Erfahrungen und Quellen der Hoffnung schilderten. Vorläufige Ergebnisse lassen erkennen, dass kollektives Trauma sowohl aus der Gewalt des 7. Oktober als auch aus einem tiefen Verlassenheitsgefühl gegenüber staatlichen und militärischen Institutionen entsteht; anhaltende Vertreibung und Unsicherheit verstärken dies. Ergänzend wurde im Frühjahr 2025 eine kombinierte Online- und Telefonbefragung (N = 495) in Kibbuzim, Moshavim und sog. Entwicklungsstädten mit variierender Gewaltexposition durchgeführt. Erfasst wurden Indikatoren zu Hoffnung und Vertrauen, politischen Einstellungen und Verhaltensweisen, sozialem Zusammenhalt, PTBS-Symptomen und posttraumatischem Wachstum. Die Zusammenführung dieser Forschungsstränge soll aufzeigen, wie Gewaltexposition, wahrgenommener Verrat und der lokale Kontext politische Neuorientierungen im Zeitverlauf prägen.

Beiträge zu gesellschaftlicher Erholung, institutionellem Vertrauen und zivilem Leben 

Die Ergebnisse liefern dringend benötigte Einblicke darin, wie Gemeinschaften, die in lang andauernden Konflikten leben und mit kollektivem Trauma ringen, Vertrauen, politische Einstellungen und ihren Sozialvertrag mit dem Staat neu aushandeln. Konkret bietet die Studie eine empirische Übersicht über den Verlauf von Hoffnung, Vertrauen und bürgerschaftlichem Engagement über unterschiedliche Expositionsgrade hinweg, ein Erklärungsmodell, das wahrgenommene Verlassenheit, erzwungene Ortsverlagerung und erschütterte Weltbilder mit politischen Einstellungen und Verhaltensweisen in langwierigen Konflikten verknüpft, sowie evidenzbasierte Leitlinien für den Wiederaufbau institutionellen Vertrauens und die Unterstützung gesellschaftlicher Erholung, darunter traumainformierte Formen bürgerschaftlichen Engagements und versöhnungsfördernde Initiativen.


 
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