Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler
Forschungsaufenthalt ab einem Monat bis zu einem Jahr (in Ausnahmefällen auch länger).
Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler erhalten einen festen Arbeitsplatz, in der Regel in der Bibliothek. Wir bitten zu beachten, dass es nur eine begrenzte Zahl an Plätzen gibt. Die Zulassung als Gastwissenschaftlerin und Gastwissenschaftler ist unter Einreichung der erforderlichen Unterlagen mindestens drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt zu beantragen. Wird der Antrag mit der Bitte um eine gutachterliche Stellungnahme verbunden (etwa zur Beantragung finanzieller Förderung im Heimatland), muss er mindestens vier Monate vor dem geplanten Aufenthalt am Institut gestellt werden.
Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler können aktiv an den Forschungsveranstaltungen des Instituts teilnehmen, etwa durch den Besuch von Workshops, den Austausch mit Promovierenden, oder das Halten von Vorträgen. Von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern, die mindestens drei Monate am Institut forschen, wird erwartet, dass sie nach vorheriger Absprache mit einem Direktor oder einer Direktorin einen schriftlichen Beitrag für die neu gegründete SSRN-Reihe des Instituts einreichen. Bitte besprechen Sie die Einzelheiten vorab mit dem einladenden Direktor bzw. der Direktorin.
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- ein bis drei wissenschaftliche Veröffentlichungen in Deutsch oder Englisch (PDF-Format)
- eine Beschreibung des Forschungsvorhabens (5–10 Seiten).
Von Doktorandinnen und Doktoranden wird nicht zwingend die Einreichung eigener Veröffentlichungen erwartet. Es sollte aber ein ausführlicherer Forschungsplan (ca. 10 Seiten) eingereicht werden.