Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissen­schaftler

Forschungsaufenthalt ab einem Monat bis zu einem Jahr (in Ausnahmefällen auch länger).

Gast­wissen­schaftlerinnen und Gast­wissenschaftler erhalten einen festen Arbeitsplatz, in der Regel in der Bibliothek. Wir bitten zu beachten, dass es nur eine begrenzte Zahl an Plätzen gibt. Die Zulassung als Gast­wissenschaftlerin und Gast­wissenschaftler ist unter Einreichung der erforderlichen Unterlagen mindestens drei Monate vor dem geplanten Aufent­halt zu beantragen. Wird der Antrag mit der Bitte um eine gutachterliche Stellungnahme verbunden (etwa zur Beantra­gung finanzieller Förderung im Heimatland), muss er mindestens vier Monate vor dem geplanten Auf­enthalt am Institut gestellt werden.

Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler können aktiv an den Forschungsveranstaltungen des Instituts teil­neh­men, etwa durch den Besuch von Workshops, den Austausch mit Promovierenden, oder das Halten von Vor­trä­gen. Von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern, die mindestens drei Monate am Institut forschen, wird erwar­tet, dass sie nach vorheriger Absprache mit einem Direktor oder einer Direktorin einen schriftlichen Beitrag für die neu gegründete SSRN-Reihe des Instituts einreichen. Bitte besprechen Sie die Einzelheiten vorab mit dem einladenden Direktor bzw. der Direktorin.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • ein bis drei wissenschaftliche Veröffentlichungen in Deutsch oder Englisch (PDF-Format)
  • eine Beschreibung des Forschungsvorhabens (5–10 Seiten).

Von Doktorandinnen und Doktoranden wird nicht zwingend die Einreichung eigener Veröffentlichungen erwartet. Es sollte aber ein ausführlicherer Forschungsplan (ca. 10 Seiten) eingereicht werden.


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