Veranstaltungsarchiv

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Raum: LH 108
Künstliche Intelligenz ist in ihren jetzigen Formen u.a. dadurch gekennzeichnet, dass sich die Ergebnisse ihre Anwendung auch durch diejenigen, die die ursprüngliche Programmierung vorgenommen haben, nicht mehr vollständig rekonstruieren lassen. Dieses Black-Box-Phänomen lässt sich mit der herkömmlichen Konzeption des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, die jede Verarbeitung eines personenbezogenen Datums als Grundrechtseingriff erachtet, nicht mehr adäquat erfassen. Darin zeigt sich allerdings kein Defizit künstlicher Intelligenz. Vielmehr offenbart das Black-Box-Phänomen grundlegende Schwächen der herkömmlichen Konzeption des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der Vortrag will eine alternative Konzeption umreißen und aufzeigen, warum sie besser gerüstet ist, den Einsatz künstlicher Intelligenz grundrechtlich zu erfassen. [mehr]
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