Sanktionen sind nicht nur ein Kernthema des Strafrechts. Auch in anderen Rechtsgebieten spielt die Sanktionierung von unerwünschtem Verhalten eine zentrale Rolle. Der Referent wird die Rechtsnatur sozialrechtlicher Sanktionen – auch in Abgrenzung zum Strafrecht – in den verschiedenen Leistungsbereichen beleuchten, auf das Spannungsverhältnis zwischen materieller Existenzsicherung und Möglichkeiten zur Einschränkung von Leistungsansprüchen eingehen und sich ausführlich mit dem Urteil des BVerfG vom 05.11.2019 zur teilweisen Verfassungswidrigkeit von Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschäftigen.
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