Forschungsinteressen
Thomas Wahl beschäftigt sich allgemein mit den auf der Ebene der Europäischen Union oder des Europarats gefassten Rechtsnormen, welche Strafrecht harmonisieren, welche die Kooperation von Strafverfolgungsbehörden fördern und welche zentrale Strafverfolgungsakteure etablieren.
Aktuelle Forschungsthemen sind:
- Auslieferungsrecht, insbesondere Vergleich zwischen der auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung justizieller Entscheidungen basierenden Überstellung von Personen per Europäischem Haftbefehl und der traditionellen Auslieferung auf der Grundlage von Europaratsabkommen;
- Rechtshilfe und ordre public;
- Sonstige Rechtshilfe, insbesondere Sammlung und Verwertung von Beweisen im Ausland;
- Europäische Ermittlungsanordnung;
- Datenschutz im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Europa;
- Neue Architektur europäischer Strafverfolgung, insbesondere Europäische Staatsanwaltschaft;
- Verfahrensrechte, insbesondere deren Harmonisierung durch EU-Rechtsakte;
- Terrorismusbekämpfung in der EU
Vita
Thomas Andreas Wahl ist seit Februar 2016 Leiter des Sachreferats „Europäisches Strafrecht“. Er leitete das Referat auch im Zeitraum 2004 bis 2009. Von 2009 bis 2011 war er am Bundesamt für Justiz, in den Referaten „Auslieferung, Vollstreckungs- und Rechtshilfe, EJN“, „Kriminologie, Kriminalprävention, Justizstatistik“ und „Ordnungsgeldverfahren bei Jahresabschlüssen“ tätig. Von 2011 bis 2013 arbeitete er als nationaler Sachverständiger für Deutschland im zusammen mit den Niederlanden und Frankreich durchgeführten EU Projekt „An Additional Evaluation Mechanism on Judicial Cooperation in Criminal Matters. Pilot project on the conditions for issuing a European Arrest Warrant, in particular relating to the proportionality of the decision”.
Anschließend forschte er im Netzwerk KORSE am Zentrum für Sicherheit und Gesellschaft der Universität Freiburg zum Thema “Interessenverschiebungen im europäischen Auslieferungsrecht” und zu weiteren Fragen des europäischen Sicherheitsrechts, bis er 2016 wieder an das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht zurückkehrte.
Thomas Wahl wirkte an zahlreichen Forschungsprojekten zu verschiedenen Themen des Europäischen Strafrechts mit, wie z.B.: „Systematische Darstellung des Europäischen Strafrechts“; „Rechtshandbuch zivile Sicherheit“; Studie für das Europäische Parlament „Criminal procedural laws across the European Union – A comparative analysis of selected main differences and the impact they have over the development of EU legislation [Landesbericht Deutschland]; ECLAN-Studie „The future of mutual recognition in criminal matters in the European Union [Landesbericht Deutschland]“; oder OLAF-Studie „Development of an EU Evaluation Mechanism in the Area of Anti-Corruption, with a particular focus on identifying and reducing costs of corruption in public procurement involving EU funds“.
Thomas Wahl ist hauptverantwortlicher Schriftleiter der Zeitschrift „eucrim“. In diesem von der Europäischen Kommission co-finanzierten Projekt analysiert und präsentiert er aktuelle strafrechtsrelevante Entwicklungen der Europäischen Union und des Europarats. Ferner sichert er die Qualität wissenschaftlicher Artikel zu aktuellen Schwerpunktthemen des Europäischen Strafrechts.
Thomas Wahl ist Mitinitiator des „extradition forums“, in dem sich seit 2016 Praktiker und Wissenschaftler regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, Themen und Fälle im Bereich der internationalen Auslieferung und des Europäischen Haftbefehls austauschen und vernetzen.